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Angefahrener Klimaaktivist

Strafbefehl gegen LKW-Fahrer

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Lesedauer: ca. 2 Minuten

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Nach Medieninformationen legte der Beschuldigte gegen den vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl bereits Einspruch ein. Damit sei der Ausgang des Verfahrens wieder offen, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund. Dieses hatte den Strafbefehl am Donnerstag aufgrund hinreichenden Tatverdachts auf versuchte gefährliche Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Nötigung verhängt.

Fragwürdige Spendensammlung für LKW-Fahrer

Ohne den Einspruch hätte der Beschuldigte seinen Führerschein, den das Amtsgericht ihm im Nachgang der Tat entzogen hatte, für ein Jahr abgeben und eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro (90 Tagessätzen) zahlen müssen. Dass er diese Strafe sowie Anwalts- und Prozesskosten allein tragen muss, ist unwahrscheinlich: Nach dem Vorfall rief die Wählergemeinschaft „Bürger für Stralsund“ zu Spenden für den Mann auf. 25.000 Euro seien dafür zusammenkommen.

Nun wird wohl eine Verhandlung über das endgültige Strafmaß entscheiden. Einen entsprechenden Termin für die Hauptverhandlung legt das Amtsgericht fest.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem gegen die Aktivist:innen wegen Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

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Fußnoten

  1. NDR (Hg.): Klimaaktivist angefahren – Strafbefehl gegen Lkw-Fahrer, auf: ndr.de (19.10.2023).
  2. Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Stralsund am 20.10.2023.
  3. Schulz, Philipp: Nach Aufeinandertreffen mit der Letzten Generation: Stralsunder Lkw-Fahrer verliert Führerschein und Geld, auf: ostsee-zeitung.de (19.10.2023).

Autor:innen

Redakteurin bei KATAPULT MV.

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