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Cannabislegalisierung

High sein und frei sein?

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Lesedauer: ca. 13 Minuten

Karte mit 83 Joints. Überschrift: So viel Cannabis dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit bei sich haben. 25 Gramm in Joints, 1 Joint entspricht durchschnittlich 0,3 Gramm Cannabis.

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„Legalize it“ – diese Forderung ist seit Jahrzehnten mal mehr, mal weniger laut zu hören. Damit soll Cannabis und dessen Konsum entkriminalisiert, enttabuisiert, entstigmatisiert werden. Im Jahr 2021 gaben 8,8 Prozent der Erwachsenen in Deutschland zwischen 18 und 64 an, in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Das sind etwa 4,5 Millionen Menschen. Heruntergerechnet auf Mecklenburg-Vorpommern konsumieren demnach 83.082 Personen Cannabis, berichtet die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (Lakost).

Die bisherige Cannabispolitik sei gescheitert, denn trotz des Verbots unter Strafandrohung stiegen die Konsumzahlen und blühte der Schwarzmarkt mit der dazugehörigen Begleitkriminalität und unsicheren Produktbeimengungen, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Am 1. April trat deshalb das Cannabisgesetz in einem Zwei-Säulen-Modell in Kraft. Zunächst sind lediglich der private Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum für Volljährige erlaubt. Sie dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich führen. In den eigenen vier Wänden ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen – die im Gegensatz zu männlichen Pflanzen eine hohe Menge des berauschenden Wirkstoffs THC aufweisen – pro erwachsener Person erlaubt.

Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportanlagen bleibt Kiffen jedoch in einem Radius von 100 Metern ebenso verboten wie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Ab dem Sommer ist dann geplant, den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Cannabis Social Clubs zu ermöglichen. Die zweite Säule sieht Modellregionen vor, in denen eine kommerzielle Lieferkette aufgebaut und der Verkauf von Cannabis in Apotheken und lizenzierten Geschäften erlaubt ist. Dem muss allerdings erst die EU zustimmen.

Auch wenn die Teillegalisierung nun umgesetzt wird, ist die Kritik aus Justiz- und Innenministerien, Behörden und Verbänden massiv.

Rückwirkender Straferlass überfordert die Justiz

So sieht das CanG in Artikel 13 einen rückwirkenden Straferlass für bereits ausgesprochene Verurteilungen vor. Auch Eintragungen aus dem Bundeszentral- und Erziehungsregister sollen mit der Einführung des Gesetzes gelöscht werden.

Säulendiagramm zu Konsumnahen Delikten im Zusammenhang mit Cannabis in MV: 2019 4.285, 2020 4.691, 2021 4.285, 2022 4.161, 2023 4.225.

„Gerade das Thema Straferlass bereitet erhebliche ‚Kopfschmerzen‘“, erklärte Michael Mack, Vorsitzender des Richterbundes MV Ende Februar. Das Gesetz sehe keine Übergangsfrist vor und die infrage kommenden Verfahren müssen einzeln festgestellt und dabei überprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Straferlass vorliegen. Herausfordernd sei, dass Personen häufig mit Gesamtstrafen verurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine Art Zusammenfassung aller Straftaten, die dann in eine einzige Strafe mündet. Diese Gesamtstrafen müssten aufgelöst und neu gebildet werden.

Selbst bei Strafen, die allein auf Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz beruhen, ist keine Entlastung zu erwarten, denn häufig besäßen Beschuldigte unterschiedliche Betäubungsmittel. Typischerweise eine Kombination von Cannabis als beruhigender Substanz mit einem aufputschenden Mittel wie Kokain. „Allein die Straflosigkeit des Cannabisbesitzes würde solche Ermittlungen daher nicht nennenswert entlasten“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Richterbundes.

