Es ist nach 2009 bereits der zweite Beschluss der Bürgerschaft, in der Hansestadt einen Jugendbeirat einzurichten. Der erste Anlauf scheiterte, denn umgesetzt wurde nichts. Nun soll der Antrag wiederbelebt und konkretisiert werden. Die Stadtverwaltung bekam die Aufgabe, einen Satzungs- und Wahlordnungsentwurf für den Kinder- und Jugendbeirat zu erarbeiten, der das Jugendforum, den Stadtjugendring, den Stadtschülerrat und weitere Initiativgruppen zusammenführt.
Zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung des Beirats soll die bereits existierende halbe Personalstelle „Kinderbeauftragte/r“ um eine weitere halbe Personalstelle dauerhaft erweitert werden. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, Mittel zur Verfügung zu stellen, „um die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirats in Form von Räumen, Technik, Sachkosten und einem eigenen Budget zu gewährleisten.“
Als überpolitisches Gremium ist der Kinder- und Jugendbeirat unabhängig und an niemanden gebunden. Er soll Kinder und Jugendliche an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen beteiligen. Dafür erhält der Beirat unter anderem Rederecht in der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen.
Bereits jetzt gibt es in einigen Gemeinden sowie für den Landkreis Nordwestmecklenburg Kinder- und Jugendgremien.
Außerdem interessant:Wer versteht die Jugend
Quellen
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Hg.): Antrag – 2023/AN/4332. Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, auf: rostock.de (5.7.2023).↩
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Hg.): Änderungsantrag – 2023/AN/4332-02. Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, auf: rostock.de (5.7.2023).↩