Das Wärmeplanhaushaltsgesetz verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, bis 2046 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu gewährleisten. Das ist im Sinne des Klimaschutzes notwendig, weil Wärme vielerorts aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird und dabei große Mengen CO₂ entstehen.
Während Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen bis zum ersten 1. Juni 2026 einen nachhaltigen Wärmeplan vorlegen müssen, haben kleinere bis Juni 2028 Zeit.1 In MV muss lediglich Rostock noch dieses Jahr ein Konzept vorlegen – und ist damit bereits fertig.2
- Wärmeplanungsgesetz, § 2 Absatz 3, auf: gesetze-im-internet.de. ↩︎
- Hansestadt Rostock (Hg.): Mit einem Wärmeplan zur Wärmewende 2050, auf: rathaus.rostock.de. ↩︎