Auch das Justizministerium sieht mit der vorgesehenen Amnestieregelung eine erhebliche Mehrbelastung auf die ohnehin unterbesetzte Justiz zukommen. Für Mecklenburg-Vorpommern erwartet das Ministerium etwa 6.500 offene Strafvollstreckungsverfahren, die überprüft und gegebenenfalls neu bewertet werden müssten. Dazu gehören rund 100 noch nicht vollständig verbüßte Haftstrafen. Statt einer Entlastung sei „mit der Umsetzung des Cannabisgesetzes in der derzeitigen Fassung ein Mehraufwand für die Justiz verbunden“, erklärt Pressesprecher Tilo Stolpe.

Keine Entlastung der Behörden

Der Deutsche Richterbund teilt diese Auffassung, denn der Ermittlungs- und Verfolgungsschwerpunkt liege in der Praxis nicht im Bereich des Eigenbesitzes von Kleinstmengen, sondern „bei der grenzüberschreitenden Ermittlung im Bereich der Schwerkriminalität“. Heißt: Private Kifferinnen sind den Gerichten ziemlich egal, auch ohne CanG. Es sei außerdem zu befürchten, dass die geplanten Anbauvereinigungen, die Social Clubs, Missbrauch betreiben könnten, indem sie illegal mit Cannabis handeln und so den Schwarzmarkt stärken. Damit würde das Gegenteil von dem geschehen, was mit dem Cannabisgesetz eigentlich beabsichtigt ist.

Auch das Innenministerium erwartete vor dem Beschluss des Gesetzes zusätzliche Aufgaben und damit einhergehend steigende Personal- und Sachkosten für die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden. Wie hoch diese seien, lasse sich jedoch nicht vorab ermitteln, sagte Pressesprecherin Marie Boywitt. Doch trotz aller Bedenken „sei erwähnt, dass Gesetzentwürfe nicht beschlossen werden, um die Justiz zu entlasten, sondern um Regeln festzulegen“, erklärt ihr Kollege Stolpe vom Justizressort.

Fördert die Legalisierung den Schwarzmarkt?

Dass nach dem neuen Gesetz jede volljährige Person 25 Gramm für den Eigenkonsum erwerben und besitzen darf, ist unabhängig von der Herkunft des Cannabis. „Der Anreiz, bis zu 25 Gramm Cannabis trotz legaler Beschaffungsmöglichkeit auf dem Schwarzmarkt zu beziehen, ist für Konsumenten enorm hoch“, urteilt der Deutsche Richterbund. Anders als Anbauvereinigungen setzt der Schwarzmarkt weder eine Mitgliedschaft noch ein Mitwirken beim Anbau voraus. Und auch wenn der illegale Handel strafbar bleibt, entfallen für Konsumentinnen die Sanktionsmöglichkeiten.

Die liberalere Drogenpolitik könne zudem Cannabishändler dazu veranlassen, ihre Aktivitäten nach Deutschland zu verlagern. Es sei nicht auszuschließen, dass damit Phänomene der organisierten Rauschgiftkriminalität wie Konkurrenz- und Revierkämpfe einhergehen. Auch eine Unterwanderung von Cannabis Social Clubs durch die organisierte Kriminalität sei zu befürchten, so der Richterbund. Zwar müssten Vorstandsmitglieder ein Führungszeugnis vorlegen, doch es sei nicht davon auszugehen, dass „Personen aus dem kriminellen Milieu selbst Vorstandsmitglied oder vertretungsberechtigte Person einer Anbauvereinigung sein werden“. Stattdessen würden sie über Strohleute agieren.

Das Landesgesundheitsministerium sieht dagegen im kontrollierten Anbau einen wesentlichen Vorteil. Cannabis vom Schwarzmarkt sei häufig durch giftige Beimengungen verunreinigt und mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden. Indem die Qualität kontrolliert werde, könne die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Auf diese Weise trage das Cannabisgesetz zu einem verbesserten Gesundheitsschutz bei.

Erhöht der legale Konsum die Gesundheitsrisiken?

