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MVs Bürgerbeauftragte

Der Fehler liegt im System

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Wietstock im Landkreis Vorpommern-Greifswald, ein kleines Dorf in der Nähe von Anklam. „Wir haben das Gefühl, dass uns die Gemeinde lähmen will“, erzählt Martin Müller-Butz. Aus seinem Küchenfenster kann er das Dorfhaus sehen. Und genau darum geht es: Vor mehr als zehn Jahren hat sich ein Verein dem damals noch heruntergekommenen Dorfhaus gewidmet, es Stück für Stück mit mehreren Zehntausend Euro Eigenkapital saniert. Fast alle Räume sind mittlerweile hergerichtet, verschiedene Veranstaltungen konnten dort stattfinden – von Ausstellungen bis zu Konzerten. Vor zwei Jahren kündigte die Gemeinde als Eigentümerin zur Überraschung des Vereins den seit Jahren bestehenden Mietvertrag. Ohne einen offiziellen, nachvollziehbaren Grund, sagt Müller-Butz, der Mitglied im Verein ist. Mit zahlreichen Gesprächen versuchten sie, gegen die Kündigung vorzugehen. Ohne unmittelbaren Erfolg. Der Fall landete vor Gericht, nachdem die Gemeinde das Türschloss des Dorfhauses aufbrechen und durch ein eigenes Schloss ersetzen ließ. Das Amtsgericht gab dem Verein im Oktober 2022 recht. Dennoch unternahm die Gemeinde daraufhin einen zweiten Kündigungsversuch. Gespräche gebe es schon lange nicht mehr, „das bringt nichts mehr“, so Müller-Butz.

Die Akte wächst und wächst

Das bestätigt auf Nachfrage auch der zuständige juristische Referent Wolfgang Leist. Er gehört zum Team des Landesbürgerbeauftragten Matthias Crone. Einen Fall wie diesen habe er „in einem solchen Ausmaß und in einer solchen Heftigkeit“ noch nie erlebt, bilanziert Leist.

Dabei hatten der Bürgerbeauftragte und sein Team schon so einige Fälle auf ihren Schreibtischen. Ihre Aufgabe: Konflikte zwischen Bürger:innen und Behörden schlichten, über Gesetzes- und Versicherungsfragen informieren und im Grunde für alles zumindest ein offenes Ohr haben. Ihr Arbeitsauftrag ist im Landesrecht geregelt.

Wolfgang Leist ist seit 2014 Referent von Matthias Crone. Der Fall Wietstock beschäftigt ihn jetzt schon etwa anderthalb Jahre. „Die Akte wird immer dicker. Wir sind Ende 2021 herangezogen worden, als man miteinander nicht mehr weitergekommen ist. Da schwelte der Streit also schon eine ganze Weile.“

Die Grenzen des Schlichtens

Für Leist ist es einer seiner hartnäckigsten Fälle. Denn mittlerweile spricht die Gemeinde nicht einmal mehr mit dem Bürgerbeauftragten. Nachdem der Verein sich an Crone und sein Team gewandt hatte, nahm Leist Kontakt zur Gemeinde auf, forderte Unterlagen an, prüfte alle Ecken und Kanten. Sein Fazit: Der bestehende Mietvertrag war nie kündbar, der Verein ist im Recht. Nach einem Vor-Ort-Gespräch im April vergangenen Jahres war ein Ansatz zur Versöhnung gefunden. Dachte er. Denn im weiteren, schriftlichen Verlauf der Schlichtung wollte die Gemeinde den getroffenen Verabredungen plötzlich nicht mehr zustimmen. Ohne Begründung. Daraufhin folgten das Aufbrechen des Schlosses und schließlich der Gerichtsprozess.

