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Corona-Pandemie

Vier Patient:innen aus Sachsen nach MV verlegt

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Lesedauer: ca. 3 Minuten

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Aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Corona-Situation in Sachsen und der sich zuspitzenden Versorgungslage vor Ort ist Mecklenburg-Vorpommern einer Aufnahmeanfrage aus Sachsen nachgekommen. Insgesamt vier schwer erkrankte Corona-Intensivpatient:innen wurden von dort nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt. Zwei befinden sich derzeit in Rostock – je eine Person im Uniklinikum und im Klinikum Südstadt, eine Person in der Unimedizin Greifswald und eine in den Helios-Kliniken Schwerin.

Gesundheitsministerin spricht von Solidarität

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) sprach bezüglich der Aufnahme der Patient:innen von einem Solidaritätsgedanken. Es gehe darum, „Krankenhauskapazitäten und insbesondere Beatmungsplätze in Regionen mit starkem Infektionsgeschehen zu entlasten“, so Drese. Inwiefern zukünftig weitere Patient:innen aus anderen Bundesländern in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mitteilte, gebe es derzeit noch keine konkreten Anfragen. Man befinde sich, auch aufgrund der dramatischen Lage, weiterhin im Austausch. Zudem behalte man die Lage vor Ort genau im Auge. Die Auslastung der Intensivstationen werde perspektivisch jedoch auch in den nördlichen Bundesländern zunehmen, obwohl man jetzt noch verhältnismäßig gut dastehe. Doch so lange es Kapazitäten gebe, sei man weiterhin in der Lage, schnell zu helfen.

Kleeblattkonzept regelt überregionale Verteilung

Hintergrund der Verlegung ist das sogenannte Kleeblattprinzip. Sind einzelne Krankenhäuser mit ihren Intensivkapazitäten am Ende und können keine weiteren Patient:innen aufnehmen, müssen diese, zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung, umverteilt werden. Sind sowohl lokale als auch regionale Strukturen so ausgelastet, dass eine Verlegung von Intensivpatient:innen in nahegelegene Regionen nicht mehr möglich ist, müssen sie überörtlich in weniger belastete Regionen verlegt werden. Hier greift dann das Kleeblattkonzept. Dazu sind alle 16 Bundesländer in fünf Regionen in der Anordnung von Kleeblättern eingeteilt. So bildet Sachsen beispielsweise zusammen mit Thüringen, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt das Kleeblatt Ost. Mecklenburg-Vorpommern gehört neben Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein zum Kleeblatt Nord. Sind nicht alle Teile eines Kleeblatts von Überlastung betroffen, kann die Verlegung von Patient:innen innerhalb eines Kleeblattes organisiert werden. Ist jedoch das gesamte Kleeblatt überlastet, können Patient:innen auch kleeblattübergreifend verlegt werden.

Weitere Verlegungen ins Kleeblatt Nord

Neben Mecklenburg-Vorpommern nehmen auch andere Bundesländer des Kleeblatts Nord Patient:innen auf. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums sind aktuell 36 Patient:innen bereits verlegt, oder die Verlegung erfolgt gerade. Niedersachsen nimmt davon 18 Patient:innen auf – zehn aus Thüringen und acht aus Sachsen. Zwei der Patient:innen werden heute mit einem Ambulanzjet von Sachsen eingeflogen. Nach Bremen kommen vier Patient:innen, einer aus Thüringen und drei aus Sachsen, nach Schleswig-Holstein fünf aus Bayern und nach Hamburg ebenfalls fünf aus Bayern. Innerhalb des Kleeblatts Nord selbst besteht derzeit keine Notwendigkeit, Patient:innen zu verlegen.

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Fußnoten

  1. Universität Rostock (Hg.): Unimedizin Rostock unterstützt bei Versorgung sächsischer Patienten, auf: www.med.uni-rostock.de (26.11.2021).
  2. Ebd.
  3. Robert-Koch-Institut (Hg.): Leicht erklärt: Das Kleeblattkonzept – länderübergreifender Patiententransport, auf: www.rki.de (17.12.2020).
  4. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hg.): Kleeblattkonzept, auf: www.bbk.bund.de (2021).

Autor:innen

Redakteurin bei KATAPULT MV.

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