Verglichen mit anderen legalen Drogen wie Alkohol oder Tabak ist Cannabis weniger verbreitet. Die bisher legalen Suchtstoffe seien außerdem wesentlich einfacher zu erhalten und deren Konsum werde gesellschaftlich deutlich toleranter betrachtet, erklärt Katarina Sass, Sprecherin der Ärztekammer MV.

Dennoch sieht die Ärztekammer eine Legalisierung von Cannabis skeptisch und verweist insbesondere auf die Gefahren des Konsums in jüngeren Jahren. Eine Legalisierung trage gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhtem Konsum und den damit verbundenen Gesundheitsschäden sowie zu einer verminderten Risikowahrnehmung gegenüber diesen Gefahren bei. In der Suchtmedizin gehen Ärztinnen und Therapeutinnen davon aus, dass Cannabiskonsum bis zum 25. Lebensjahr sowohl die geistige als auch die Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt. Selbst bei Erwachsenen könne regelmäßiger Cannabiskonsum Psychosen auslösen. Ein intensiver Konsum in jungen Jahren könne außerdem irreversible Hirnschäden verursachen und die intellektuelle Leistungsfähigkeit sowie die soziale Kompetenz einschränken, warnt die Lakost. Die psychoaktive Wirkung von Cannabis begünstige zudem Depressionen.

Säulendiagramm zu Klient:innen mit Cannabisproblematik in Suchtberatungsstellen in MV, 2022, nach Alter bei Betreuungsbeginn: bis 14 24, 15-17 107, 18-19 108, 20-24 231, 25-29 142, 30-34 159, 35-39 108, 40-44 51, 45-49 23, 50-54 2, 55-59 1.

Ein weiterer Faktor sei die sogenannte Griffnähe. Haben Kinder und Jugendliche Zugang zu Alkohol und Tabak im Elternhaus, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie diese selbst konsumieren. Mit dem CanG werde sich die Griffnähe auch bei Cannabis verändern. Deshalb müsse es insgesamt strengere und einheitliche Regeln für alle drei Suchtmittel geben, fordert Birgit Grämke von der Lakost.

Hinzu kommen die ohnehin knappen Ressourcen. „Es gab und gibt nicht ausreichend Behandlungsplätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie für substanzspezifische Störungen und Folgen“, so Katarina Sass von der Ärztekammer. Cannabis beeinflusst unterschiedliche Bereiche des Handelns, Denkens und Erlebens. Darunter leiden nicht nur Betroffene. Auch gesellschaftlich gefährde ein erhöhter Cannabiskonsum das Bruttosozialprodukt, das soziale Leistungsvermögen, aber auch das Bildungs- und Gesundheitsniveau im Land.

Die Risiken einer Droge „allein an der Suchtgefahr oder Verbreitung festzumachen, halte ich für kurzsichtig“, meint Sass und verweist auf den stetig gestiegenen THC-Anteil, also den berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Für den Fall, dass mit der Legalisierung nicht auch der Konsum in der Gesellschaft reduziert wird, prophezeit die Ärztekammer einen erhöhten Aufwand für das Gesundheitswesen und das Sozialsystem.

Einen anderen Blick hat man dagegen im SPD-geführten Gesundheitsministerium. „Die kontrollierte Cannabis-Legalisierung für Erwachsene hält Ministerin Stefanie Drese aus gesundheitspolitischer Sicht grundsätzlich für richtig“, teilte die Pressestelle Anfang März mit. Gleichzeitig bezweifelt Drese, dass mit dem Cannabisgesetz eine deutliche Verbesserung eintrete, da der erhöhte Finanz- und Personalbedarf in Behörden und Beratungsstellen in der Praxis kaum zu decken sei. Bereits 2022 hätten 956 Menschen wegen einer Cannabisproblematik eine Suchtberatungsstelle in MV aufgesucht, berichtet die Lakost.

