Gute Arbeit?
Landschaftsschutz
Natur bleibt!
Das bestätigt das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Der geplante Bebauungsplan für über 50 Ferienhäuser sei nicht mit dem Landschaftsschutz vereinbar. Außerdem sei die notwendige Überprüfung der Fauna und Flora in dem Gebiet nicht durchgeführt worden. Das Gebiet ist ein Vogelschutzgebiet und grenzt an einen Nationalpark. Bereits 2017 wurde der Bebauungsplan zum ersten Mal gestoppt. Eine erneute Untersuchung des Falls ist nicht zugelassen. Die Wiesen und Felder bleiben also unberührt.
- Von: Daniela Krenn
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