Petra Federau überwacht rechtswidrig den Bereich der Friedrichstraße vor ihrem Büro in Schwerin. Dies ist das Ergebnis eines Ermittlungsverfahren des Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller. Federaus Kamera filme aus dem Büro heraus durch das Schaufenster den kompletten Bereich der Friedrichstraße bis zur gegenüberliegenden Seite sowie die Eingangstür, wo sich das Büro befinde. „Das halten wir nach momentanem Wissensstand für nicht zulässig“, teilte Pressesprecherin Antje Kaiser am Dienstag mit.
Zwar gebe es Möglichkeiten der Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr beziehungsweise des Eigentumsschutzes. „Die aktuelle Rechtsprechung fasst den zulässigerweise filmbaren Bereich jedoch viel kleiner“, so Kaiser. Zusätzlich gehe die Behörde momentan davon aus, dass die Kameraanlage die Aufnahmen in Drittstaaten übermittelt, die keinen Datenschutz nach europäischen Standards ermöglichen.
Allerdings könne der Landtagsabgeordneten die Kameranutzung nicht sofort untersagt werden. Zunächst müsse Federau noch einmal angehört werden, erläuterte Kaiser. Ab Zustellung des Briefes habe die Politikerin 14 Tage Zeit, sich zu erklären. „Wir gehen davon aus, dass der Bescheid nach Pfingsten erlassen werden kann“, sagte die Behördensprecherin. Wenn vonseiten Federaus keine weiteren triftigen Gründe vorgelegt werden, würde die Videoüberwachung mit sofortiger Wirkung untersagt und die Abgeordnete verwarnt werden.