Laut dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) des Landes dürfen Polizisten bei bloßer Vermutung einer Gefahr: in Wohnungen eindringen, Spähsoftware installieren, Wohnungen überwachen, Handys abhören, Angehörige und den privaten Umkreis von Verdächtigen überwachen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klargestellt: Diese erweiterten polizeilichen Ermittlungsbefugnisse sind verfassungswidrig.
Bundesweit wurden in den letzten Jahren die Polizeigesetze verschärft. Kritiker:innen, wie das Bündnis SOGenannte Sicherheit aus MV, beklagen die daraus folgenden Grundrechtseingriffe seit Jahren und haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das SOG MV eingereicht. Mit Erfolg. Das Urteil sei eine Grundsatzentscheidung, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Verfahren in Karlsruhe mit angestrengt hatte, vorgestern mitteilte. Und ein „Erfolg für die Grundrechte“. Auch werde das Urteil den Sicherheitsbehörden bei der Verschärfung der Polizeigesetze anderer Bundesländer rechtsstaatliche Grenzen zum Schutz der Bürger:innen setzen.
Datenschutzbeauftragter bietet Unterstützung an
Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisch zum SOG geäußert. „Wir bieten an, die Landesregierung bei der nun dringend erforderlichen Änderung der Regelungen beratend zu unterstützen, und hoffen, dass unsere Hinweise nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nunmehr berücksichtigt werden“, erklärt nun der stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Rolf Hellwig.
Das Bundesverfassungsgericht, das über das Grundgesetz wachen und die Bürger:innen vor allzu großzügigen polizeilichen Ermittlungsbefugnissen schützen soll, beanstandet nun in MV etliche Vorschriften. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung und zur sogenannten Onlinedurchsuchung. Ein Teil der Vorschriften wurde vom Gericht direkt für nichtig erklärt. Andere Vorschriften bleiben mit Einschränkungen in Kraft.
Dringende Gefahr erforderlich
Die Karlsruher Richter:innen betonen in ihrer Entscheidung den Schutz des „Kernbereichs privater Lebensgestaltung“ als einen zentralen Punkt beim Einsatz verdeckter Ermittler oder V-Leute. „Das staatlich veranlasste Eingehen einer intimen Beziehung zum Zweck der Informationsgewinnung“ etwa ist ausgeschlossen. Auch dürfen V-Leute nicht den eigenen Ehepartner ausspähen. Werden doch zu private Informationen erlangt, dürfen diese nicht weitergegeben werden. In MV seien diese Punkte jedoch nicht sichergestellt. Längerfristige Observationen, das Ausspähen und Abhorchen von Wohnungen, die Überwachung der Telekommunikation und Onlinedurchsuchungen wurden ebenfalls beanstandet. Laut der Entscheidung ist besonders in einem frühen Stadium der Maßnahmen in der Regel eine konkretisierte und sogar dringende Gefahr erforderlich. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus.
Für die Verfassungsbeschwerde zu Mecklenburg-Vorpommern hatte sich die GFF mit dem Bündnis SOGenannte Sicherheit zusammengetan. Das Bündnis kritisiert am SOG zahlreiche Punkte, unter anderem einen unzureichenden Schutz von Berufsgeheimnissen für Psychotherapeut:innen, Ärzt:innen und Journalist:innen, problematische Meldeauflagen und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.
In Anhörungen des Landtags vor der Verabschiedung des Gesetzes wiesen Sachverständige mehrfach darauf hin, dass der Entwurf von der Verfassung gewährleistete Grundrechte verletze. Auch der Datenschutzbeauftragte Hellwig äußerte sich damals kritisch.
Unabhängige Kommission im Landtag gefordert
„Doch die damalige rot-schwarze Landesregierung wischte diese Bedenken vom Tisch“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Constanze Oehlrich, für die das Urteil absehbar war: „Die SOG-Novelle war ein Scheitern mit Ansage.“ FDP-Fraktionschef René Domke fordert die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Evaluierung des SOG sowie die Entwicklung einer „Überwachungsgesamtrechnung“. Einen Antrag dazu kündigte er für die Landtagssitzung im März an. In den vergangenen Jahren habe es die Tendenz gegeben, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger immer weiter einzuschränken und erst nach gerichtlichen Entscheidungen zu überarbeiten.
