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Fischerei

Subventionen für die kleine Küstenfischerei

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Zu ihr gehören berufstätige Fischer, die selbstständig oder in Genossenschaften organisiert sind und mit ihren Kuttern Hering und Dorsch aus der Ostsee ziehen. Seit Generationen sind beide Fischarten der „Brotfisch“ der Küstenfischerei. Keine andere Art wird in so hohen Mengen befischt wie Hering und Dorsch. Doch seit Jahren sinken die Quoten rapide, dürfen Berufsfischer immer weniger ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen.

Für 2022 ist es der deutschen Fischereiflotte nur noch gestattet, 104 Tonnen Dorsch als Beifang und 435 Tonnen Hering aus der westlichen Ostsee zu fischen. Es ist eine Kürzung von etwa 94 Prozent, verglichen mit der Fangmenge aus dem Jahr 2017. Besonders Meck-Vorp trifft die Quotenkürzung, denn hier liegen mehr als die Hälfte aller registrierten Fischereifahrzeuge Deutschlands. Rostock und Sassnitz sind dabei die wichtigsten Fischereihäfen im Bundesland.

Quotenregelung auf EU-Ebene

Auf europäischer Ebene legt der Rat der Fischereiminister alljährlich Fangquoten fest, die abhängig von der Größe der beobachteten Fischbestände sind. Die Entscheidungen basieren auf natürlichen und menschlichen Einflüssen, wie Umweltverschmutzung oder der Verlust von Fanggebieten durch Offshore-Windparks. Die EU betrachtet nicht nur das Verhältnis von Vermehrung und Fischfang, sondern auch Umweltveränderungen, die auf die Bestände wirken. Dazu gehören eine höhere Wassertemperatur in der Ostsee und die daraus resultierenden Schwankungen des Nahrungsangebots. Dennoch halten viele Fischer im Land die aktuellen Quotenkürzungen für Ostseedorsch und -hering für unverhältnismäßig. Gerade selbstständige Fischer stellen die neuen Regelungen und die damit verbundenen Fangeinbußen vor finanzielle Herausforderungen.

Warum regelt überhaupt die EU die Fischerei? Weil Fisch, egal ob im Meer oder in den Binnengewässern, sich nicht beliebig und unbegrenzt vermehrt. Soll Fischerei zukunftsfähig sein, braucht es ein Gleichgewicht zwischen Fangkapazitäten und vorhandenen Ressourcen. Allein auf nationaler Ebene ist diese Aufgabe nicht zu bewältigen, weshalb sich die Mitgliedsstaaten der EU auf eine gemeinsame Fischereipolitik einigen. Sie soll auch den Fischern und Verbrauchern zugutekommen.

Mit den drastischen Kürzungen konfrontiert, sprechen einige Küstenfischer in Meck-Vorp jedoch von einem praktischen Berufsverbot. Sie sind vor allem sauer, weil sie sich aus den Entscheidungen ausgeschlossen fühlen. Aus Brüssel werden die Quoten nach einem Schlüssel an die EU-Mitgliedsstaaten verteilt. Diese reichen die Quoten wiederum an ihre Fischer weiter. In Deutschland ist die Fangquote für Berufsfischer an Fischereifahrzeuge gebunden. Das bedeutet: Je größer das Schiff, desto höher die Fangquote. Das bedeutet aber auch: Je größer die Ostseeflotte, desto geringer die Fangquote pro Schiff. Ist das Kontingent für eine Fischart ausgeschöpft, dürfen Fischer:innen sie nicht weiter fangen.

„Fischereimanagementmaßnahmen“ lautet das sperrige Wort, mit dem Überfischung vermieden und Fischbestände wieder aufgebaut werden sollen. Was fehlt, ist eine nachhaltige Sicherung der küstennahen Berufsfischerei, die sich nicht nur als Lebensmittellieferant, sondern auch als Handwerk und Kulturgut versteht.

Entschädigungen für Küstenfischer

Mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifond (EMFF) fördert die EU neben der Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressource Fisch seit 2016 auch die Küstenfischer. So unterstützt sie die betroffenen Fischer:innen finanziell, wenn sie vorübergehend ihre Fischereitätigkeit einstellen, um Dorsch- und Heringsbestände zu schonen. Zusätzlich fließen auch vom Bund Zuschüsse in gleicher Höhe. In Meck-Vorp erhielten selbstständige Fischer und Betriebe der kleinen Küstenfischerei 2020 für ihre zeitweilige Stilllegung zur Schonung der Bestände insgesamt 372.968 Euro (Dorsch) beziehungsweise 2.049.568 Euro (Hering). Gezahlt wurden die Fördermittel entsprechend der zugeteilten Quoten. Sie erhielten 2020 für die zeitweilige Stilllegung direkte Förderungen zwischen ein paar Tausend und mehreren Zehntausend Euro.

Außerdem erhielten Betriebe der Kutter- und Küstenfischerei 2020 Entschädigungszahlungen in Höhe von 6.148 Euro für Schäden, die auf Kegelrobben zurückgeführt werden konnten. Weiterhin wurden Fischer beim Ausbau ihres eigenen Fischverkaufs, der Direktvermarktung sowie bei Projekten der Modernisierung und Fischveredelung mit einem Gesamtvolumen von rund 350.000 Euro gefördert. Die EU unterstützte auch Fischer:innen, die wegen der Corona-Pandemie ihre Fahrzeuge stilllegten, mit Überbrückungsbeihilfen in Höhe von 384.900 Euro. Insgesamt erhielt die kleine Küstenfischerei in Meck-Vorp so 2020 direkte Fördergelder von mehr als drei Millionen Euro.

Für die Fischer ist die Unterstützung überlebenswichtig und dennoch nur ein schwacher Trost. Sie wollen fischen, nicht subventioniert werden. Oft blicken sie auf eine Familiengeschichte zurück, in der schon seit Generationen mit Stellnetzen und Reusen auf dem Wasser gearbeitet wird. Die Fischer nehmen ihr Handwerk ernst und sehen zugleich keine Perspektive. Sie fürchten nicht nur um sich, sondern auch um ihren Berufsstand. Die kleine Küstenfischerei, murmeln die Fischer hinter vorgehaltener Hand, werde politisch ins Aus gedrängt.

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Fußnoten

  1. Tagesschau (Hg.): Warum die Fangquoten für Streit sorgen, auf: tagesschau.de (06.11.2021).
  2. Thünen-Institut (Hg.): Bedeutung für die Küstenfischerei, auf: thuenen.pageflow.io.
  3. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Hg.): EU-Fischereiförderung, auf: agrar-fischerei-zahlungen.de.
  4. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Hg.): Empfänger EU-Fischereifonds, auf: agrar-fischerei-zahlungen.de.

Autor:innen

ist KATAPULT MVs Inselprofi und nicht nur deshalb gern am Wasser. Nutzt in seinen Texten generisches Femininum.

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