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Corona-Maßnahmen

Verschärfte Schutzmaßnahmen in Meck-Vorp

Bereits ab Heiligabend gelten schärfere Kontaktbeschränkungen in MV. In den Tagen nach Weihnachten ziehen dann noch weitere Maßnahmen an. Das verfügt die neuangepasste Corona-Landesverordnung der Landesregierung.

Deutschlandweit steigen Inzidenzen sowie Hospitalisierungsraten und Wissenschaftler:innen warnen vor den Auswirkungen der grassierenden Omikron-Variante. Bund und Länder beschlossen deswegen am Dienstag, die Corona-Maßnahmen bundesweit zu verschärfen. Die Landesregierung MV passte am Mittwoch die geltenden Regeln diesbezüglich an. Die Regeln orientieren sich dabei an der Farbe, die die Corona-Warnampel für einem Landkreis oder eine kreisfreie Stadt anzeigt.

Kontaktbeschränkungen ab morgen

„Wir wollen mit den Kontaktreduzierungen sofort beginnen und nicht auf die prognostizierte schlagartige Erhöhung der Fallzahlen durch die Omikron-Variante warten“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung am Dienstag. Zeigt die Corona-Ampel die Farben Orange, Rot oder Rot-Plus als Warnstufe für einen Landkreis, gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen bereits ab Heiligabend. Zusammenkünfte drinnen und draußen mit Geimpften und Genesenen dürfen nur noch mit maximal zehn Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. An den Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, ändert sich nichts. Nach wie vor darf sich nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Nimmt eine ungeimpfte Person an einem Treffen mit Geimpften und/oder Genesenen teil, so ist ebenfalls eine maximale Gruppengröße von zehn Personen zulässig.

Testen und Impfen

„Wir werben bei allen Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis und Einhaltung der Regeln. Die neue Omikron-Variante macht keine Weihnachtspause. Sie ist nach Einschätzung der Wissenschaft ansteckender und verbreitet sich deutlich schneller als die bisherigen Virusvarianten“, so Drese. Bürger:innen forderte sie auf, verantwortungsvoll zu sein und einander zu schützen. Beispielsweise indem sich alle Teilnehmenden vor Treffen testen. Sie wieß auch auf die Impfangebote hin: „Und bitte nutzen Sie die Impfangebote, die umfangreich auch zwischen Weihnachten und Silvester zur Verfügung stehen.“

Gesundheitsministerin Drese stuft die Situation als Ernst ein: „Die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern sind bereits jetzt voll belegt. Durch die befürchteten Omikron-Infektionen und daraus resultierenden Quarantäne-Anordnungen kann es zu massiven Personalengpässen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, bei Rettungsdiensten, der Feuerwehr, Polizei und im Bereich der Energieversorgung kommen. Das können wir durch konsequentes Handeln noch verhindern.”, warnte sie.

Mehr Einschränkungen bei roter Stufe

Eine weitere Änderung sieht vor, Einschränken auf die rote Stufe vorzuziehen, die aktuell erst ab der Stufe Rot-Plus gültig sind. Folgende Freizeiteinrichtungen müssen deswegen nach den Weihnachtsfeiertagen, ab dem 27.Dezember, schon bei einer roten Corona-Warnampel schließen:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser;
  • Chöre und Musikensembles;
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze;
  • Zirkusse;
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten;
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen;
  • Volksfeste, Spezialmärkte;
  • Schwimm- und Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben);
  • Tanzschulen;
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen;
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten;
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen);
  • soziokulturelle Zentren.

In den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Landkreis Rostock und Mecklenburgische Seenplatte sowie in der Hansestadt Rostock gelten die zusätzlichen Schutzmaßnahmen bereits ab heute, da die Kreise sich schon seit einiger Zeit dauerhaft auf rot in der Corona-Ampel befinden.

Quellen

  1. Landesregierung MV (Hg.): Neue Corona-Landesverordnung: Schutzmaßnahmen werden nochmals erhöht, auf: regierung-mv.de (22.12.2021).
  2. Corona Infoportal MV (Hg.): Diese Regeln gelten aktuell, auf: mv-corona.de (23.12.2021).

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