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Feuerwerk

Böllern an Silvester

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Mit Böllern, Knallern und Funken am Himmel verabschieden viele Menschen das alte und begrüßen das neue Jahr. Dann stehen alle dicht gedrängt nebeneinander, umarmen sich freudig und begutachten die Muster am Firmament – und das Corona-Virus hat leichtes Spiel. Um das zu verhindern, erließ die Bundesregierung am 21. Dezember Corona-Regeln für Silvester, die die „aufkommende Welle mit der Omikron-Variante“ bremsen sollen. Sie regulieren neben An- und Versammlungen auch das Feuerwerk, Böllern und Knallen.

Bundesweit darf keine Pyrotechnik wie Böller, Batterien oder Raketen verkauft werden. Vom Verbot sind Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 ausgenommen, also zum Beispiel Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel für den Gebrauch im Haus. Wenn Menschen keine Pyrotechnik kaufen können, können sie auch keine abfeuern, so die Annahme hinter dem Verbot. Das soll zum einen Verletzungen in der Silvesternacht verhindern, um die stark besuchten Krankenhäuser zu entlasten. Außerdem soll die Maßnahme Menschenansammlungen verhindern, ebenso wie das bundesweite An- und Versammlungsverbot.

Krachen in MV

In MV ist es allen Menschen untersagt, „Pyrotechnik (mit Ausnahme der Klasse F1) zu verkaufen. Egal, an wen.“ Das teilte Renate Gundlach auf Anfrage von KATAPULT MV mit. Dies betreffe auch Menschen, die beruflich damit arbeiten, so die Pressesprecherin des Landesinnenministeriums. Wer noch Feuerwerkskörper aus früheren Jahren habe, dürfe diese auf privaten Grundstücken zünden, so Gundlach. Sie bitte die Bevölkerung jedoch „inständig um die Beachtung der Sicherheitshinweise“. Da sich im vergangenen Jahr mehrere Menschen teils schwer mit Böllern verletzt hatten, rät Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) in einer Pressemitteilung: „Wenn Sie ältere Feuerwerkskörper zünden wollen, achten Sie bitte darauf, ob diese ein Haltbarkeitsdatum haben. Wenn nicht – das dürfte die Regel sein –, sollten Sie besser auf ein Abbrennen verzichten.“ Auf ihrer Homepage veröffentlicht die Landesregierung außerdem Handhabungshinweise für Feuerwerk.

Ob im öffentlichen Raum gekracht werden darf, entscheiden Städte und Gemeinden selbst. Laut Corona-Landesverordnung sind in MV „auf von den Kommunen bestimmten öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen nur Feuerwerke der Kategorie F1 erlaubt“, klärt Pegel auf.

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