Tödliche Badeunfälle in Meck-Vorp

14 Badetote seit Jahresbeginn: Diese Flaggen sollte man kennen und beherzigen

Allein am Wochenende verloren in Meck-Vorp vier Menschen ihr Leben. Eine Person gilt noch als vermisst. Viele Menschen unterschätzen das Wasser und die Strömung. Darum gilt bei roter Flagge am Strand: Striktes Badeverbot rettet Menschenleben.

Deutschlandweit sind im vergangenen Jahr laut Deutscher Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mindestens 378 Menschen ertrunken. Die Mehrheit der Opfer kam dabei in Flüssen oder Seen ums Leben. Binnengewässer, die nicht von Rettungsschwimmern bewacht werden, sind dabei die größte Gefahrenquelle für Badende. Im Meer gab es deutlich weniger Tote. 2019 ertranken in der Nordsee fünf und in der Ostsee 18 Personen, 2020 waren es sechs Menschen in der Nordsee und 15 in der Ostsee. In ganz Mecklenburg-Vorpommern lag die Zahl der Badetoten 2019 bei 27, 2020 bei 21 Menschen. Vor allem im August und in heißeren Sommermonaten überschätzten sich viele Badegäste. So auch am vergangenen Wochenende in Meck-Vorp, wo vier Personen beim Baden ertranken. Ein Mann, der am Strand in Zingst ins Wasser sprang, wird noch vermisst.

In den ersten 200 Tagen diesen Jahres starben bereits 14 Menschen bei Badeunfällen in Mecklenburg-Vorpommern. 2020 waren es Mitte des Jahres deutlich weniger Personen, die ihr Leben im Wasser verloren hatten. Die Ursachen sind dabei vielfältig, oft werden besonders im Küstenbereich die Kräfte der Strömungen und Wellen verkannt. Darüber hinaus überschätzen die Badenden oft ihre eigenen Fähig- und Fertigkeiten.

Die DLRG definiert den Begriff „Badetote“ ähnlich wie auch das Landeswasserschutzpolizeiamt als Personen, die sich zum Zwecke des Badens in das Wasser begeben und dabei verstorben sind. Jedoch wird durch den Bundesverband der DLRG (abweichend vom Landesverband Mecklenburg-Vorpommern) bei der statistischen Erfassung der Badetoten jede im Wasser verstorbene Person als Badetoter registriert. Also auch bei Sportbootunfällen, alkoholisierte Personen, die versehentlich ins Wasser fielen, und Menschen, die suizidale Absichten hatten oder zur Rettung und Bergung von Tieren oder Booten ins Wasser gingen. Die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes definiert den Begriff ebenfalls wie das Landeswasserschutzpolizeiamt.

Autor:in