CanG: politisch motiviert und ohne Präventionsarbeit

Der Kinder- und Jugendschutz müsse bei allen Überlegungen zum Thema höchste Priorität haben, mahnt das Gesundheitsministerium. Dazu bedürfe es einer verstärkten Aufklärungsarbeit und Suchtprävention über jedwede Formen von Drogen und Rauschmitteln.

Das CanG stelle in der Suchtprävention eine neue Herausforderung dar, da verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Botschaften angesprochen werden müssen, so Lakost-Sprecherin Grämke. Jugendliche unter 18 Jahren müssen verstehen, warum der Konsum von Cannabis für sie illegal bleibt. Gegenüber Menschen zwischen 18 und 25 gelte es zu betonen, dass der Genuss von Cannabis Gesundheitsrisiken birgt. Zusätzlich tragen Eltern, die Cannabis zuhause anbauen, eine neue Verantwortung.

Außerdem sei es wichtig, sicherzustellen, dass gemäß den gesetzlichen Vorgaben minderjährige Cannabiskonsumenten einen leichten Zugang zu Interventions- und Präventionsprogrammen erhalten. Wie genau diese Angebote aussehen können, ist noch unklar. „Hierzu befindet sich das Land derzeit in der Entscheidungsfindung“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. „In der Suchthilfe direkt wird sich aus unserer Sicht erst mal nichts ändern“, schätzt Grämke ein.

„Die Herausforderung der Legalisierung liegt nicht in der Legalisierung selbst“, erklärt Katarina Sass. Das Ziel des Gesetzes sei die Enttabuisierung des Konsums von Cannabis und die Eindämmung des Schwarzmarktes. „Von Reduktion des Cannabiskonsums und Volksgesundheit steht da nichts.“ Es gebe weder konkrete Maßnahmen zum Schutz der Risikogruppen noch eine Machbarkeitsstudie, die belege, wie die Legalisierung mit den vorhandenen Mitteln und Strukturen gelingen könne, ohne zusätzlichen Schaden an der Gesundheit der Bevölkerung zu verursachen. Das Gesetz sei ein „politischer Schnellschuss“, weil Fragen zur konkreten Umsetzung und zur erfolgreichen Prävention nicht beantwortet seien, analysiert Sybille Fuhrmann in der Fachzeitschrift Ärzteblatt MV.

Heimisches Gras aus Vorpommern

Aber auch wenn Behörden und Verbände das CanG als unzureichend betrachten, sorgt es doch für ganz praktische Veränderungen. Weil Cannabis in der EU weiterhin illegal bleibt und der grenzüberschreitende Handel unter Strafandrohung verboten ist, braucht es für die nationale Legalisierung Cannabis aus Deutschland. MV, dünn besiedelt, bietet dafür viel Fläche. Die Deutsche Anbaugesellschaft (DAG) möchte auf einem ehemaligen Kasernengelände der NVA in der Nähe von Anklam die größte Cannabisplantage der Republik errichten. Ziel sei es, „voll ausgebaute und technisch aufgerüstete Anbauflächen für Cannabis Clubs“ anzubieten, verkündet das Hamburger Unternehmen in einer Stellungnahme.

Das ehemalige Militärgelände ermögliche mit Photovoltaikanlage und ausgebauter Stromversorgung eine zuverlässige Energieversorgung für die Anbauflächen. Auch die benötigten Hallen seien bereits vorhanden. Bis zu 100 Tonnen Cannabis sollen hier jährlich auf 120.000 Quadratmetern angebaut werden. Die DAG möchte rund 50 neue Arbeitsplätze in der Region schaffen und wirtschaftliche Impulse setzen.

In der Legalisierung von Cannabis liege großes Potenzial, da langfristig ein neuer Arbeitszweig geschaffen werde, der wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung bietet, ist die DAG überzeugt. Es fehle allerdings noch an angemessenen Regularien, wie die Produktqualität sichergestellt und Missbrauch vermieden werden könne.