Das kritisiert auch Michael Noetzel, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, in einer Pressemitteilung: „Es ist äußerst fragwürdig, Gesetze auf den Weg zu bringen, die bewusst übers Ziel hinausschießen, um von Gerichten die verfassungsmäßigen Grenzen ausloten zu lassen.“ Die ehemalige Polizeibeamtin Ann Christin von Allwörden von der CDU-Fraktion unterstreicht, dass die Polizei auch nach dem Karlsruher Urteil „moderne Ermittlungsmöglichkeiten“ brauche. Das SOG hatte 2020 unter dem damaligen Innenminister Lorenz Caffier (CDU) seine heutige Gestalt bekommen.
Neues Gesetz soll 2024 kommen
Das Innenministerium will bis Ende des Jahres ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Laut Innenminister Christian Pegel (SPD) ist das Karlsruher Urteil auch für andere Bundesländer von Bedeutung, denn dort gibt es ähnliche Regelungen in den Polizeigesetzen. Die GFF hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Polizeigesetze verschiedener Länder geklagt. Laut GFF gibt es vor allem in Bayern und Sachsen Vorschriften, die ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern eine Überwachung schon weit im Vorfeld einer konkreten Gefahr erlauben.Innenminister Pegel kündigte an, bis Jahresende an einem Entwurf für den Landtag, unter „Eins zu eins“-Umsetzung der Vorgaben des Gerichts, arbeiten zu wollen. Bis dahin gilt ein Großteil der Vorschriften für Polizeibeamt:innen zunächst weiter. Denn es seien laut Karlsruher Richter nicht die polizeilichen Befugnisse an sich verfassungswidrig, sondern ihre rechtsstaatliche Ausgestaltung, also ihre voreilige Anwendung ohne Gefahrenpotenzial.
Quellen
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V), auf: landesrecht-mv.de (27.4.2020).↩
- Bundesverfassungsgericht (Hg.): Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig, auf: bundesverfassungsgericht.de (1.2.2023).↩
- Schmidt, Fabian: Nur Bayern? Fast alle Bundesländer verschärfen gerade ihre Polizeigesetze, auf: spiegel.de (15.5.2018).↩
- Gesellschaft für Freiheitsrechte (Hg.): Erfolg für die Grundrechte nach GFF-Klage: Bundesverfassungsgericht hegt Überwachungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern massiv ein, auf: freiheitsrechte.org (1.2.2023).↩
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: Karlsruhe kippt SOG M-V, auf: datenschutz-mv.de (1.2.2023).↩
- Gesellschaft für Freiheitsrechte (Hg.): Verfassungsbeschwerde, auf: freiheitsrechte.org (3.6.2021).↩
- SOGenannte Sicherheit (Hg.): Unsere Kritik an der Verschärfung des Sicherheits- und Ordnungs-Gesetz (SOG-MV), auf: sogenannte-sicherheit.org.↩
- E-Mail vom 1.2.2023.↩
- FDP-Fraktion MV (Hg.): Domke: Entscheidung zum SOG MV war absehbar – Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden!, auf: fdp-fraktion-mv.de (1.2.2023).↩
- Links-Fraktion im Landtag (Hg.): Polizei-Befugnisse teilweise verfassungswidrig, auf: linksfraktionmv.de (1.2.2023).↩
- CDU-Fraktion im Landtag (Hg.): Ann Christin von Allwörden: Auch nach dem Karlsruher Urteil – Polizei braucht moderne Ermittlungsmöglichkeiten, auf: cdu-fraktion.de (1.2.2023).↩
- Innenministerium MV (Hg.): Landtag beschließt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz/ Innenminister Caffier: Ein Gesetz für mehr Sicherheit in unserem Land, auf: presseportal.de (11.3.2020). ↩
- Bundesverfassungsgericht: Beschluss des Ersten Senats vom 09. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21, auf: bverfg.de (1.2.2023).↩