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Tierhaltung

Mehr Hunde in MVs Städten

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In fast der Hälfte aller deutschen Haushalte lebt ein Haustier. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Skopos für den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) und den Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) waren es 2021 in 26 Prozent der Haushalte insgesamt 16,7 Millionen Katzen und in 21 Prozent der Haushalte insgesamt 10,3 Millionen Hunde. Für den Heimtiermarkt zahlte sich das besonders durch die Coronajahre aus. Lagen die Gesamtgewinne der Branche 2018 noch bei 4.948 Millionen Euro, waren es 2021 schon 6.003 Millionen. „Heimtiere sind für viele Menschen Familienmitglieder, für deren Gesundheit Tierhalter bereit sind, Geld auszugeben“, kommentierte ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

2.668 Hunde mehr in MVs Städten

Auch an Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Trend nicht vorbeigegangen. Während sich die Zahl der Katzen im Nordosten nicht erfassen lässt, kann die Anzahl der Hunde durch die für die Hundesteuer angemeldeten Tiere benannt werden. Im Jahr 2013 waren in den großen Städten Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar insgesamt 19.611 Hunde angemeldet. Aktuell werden dagegen bereits 22.279 Hunde in den Städten als Haustiere gehalten. So leben zur Zeit also 2.668 Vierbeiner mehr in diesen Städten als noch vor zehn Jahren.

Bestimmte Hunde steuerbefreit

In Deutschland wurden im 19. Jahrhundert Hundeabgaben ursprünglich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer oder Nutzungsgebühr erhoben. Am 15. Februar jeden Jahres wird diese Gemeindesteuer fällig. In Schwerin und Rostock zahlt jede:r Hundebesitzer:in für den ersten Hund 108 Euro. Greifswald hingegen fordert mit 90 Euro die kleinste Abgabe. Besitzer:innen von als gefährlich eingestuften Hunderassen wie American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier müssen in den Städten für die Hunde übrigens mehr an die Gemeinden zahlen – zwischen 468 und 1.000 Euro Hundesteuer. 

Steuerbefreit sind dagegen Blindenhunde und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe, Gehörloser oder Schwerhöriger benötigt werden. Auch Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gedacht sind, Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden sowie Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden, sind nicht hundesteuerpflichtig.

1,2 Millionen Kottüten pro Jahr in Schwerin

Nicht allen Menschen scheint die größere Zahl von Hunden und besonders deren Hinterlassenschaften zu gefallen. So schrieb die Schweriner Volkszeitung bereits Ende Februar vergangenen Jahres: Schwerinern stinkt es. Speziell in der westlich gelegenen Paulsstadt gebe es Straßenzüge, auf deren Gehwegen sich offensichtlich besonders viele Hunde entleeren. Ein weit verbreiteter Irrglaube dabei sei, dass die Zahlung der Hundesteuer die Besitzer:innen des Tieres davon entbindet, die Straße zu reinigen. Deshalb werden Hundebesitzer:innen im Rahmen der normalen Streife des Ordnungsamtes kontrolliert. Wird zum Beispiel der Leinenzwang nicht eingehalten oder die Verunreinigung mit Kot durch Mitarbeitende des kommunalen Ordnungsdienstes direkt beobachtet, kann dies mit 15 Euro geahndet werden. 

Dabei hat an mehr als 70 Standorten, zumeist in der Nähe von Grünflächen und an Fußwegen, der Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin (SDS) Beutelspender eingerichtet, die wöchentlich mit Tüten aufgefüllt werden. Zusätzlich sind diese Beutelspender und auch Mülleimer für die Hinterlassenschaften der Hunde an den sechs ausgewiesenen Hundeauslaufflächen innerhalb Schwerins angebracht. Die Stadt gebe für das zur Verfügung stellen der Hundekotbeutel jährlich 16.000 Euro aus. Der Verbrauch liege bei 1,2 Millionen Tüten pro Jahr.

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