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Corona-Virus

Katapult eröffnet ein Testzentrum!

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Lesedauer: ca. 3 Minuten

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Seit März 2021 ermöglicht die Testverordnung des Bundes die schnelle Eröffnung neuer Testzentren. In erster Linie betrifft dies Apotheken, Arztpraxen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Der zweite Paragraf sieht allerdings vor, dass auch weitere Anbieter damit beauftragt werden können. Diese müssen keine Verbindung zu medizinischen Einrichtungen haben. Es muss auch keine bestimmte Gesellschaftsform vorliegen, sogar natürliche Personen können sich anmelden. Allerdings endet die Möglichkeit, eine Neubeauftragung auszustellen, heute.

Momentan gibt es 407 Schnelltesteinrichtungen in ganz MV. Zum Vergleich: Im Juni waren es 447, rechtzeitig zum Beginn der Tourismussaison. KATAPULT MV hat beim Landkreis Vorpommern-Greifswald nachgefragt, was es denn bräuchte, wenn auch wir ein Testzentrum eröffnen wollten. Ergebnis: Da wir keinen medizinischen Bezug haben, müssten wir damit zuerst vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt werden. Um das zu erreichen, muss man ein Hygienekonzept vorlegen. Klingt erst mal kompliziert, aber bei genauerem Hinsehen merkt man: So viel braucht es dafür gar nicht.

Wie geht ein Testzentrum?

Grob zusammengefasst muss man eine Räumlichkeit haben, in der sich zwei Personen mit Abstand aufhalten können, die „mindestens barrierearm“ ist und regelmäßig gelüftet werden kann. Der Wartebereich muss davon abgegrenzt sein und Wartende müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Das Testangebot soll auf eine bestimmte Dauer angeboten werden, und das mindestens an 20 Wochenstunden. Die Mitarbeiter:innen müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden und sollten nachweislich fachkundige Personen sein. Die Verordnung sieht aber vor, dass auch völlig fachfremde Personen die Abstriche machen können, sie müssen dazu nur von jemandem, der Ahnung hat, geschult werden. Wie lange diese Einweisung dauert oder wer sie überprüft, bleibt offen, nur dokumentieren soll man es. Auch eine Schulung rein über Videotelefonie ist erlaubt.

Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Pro Abstrich bekommt man als Betreiber 8 Euro, für jedes gekaufte Testkit 3,50 Euro zurückerstattet. Macht man also 100 Tests pro Tag, bekommt man 1.150 Euro. Dieses System hat im Frühjahr und Sommer dazu geführt, dass viele Tests abgerechnet wurden, die gar nicht durchgeführt worden waren. Laut Bundesgesundheitsministerium wurde die Verordnung deswegen verschärft. Es werde nun öfter geprüft und auch die Leistungsabrechnung strenger hinterfragt. Sollte eine Voraussetzung nicht mehr erfüllt werden, könne die Beauftragung auch schnell wieder zurückgezogen werden.

Ab morgen, 16. Dezember, können keine neuen Beauftragungen mehr vergeben werden, teilt der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit. Damit können nur bereits angemeldete Testzentren ihr Angebot erweitern. Dies wurde vom Bundesgesundheitsministerium so vorgegeben und liege wohl an der begrenzten Verfügbarkeit von Tests.

Schade, damit wird es wohl doch nichts mit dem KATAPULT-Testzentrum.

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Fußnoten

  1. Bundesgesundheitsministerium: Verordnung; auf: bundesgesundheitsministerium.de (15.12.21).
  2. Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zu COVID-19-Tests; auf: bundesgesundheitsministerium.de (15.12.2021).
  3. Landesregierung MV: Testmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, auf: regierung-mv.de (15.12.2021)
  4. LAGuS MV: Handlungsleitfaden zur Errichtung und für den Betrieb von Testzentren zur Anwendung von SARS-CoV-2-PoC-Antigen-Schnelltests.
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung: Zahlen zur Bürgertestung; auf: kbv.de (15.12.2021).

Autor:innen

hat Soziologie und Webwissenschaften (Medienpsychologie) studiert und sich später ins Grafikenmachen verliebt.

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