Obwohl der Verein recht bekam und somit dem alten Mietvertrag Bestandsschutz zugesprochen wurde, folgte Ende 2022 der zweite Kündigungsversuch. Zudem reichte die Gemeinde Mitte Juni eine Räumungsklage gegen den Verein ein. „Das Problem“, so Leist: „Die Kündigung bleibt ja immer noch rechtswidrig.“ Das Dorfhaus kann damit weiterhin vorerst von keiner der beiden Seiten genutzt werden.

Aus dem Streitfall haben sich die Bürgerbeauftragten letztendlich sogar zurückgezogen: „Auch für uns gab es am Ende keine weitere Gesprächsmöglichkeit mit der Gemeinde“, sagt Leist. Auf mehrfache Anfrage von KATAPULT MV erfolgte bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung der Gemeinde.

Da der Bürgerbeauftragte nichts anordnen darf, sei sein „schärfstes Schwert“ nur die sogenannte förmliche Empfehlung, also die dringende Anweisung zur Klärung des Sachverhalts. „Die sprechen wir aber sehr selten aus, vielleicht in zwei, drei Fällen pro Jahr“, sagt Leist. Für 2023 zählt der Fall Wietstock dazu. Zudem wurde der parlamentarische Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann (SPD), zu einem Schlichtungsversuch vor Ort gebeten. Wietstock liegt in seinem Wahlkreis. Er hatte außerdem vor einigen Jahren finanzielle Unterstützung aus Bundes- und Landesmitteln für das Projekt erwirkt. Sein Besuch war für Ende Juni angesetzt. Der Verein sah kaum eine Chance auf eine Einigung, sagte Mitglied Müller-Butz im Vorfeld. Die Gemeinde verweigerte dem Verein weiterhin, die Räume zu vermieten, um Einnahmen zu generieren. Die Bearbeitung einer vertragsgemäßen Anfrage habe zwei Monate gedauert. Das Dorfhaus könne so nicht genutzt werden. Wie lange der Verein das noch tragen kann, ist unklar. Für den Bürgerbeauftragten und sein Team zeige der Fall, „wie durch eigenmächtiges, rechtswidriges Agieren einer Gemeinde nicht nur unnötig Gerichtsverfahren ausgelöst werden, sondern zudem auch noch erhebliche Kosten für die Gemeindekasse entstehen“. Aber, das betont Leist, nicht alle ihre Fälle seien derart festgefahren und langwierig.

Arbeitspensum wieder auf Vor-Corona-Niveau

Im vergangenen Jahr haben Matthias Crone und sein elfköpfiges Team insgesamt 1.817 Fälle bearbeitet. Damit näherten sie sich in Anzahl und Themen erstmals wieder der Zeit vor der Corona-Pandemie an. Rund 84 Prozent der Fälle konnten bereits abgeschlossen werden, die anderen laufen noch. Dazu zählte auch der Streit um das Wietstocker Gemeindehaus.

Was Leist und seine Kolleg:innen vor allem beobachten: Solche Konflikte zwischen Bürger:innen und Gemeindevertretung gebe es eher in kleineren Orten. Das habe mehrere Gründe: Zum einen seien Gemeinden verstärkt dazu angehalten, Einnahmen zu generieren. Einsparungen erfolgten dann häufig zuerst im freiwilligen Bereich. Hinzu komme, dass in kleineren Orten die Gemeindevertreter:innen oft ehrenamtlich arbeiten und keine umfassende juristische Ausbildung haben. 

Generell kommen die Beschwerden aus allen Richtungen – „von Schüler:innen bis zu 90-Jährigen“, so Leist. Nur der Weg, auf dem das Anliegen eintreffe, sei unterschiedlich: Ältere Menschen nutzen eher die regelmäßigen Sprechstunden, jüngere Generationen stellen Anfragen meist per E-Mail.

