Gute Arbeit?

Jeder Euro hilft, neue Recherchen zu realisieren!

Zensus 2022

Die große „Volkszählung“

Es ist wieder so weit: Der nächste Zensus der Bundesrepublik steht an. In Meck-Vorp werden dafür 330.000 Menschen befragt. Die Auswahl erfolgt zufällig, je nachdem wo man wohnt. Wer sich der gesetzlich angeordneten Befragung verweigert, dem droht ein sattes Bußgeld. Wer bei der Erhebung der statistischen Bevölkerungsdaten als Interviewer:in mithilft, kann bis zu 1.500 Euro verdienen.

Rund 10 Millionen Bürger:innen werden beim Zensus 2022 von Mai bis August in Deutschland befragt. War es im geteilten Deutschland noch die sogenannte Volkszählung, heißt die angeordnete Bevölkerungsbefragung zur Aktualisierung der statistischen Datenlage seit 2011 nun Zensus. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union muss zu Beginn eines neuen Jahrzehnts eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchführen. Da im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie kein Zensus durchgeführt werden konnte, wird er nun nachgeholt.

Warum ist der Zensus nötig?

Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wie wohnen und arbeiten sie? Wo gibt es Wohnungsleerstand? Wie verteilen sich die Einwohner eines Landkreises über die Fläche? Wo werden weitere Kitas, Schulen oder Altenheime benötigt? Fragen, die nur durch statistische Erhebungen angemessen beantwortet werden können. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- oder Wohnungszahlen. Eine verlässliche und aktuelle Datengrundlage ist dabei unverzichtbar. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung kombiniert mit einer Gebäude- und Wohnungszählung und ergänzt durch eine Stichprobe. Registergestützt heißt, dass aus den bestehenden Amtsregistern zehn Prozent der Anschriften zufällig ausgewählt und auf Richtigkeit überprüft werden. Bei diesem Zensusmodell wird ein Großteil der Bevölkerung nicht mit den Erhebungen belastet. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise werden etwa 330.000 Menschen von 1,61 Millionen Einwohner:innen befragt.

Verlässliche Daten sind Planungsgrundlage

Wie wichtig solide Basiszahlen sind, zeigte der letzte Zensus von 2011: Damals musste die Einwohnerzahl gegenüber der Bevölkerungsfortschreibung von Meck-Vorp um 1,6 Prozent nach unten korrigiert werden – regional gab es zum Teil noch größere Unterschiede. In den vergangenen Jahren verzeichnet Meck-Vorp eine verstärkte Zuwanderung, was sich auf die amtliche Einwohnerzahl niederschlägt. Dies ist auch für eine Reihe von Verwaltungsverfahren als Entscheidungs- und Planungsgrundlage, wie beispielsweise den Länderfinanzausgleich, die Besoldung von Bürgermeister:innen und Landrät:innen oder die Einteilung der Wahlkreise, wichtig. Außerdem liefert der Zensus auch Daten für die Wissenschaft, für Markt- und Meinungsforschung.

Viele Gründe, um 330.000 Menschen in Meck-Vorp zu befragen. Doch wer wird befragt? Ausgewählt werden die Anschriften aus den Melderegisterdaten. Der Stichprobenumfang in MV (etwa 18 bis 19 Prozent der Bevölkerung) ist etwas größer als im Bundesvergleich (knapp 14 Prozent), aufgrund der kleinteiligen Gemeindestrukturen im Land. Nach dem Motto: je kleiner eine Gemeinde, desto mehr Befragungen sind nötig, um ein klares Bild der Bevölkerung zu bekommen.

Mit dem Zensus Geld verdienen oder verlieren

Um eine Drittelmillion Menschen in knapp vier Monaten zu befragen, braucht man laut Statistischem Amt in Schwerin etwa 2.000 Menschen. Die sogenannten Erhebungsbeauftragten werden derzeit händeringend für die persönlichen Interviews in Haushalten und Wohnheimen gesucht. Von Mai bis August können die Interviewer:innen mit den Befragungen etwa 1.500 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung verdienen. Dies entspricht etwa 100 bis 150 Befragungen pro ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragtem – mit eigener, flexibler Zeiteinteilung. Die Voraussetzungen sind relativ gering: Man sollte volljährig, zuverlässig, sensibel im Umgang mit Daten und mobil sein. Dazu ist eine eintägige Schulung im April verpflichtend. Gesucht wird MV-weit in 19 Erhebungsstellen für die jeweilige Region in räumlicher Nähe des Erhebungsbeauftragten, jedoch nicht in direkter Nachbarschaft.

Wer einen Brief von den sogenannten Erhebungsbeauftragten mit einem Termin zur Zensusbefragung bekommt, ist nach dem Zensusgesetz auskunftspflichtig. Bei einer Verweigerung der Auskunft droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Quellen

  1. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Zensus, auf: laiv-mv.de.
  2. Zensusgesetz, auf:  gesetze-im-internet.de.

Autor:in

Gute Arbeit?

Jeder Euro hilft, neue Recherchen zu realisieren!