Neue Beflaggungsverordnung für MV

Regenbogen ohne Genehmigung

Die Landesregierung hat heute eine neue Beflaggungsverordnung für öffentliche Gebäude beschlossen: Ab 2023 dürfen auch sogenannte nichthoheitliche Flaggen wie die Regenbogenfahne gehisst werden. Aktuell ist dafür noch eine Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums nötig.

Mit der alten Verordnung von 1998 waren nur hoheitliche Flaggen, wie die Europa-, Bundes- und Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, erlaubt. Mit der neuen Verordnung dürfen alle offiziell anerkannten Flaggen, wie Stadt-, Gemeinde- oder eben auch Regenbogenflagge ohne Anlass und außerhalb bestimmter Beflaggungstage an öffentlichen Gebäuden wehen.

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  • Bild von KATAPULT MV Redaktionsleiterin Martje Rust

    Redaktionsleitung

    Ist in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach MV.