Ebenfalls im Portfolio: Polizei und Menschen mit Behinderung

Neben gemeindeinternen Streitigkeiten befassen sich der Bürgerbeauftragte und sein Team auch mit polizeispezifischen Beschwerden. Denn seit Frühjahr 2021 ist der Bürgerbeauftragte auch der Beauftragte für die Landespolizei. Im vergangenen Jahr erreichten ihn eine Handvoll Eingaben aus den Reihen der Polizeibeamt:innen. Thema waren vor allem bauliche und damit einhergehende Sicherheitsmängel älterer Gebäude und die geringen Aufstiegsmöglichkeiten für jüngere Beamt:innen. Zudem kritisiert Crones Jahresbericht die gestiegene Dokumentationspflicht, die mittlerweile mehr Zeit beanspruche als die eigentlichen Einsätze. Für den Bürgerbeauftragten heißt es jetzt, mit dem Innenministerium alle Anliegen zu klären.

Hierzu zählen keine Beschwerden von Bürger:innen über polizeiliches Handeln. Das waren insgesamt 27 Fälle, die jedoch in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten als Beschwerdestelle für Bürger:innen fallen.

Eine weitere Aufgabe, die dem Bürgerbeauftragten obliegt, ist die Position als Landesbehindertenbeauftragter. Eine einzigartige Konstellation. MV hat als einziges Bundesland keine eigene Stelle für die Belange und Interessen von Menschen mit Behinderung. So landen alle diesbezüglichen Fälle ebenfalls bei Crone und seinem Team. Besonders im Bereich der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen, wie dem Bundesteilhabegesetz, gebe es massive Probleme, bilanzieren sie. Durch die Umstellung hin zur Ermittlung der individuellen Teilhabebedarfe für die einzelne Person in verschiedenen Lebensbereichen dauere die Prüfung noch länger als vorher. „Bis der konkrete Bedarf und die darauf abgestimmte Hilfeleistung für jemanden mit einer Behinderung geklärt wurde, vergehen Monate, zum Teil Jahre. Oft ohne jede Hilfe. Das geht so nicht“, mahnt Crone. Daran müsse dringend gearbeitet werden.

Die Schärfe nimmt zu, die Akzeptanz ab

Laut Leist und Crone sei die Streitlust nicht unbedingt gestiegen. Doch der Ton sei „rauer geworden“. Zum Teil falle die Wortwahl härter aus: „In den meisten Fällen werden allerdings nicht solch heftige Maßnahmen ergriffen wie in Wietstock“, betont Leist, „wenn etwa die Schlösser einer Eingangstür verriegelt und daraufhin aufgebrochen werden“. Das habe auch er in seinen fast zehn Jahren Amtszeit noch nicht erlebt. Das kann man sich nur damit erklären, dass die Chemie nicht stimmt. Und dann wird eine Sachfrage zur Machtfrage.

Eine weitere Beobachtung: Die Menschen hinterfragen Bestimmungen und Bescheide schneller, akzeptieren Aussagen ohne Belege nicht sofort, so Crone. In einigen ihrer Fälle sei das aber absolut gerechtfertigt.

Gegner: aktenfressende Schränke und verstorbene Ehemänner

So wandte sich im vergangenen Jahr unter anderem ein Fachgymnasiast aus dem Landkreis Rostock an den Bürgerbeauftragten. Er geriet mit der Deutschen Bahn in Konflikt, nachdem er sich ein Schülerferienticket des Verkehrsverbunds Warnow gekauft hatte. Damit können alle Schüler:innen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sämtliche Verkehrsmittel des Verbundes nutzen. Bei einer Fahrt wurde ihm allerdings das Ticket nicht anerkannt. Er würde es „außerhalb der gesetzlichen Ferienzeiten“ nutzen. Tatsächlich haben die Fachgymnasien abweichende Ferienzeiten zu den allgemeinbildenden Schulen. Dennoch galt das Ticket auch für ihn, da die Sonderfälle der „abweichenden Ferienzeiten“ in der Ferienverordnung des Landes geklärt sind. Das aber akzeptierte die Deutsche Bahn nicht, erhob ein „erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro“ und leitete nachträglich noch ein Inkassoverfahren gegen den Schüler ein. Erst nach dem Einschalten des Bürgerbeauftragten wurde das Verfahren eingestellt.

