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Definitionen

Unterschied zwischen rechts, rechtsradikal und rechtsextrem

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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Tabelle: Was definiert Rechte, Rechtsradikale und Rechtsextreme? Sehnsucht nach vergangenen Zuständen und Traditionen: ja - ja - ja; patriotisch: ja - ja - ja; nationalistisch und rassistisch: nein - ja - ja; fordern kokmpromisslose Lösungen: nein - ja - ja; lehnen freiheitlich-demokratische Grundordnung an: nein - nein - ja; streben nach autoritärem/totalitärem System durch Revolution: nein - nein - ja; vom Verfassungsschutz beobachtet: nein - nein - ja

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Rechte

Rechts ist nicht gleich rechtsextrem: Es gibt auch eine demokratische Rechte. Diese sehnt sich in der Regel zwar auch zurück nach vergangenen Zuständen, doch möchte Traditionen und gesellschaftliche Gefüge bewahren und nicht Kaiserreich oder Nationalsozialismus.

Die demokratische Rechte ist patriotisch und stolz auf ihr Land, doch ohne andere Nationen abzuwerten. In einer Demokratie ist rechte Politik wichtig. Sie gehört zu pluralistischen Gesellschaften, in denen alle Arten der politischen Orientierungen vertreten werden dürfen.

Rechtsradikale

Rechtsradikale wollen ihre antiliberalen, demokratiefeindlichen und nationalistischen Überzeugungen durch kompromisslose Lösungen durchsetzen und gesellschaftliche Verhältnisse grundlegend verändern. Demokratie und Verfassungsstaat sollen dennoch weiterhin bestehen.

Sie sind zwar tendenziell nationalistisch, gewaltaffin, autoritär und streben eine Radikalisierung nach rechts an, stellen aber die demokratische Ordnung nicht grundsätzlich in Frage. Das muss eine Demokratie aushalten können: „Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz“, so schreibt es der Verfassungsschutz.

Rechtsextreme

Rechtsextreme wollen die Demokratie abschaffen. Sie sind verfassungsfeindlich, antidemokratisch und in Teilen gewaltbereit. Universelle Menschenrechte und Kompromisslösungen im parlamentarisch-pluralistischen System widersprechen ihrem Leitbild einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft mit einem Führer. Sie lehnen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen, Verfahren des Verfassungsstaates und den Rechtsstaat ab.

Rechtsextremismus ist keine einheitliche Ideologie, sondern ein heterogenes Gemisch unterschiedlicher Ansichten, Motive und Begründungen. Dennoch gibt es Gemeinsamkeiten: ein übersteigerter Nationalismus, die Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, die Beschwörung äußerer Bedrohungen und ein gegen den Gleichheitsgrundsatz gerichteter Rassismus und Antisemitismus.

Rechtsextreme Strömungen

Bei Neonazis kommt ein historisches Element hinzu: Neonazis verherrlichen das „Dritte Reich“, Hitlers Nationalsozialismus ist ihr Vorbild für einen neuen Staat. Monarchist:innen sehnen sich zurück in das vordemokratische Kaiserreich und lehnen das Prinzip der Volkssouveränität ab.

Weitere verfassungsschutzrelevante Strömungen sind nicht trennscharf vom Rechtsextremismus abzugrenzen. So gibt es Überschneidungen zwischen Rechtsextremen, Reichsbürger:innen, Selbstverwalter:innen und den sogenannten Deligitimierer:innen des Staates. 

Reichsbürger:innen und Selbstverwalter:innen sind Gruppen oder Einzelpersonen, die die Existenz oder Legitimität der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Reichsbürger:innen halten ein wie auch immer geartetes „Deutsches Reich“ für noch existent. Selbstverwalter:innen hingegen fühlen sich dem Staat nicht zugehörig, da sie durch einen Austritt rechtlich und territorial autonom seien. Sie weigern sich Rechtsordnung und Gesetzgebung anzuerkennen und so beispielsweise Steuern zu zahlen. Manche markieren ihre Grundstücke und Wohnungen durch Grenzziehungen, Schilder und Wappen als eigene Fantasiestaaten, stellen eigene Reisepässe und Führerscheine her und ernennen sich selbst zu „Ministern“. Die Szene ist tendenziell gewaltbereit. Viele Angehörige sind im Besitz von Waffen, um ihr vermeintliches Recht durchzusetzen.

Visualisierung der Schnittstellen zwischen den verfassungsschutzrelevanten Phänomenbereichen: Rechtsextreme - Reichsbürger:innen - Selbstverwalter:innen - Deligitimierer:innen des Staates

Die Szene ist nicht homogen und besteht aus einer diffusen Mischung aus rechtsextremen, antisemitischen, geschichtsrevisionistischen, NS-verherrlichenden und demokratiefeindlichen Ideologien, gemischt mit Esoterik und Verschwörungserzählungen. Die verschiedenen Ansichten, Motive und Begründungen der Szeneangehörigen können sich stark voneinander unterscheiden, ihre Anhänger:innen sind mitunter zerstritten. Einig sind sie sich in der Ablehnung der parlamentarischen Demokratie, gegen die sie sich „gemeinsam wehren“.

Ein verbindendes Element zwischen Reichsbürger:innen, Selbstverwalter:innen und Deligitimierer:innen des Staates sind Verschwörungserzählungen. Die Verschwörungsmythen legitimieren die Ablehnung des Staates und seiner Repräsentant:innen und sind von antisemitischen Ressentiments durchsetzt. Weitere Überschneidungen mit dem Rechtsextremismus gibt es in den Themen Gebiets- und Geschichtsrevisionismus sowie völkisches und nationalsozialistisches Gedankengut.

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Fußnoten

  1. van Hüllen, Rudolf: Wie unterscheiden sich Rechtsextremisten von rechten Demokraten?, auf: kas.de.
  2. Nandlinger, Gabriele: Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus....?, auf: bpb.de (25.7.2008) / Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.): Mitte-Studie, auf: fes.de / bpb.de (Hg.): Rechtsradikalismus, auf: bpb.de.
  3. Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2022, S. 123.
  4. van Hüllen, Rudolf: Rechtsextremismus und das Grundgesetz, auf: kas.de.
  5. Fredrich, Benjamin: AfD in MV. 76 Prozent rechtsextrem, auf: katapult-mv.de (24.6.2021).
  6. van Hüllen, Rudolf: Wie unterscheiden sich Rechtsextremisten von rechten Demokraten?, auf: kas.de.
  7. Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2022, S. 124.
  8. bpb.de (Hg.): Reichsbürgerbewegung, auf: bpb.de.
  9. Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2022, S. 44.
  10. Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, auf: verfassungsschutz.de.

Autor:innen

Geboren in Rostock.
Aufgewachsen in Rostock.
Studierte in Rostock. Und Kiel.

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