Bürgerentscheid in Greifswald
Sporthalle oder Containerzimmer
Von Patrick Hinz, Max Rieck und Martje Rust
Lesedauer: ca. 1 Minuten
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Egal zu welchem Ergebnis der Bürgerentscheid kommt: Der Landkreis ist dazu verpflichtet, Geflüchtete unterzubringen.
Darf die Stadt Greifswald aufgrund des Abstimmungsergebnisses keine kommunalen Flächen für Containeranlagen verpachten, müssen geflohene Menschen zur Not in Sporthallen untergebracht werden.
Auf nichtkommunalen Flächen, beispielsweise von Unternehmen oder Privatpersonen, können nach Abstimmung mit dem Landkreis dennoch Containerunterkünfte entstehen.
Drei städtische Flächen stehen aktuell zur Diskussion. Ist die Verpachtung durch die Stadt Greifswald an den Landkreis nach der Abstimmung zulässig, werden die möglichen Standorte geprüft. Der Landkreis würde benötigte Containeranlagen eigenverantwortlich errichten.
Der Landkreis strebt eine dezentrale Unterbringung an, beispielsweise in Wohnungen. Trotzdem sind größere Einrichtungen notwendig, um alle Geflüchteten unterzubringen.
Aktuell erreichen laut Pressestelle wöchentlich bis zu 15 Personen den Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Alle Bundesländer und Landkreise sind dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. MV muss – nach Bremen und dem Saarland – die wenigsten Menschen aufnehmen.
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Autor:innen
Geboren in Vorpommern, aufgewachsen in Mecklenburg. Einziger KATAPULT-Redakteur mit Traktorführerschein UND Fischereierlaubnis. Layouter und Chefredakteur.
Großgeworden und ausgebildet im Norden Vorpommerns. Seit 2021 bei KATAPULT, seit 2023 bei MV. Zuständig für Logistik, Werbekram und Wortwitze.
Redaktionsleitung bei KATAPULT MV.
Ist in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach Meck-Vorp.