Das Wirtschaftsministerium MV urteilt wesentlich vorsichtiger: „Seriöse Aussagen über zu erwartende Umsätze, Erwerbstätigenzahlen oder Beiträge zur Bruttowertschöpfung dieser noch im Entstehen begriffenen Branche sind nicht möglich.“

Cannabis Social Clubs in MV

Ab dem 1. Juli dürfen Cannabis Social Clubs Gras für ihre bis zu 500 Mitglieder anbauen. Als nicht gewinnorientierte Vereine sollen sie den legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen und dürfen bis zu 25 Gramm pro Tag und insgesamt 50 Gramm pro Monat an ihre Mitglieder abgeben. In Rostock, Schwerin und Greifswald haben sich bereits Menschen zu Cannabisclubs zusammengetan.

MV-Karte von Cannabisclubs ab frühestens 1. Juli mit Mitgliedsbeitrag. soChill Green Cannabis Club in Greifswald und Plantis Anbauvereinigung in Rostock und Greifswald: ab 4,17 Euro im Monat; Anbauvereinigung Schwerin, Green Generation und BALTIC Cannabis Social Club in Rostock: 9 bis 10 Euro im Monat; Hazegrow Stralsund: 25 Euro im Monat; Cannabis Social Club Seenplatte in Neustrelitz, Vier Tore CSC in Neubrandenburg und Pegasus 420 in Rostock: noch nicht festgelegt; Cannabis-Social-Club in Schwerin: keine Daten. Letzterer setzt Aktivitäten vorübergehend aus. Stand: 19.4.2024.

In Neustrelitz gründeten die Kommunalpolitiker Tobias Hecht und Thomas Kowarik bereits 2023 den Cannabis Social Club Seenplatte. Hecht und Kowarik sind die Vorsitzenden und bezeichnen das CanG als „Meilenstein auf dem Weg zur Entkriminalisierung von Cannabis“. Als Verein wollen sie sich um die Akzeptanz für den legalen Cannabisanbau in der Bevölkerung bemühen und mit Aufklärungsarbeit über Gefahren und Nutzen zum Jugendschutz beitragen.

Fehlende Planungssicherheit behindert Cannabisclubs

Aus Sicht der Cannabisclubs seien dennoch viele Fragen offen. „Es ist noch nicht geklärt, welche Behörde an der Umsetzung des CanG beteiligt ist“, betont Hecht. Lediglich sei von „der zuständigen Landesbehörde“ die Rede. Doch welche genau gemeint sei, wird nicht benannt. Auch sei nicht klar, wie viel Personal in den Behörden für die Bearbeitung von Anträgen zur Verfügung stehe und wie lange diese dauern werde. „Es gibt gar keine Planungssicherheit, weil völlig unklar ist, wann es wirklich losgeht“, so Hecht.

Die Landesregierung schiebe die Umsetzung des Cannabisgesetzes auf die lange Bank. Es gebe keine Arbeitskreise, keine Vorfeldanalyse, keine Gesprächsrunden mit möglichen Cannabis Social Clubs. „Für die Mehrzahl der potenziell Betroffenen ist das sehr enttäuschend“, kritisiert Kowarik. Dabei geht es nicht nur um Cannabis, sondern auch um Nutzungsverträge für Immobilien und Flächen, um Kostenkalkulationen. „In den letzten Monaten haben wir viel weniger machen können als gedacht, weil es keinen Fahrplan für die Einführung des CanG gibt. Das strapaziert die Geduld aller Beteiligten“, so Kowarik. „Wir fahren mit extrem angezogener Handbremse.“

„Das Gesetz, so wie es gemacht wurde, halte ich für hoch problematisch“, urteilt Hecht.  Er sieht in der Ausgestaltung des Gesetzes aber auch einen positiven Effekt: Die Legalisierung von Cannabis als kommerzielle „Geschäftemacherei“ aufzuziehen, falle zunächst wohl flach. Wer jetzt glaube, mit Cannabis das schnelle Geld machen zu können, habe sich getäuscht, erklärt er. Die in der zweiten Phase des Gesetzes angestrebte kommerzielle Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften ist bisher nicht terminiert und wird vermutlich erst in ein paar Jahren kommen. 

