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Mit der alten Verordnung von 1998 waren nur hoheitliche Flaggen, wie die Europa-, Bundes- und Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, erlaubt. Mit der neuen Verordnung dürfen alle offiziell anerkannten Flaggen, wie Stadt-, Gemeinde- oder eben auch Regenbogenflagge ohne Anlass und außerhalb bestimmter Beflaggungstage an öffentlichen Gebäuden wehen.
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Autor:innen
Redakteurin bei KATAPULT MV.
Ist in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach Meck-Vorp.