Im Mai 2021 wurden Demonstrierende bei einem Parteitag der AfD in Kemnitz (Vorpommern-Greifswald) von Polizist:innen aus einer Sitzblockade getragen. Für die Strecke von weniger als 50 Metern verlangten die Beamt:innen von jeder herausgeholten Person eine „Wegtragegebühr“ von 92 Euro. Dagegen klagte eine Demonstrantin. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Greifswald, dass die erhobene Gebühr rechtens sei. Sie ergibt sich aus dem Stundenlohn für zwei Beamt:innen im mittleren Dienst – also zweimal 46 Euro. Laut Gerichtssprecher wurde im Sinne des Verwaltungskostengesetzes entschieden. Je angefangener Stunde sei der volle Stundenlohn zu zahlen.1
Der Anwalt der Klägerin argumentierte laut Medienberichten, dass diese Praxis die Gefahr berge, dass Menschen aus finanziellen Gründen nicht mehr an Demonstrationen teilnehmen würden. Sie wollen nun in die nächste Instanz gehen.2
- DPA (Hg.): Verwaltungsgericht: „Wegtrage-Gebühr“ war rechtens, auf: faz.net (11.11.2024). ↩︎
- Stallmeyer, Henning: Polizei löst Sitzblockade zu AfD-Parteitag auf – und stellt fette Rechnung, auf: nordkurier.de (11.11.2024). ↩︎