Wählergruppe will Cannabislegalisierung vorantreiben

Den beiden Vorsitzenden des Cannabis Social Clubs gehe es in erster Linie nicht ums Kiffen. Sie verstehen ihr Projekt als politisch-oppositionellen Aufruhr, um mit dem Finger darauf zu zeigen, was in der Gesellschaft nicht funktioniert.

Die Entkriminalisierung von Cannabis habe keine Lobby, weshalb es bisher kaum politischen Druck gebe. „Das würden wir gern ändern“, sagt Tobias Hecht. Gemeinsam mit Thomas Kowarik hat er deshalb die Wählergruppe Cannabis und Bürgerrechte aus der Taufe gehoben, mit der die beiden am 9. Juni zur Kommunalwahl antreten möchten. „Wir werden den Diskussionsprozess weiter vorantreiben“, erklärt Hecht mit kommunalpolitischer Freude. Politischen Schaden erwartet er nicht. Ihre Namen seien ohnehin „antifaschistisch“ besetzt. Da sei auch die Auseinandersetzung mit Cannabis kein Reizthema.


Der Artikel erschien zuerst in unserer Aprilausgabe und wurde für die Onlineveröffentlichung leicht angepasst.

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Fußnoten

  1. E-Mail von Birgit Grämke, Pressesprecherin Lakost, vom 28.2.2024.
  2. NDR Info (Hg.): Bundestag beschließt kontrollierte Cannabis-Freigabe, auf: ndr.de (23.2.2024).
  3. THC (Tetrahydrocannabinol): psychoaktiver, rauschbewirkender Bestandteil der Hanfpflanze.
  4. NDR (Hg.): Cannabis: Was bedeutet die Teillegalisierung in Deutschland?, auf: ndr.de (28.2.2024).
  5. Bundesministerium für Gesundheit (Hg.): Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz, auf: bundesgesundheitsministerium.de.
  6. E-Mail von Michael Mack vom 28.2.2024.
  7. Deutscher Richterbund (Hg.): Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG), auf: bundesgesundheitsministerium.de (Juli 2023).
  8. E-Mail von Tilo Stolpe, Pressesprecher Justizministerium MV, vom 5.3.2024.
  9. Deutscher Richterbund 2023.
  10. Autor verwendet generisches Femininum.
  11. E-Mail von Marie Boywitt vom 28.2.2024.
  12. E-Mail von Tilo Stolpe vom 5.3.2024.
  13. Deutscher Richterbund 2023.
  14. E-Mail von Alexander Kujat, Pressesprecher Gesundheitsministerium MV, vom 1.3.2024.
  15. E-Mail von Katarina Sass vom 1.3.2024.
  16. Fuhrmann, Sybille u. a.: Legalisierung des Cannabis – Anfang oder Ende einer Geschichte?, auf: aerzteblatt-mvp.de (Januar 2024).
  17. E-Mail von Alexander Kujat, Pressesprecher Gesundheitsministerium, vom 1.3.2024.
  18. E-Mail von Birgit Grämke, Pressesprecherin Lakost, vom 28.2.2024.
  19. Fuhrmann u. a. 2024.
  20. E-Mail von Simone Scholze, Sprecherin der DAG, vom 6.3.2024.
  21. Lachmann, Christian: Anklam: Größte Cannabisfarm Deutschlands in MV geplant, auf: ndr.de (23.2.2024).
  22. E-Mail von Wiebke Wolf, Pressesprecherin des Wirtschaftsministeriums MV, vom 5.3.2024.
  23. E-Mail von Tobias Hecht vom 28.2.2024.

Autor:innen

ist KATAPULT MVs Inselprofi und nicht nur deshalb gern am Wasser. Nutzt in seinen Texten generisches Femininum.

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