Um künftige Unklarheiten bei solchen Ferientickets zu vermeiden, regte Matthias Crone an, die Tarifbestimmungen zu präzisieren. Auch hier gestaltete sich die Lösung anders als erwartet: Denn anstelle einer Ausweitung des Tickets auf alle abweichenden Ferienzeiten, wurde die Gültigkeit auf die Ferien der allgemeinbildenden Schulen beschränkt. Damit haben Berufs- und Fachschüler:innen keinen Anspruch mehr darauf. Auch hier ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Crones Ansicht nach ist diese Regelung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar. Er fordert weiterhin eine Änderung.

Letztendlich komme es aber auch immer mal zu ganz menschlichen Fehlern: So stellte sich in einem Fall während des Schlichtungsversuchs heraus, dass die Gerichtsakte in einem Schrank so weit nach hinten gerutscht war, dass sie nicht mehr gesehen und damit auch nicht mehr bearbeitet werden konnte.

Grundsätzlich bedenklich sind für den Bürgerbeauftragten aber Verfahren vor einzelnen Gerichten, die zu lange dauern. Auf Nachfrage zu Klagen beim Landessozialgericht und beim Finanzgericht wurde ihm Ende 2022 mitgeteilt, dass derzeit noch Verfahren aus 2018 beziehungsweise 2019 bearbeitet würden.

Aber der Bürgerbeauftragte und sein Team verzeichnen dennoch Erfolge, auch unter den kurioseren Fällen: So konnte Wolfgang Leist als zuständiger Referent vor Kurzem in Wolgast eine Heirat ermöglichen. Eine ältere Dame wollte erneut eine Ehe eingehen, war aber schon einmal im Ausland verheiratet. Für die neue Ehe brauchte das Standesamt die Scheidungsunterlagen. Diese lagen vor, jedoch war daraus nicht eindeutig ersichtlich, ob die Scheidung 2009 oder 2012 rechtskräftig geworden war. Somit lehnte das Amt die neue Ehe vorerst ab. Der Bürgerbeauftragte wurde angefragt. Dessen schlagendes Argument: Eine neue Ehe würde juristisch nur im Falle eines Ehehindernisses, wie einer Doppelehe, nicht zustande kommen können. In diesem Fall seien jedoch eindeutige Scheidungsunterlagen vorgelegt worden – „sie haben sich wirksam geschieden, ist doch egal, wann sie das gemacht haben“, so Leist. Zwischenzeitlich wurde zudem bekannt, dass der Exmann bereits verstorben war. Dennoch zögerte das zuständige Standesamt die neue Eheschließung heraus. Der Fall wurde sogar im Innenministerium behandelt und schließlich vor dem Oberlandesgericht ausgetragen. Anderthalb Jahre nach dem Antrag beim Standesamt konnte das Paar im vergangenen Mai schließlich heiraten. Bei solchen Fällen frage sich Leist manchmal, ob es den ganzen Aufwand und die Zeit wert sei, die Behörden und Bürger:innen investieren.

Keine Besserung in Sicht

Das Team fasst alle Fälle in einem jährlichen Bericht zusammen, um sie dem Landtag vorzulegen. Dem ist die Behörde Rechenschaft schuldig. Mitunter komme es vor, dass nach der Vorstellung Parteien sich bestimmter Fälle oder Problematiken annehmen. Besonders bei den „systemischen Fehlern“ hoffen die Mitarbeiter:innen des Bürgerbeauftragten auf Lösungen aus der Politik. Speziell auf einen Flaschenhals machen sie immer wieder aufmerksam: die Belastung der Behörden.

Es ziehe sich durch nahezu alle Gemeinden, dass es an irgendeiner Stelle hakt, so ihr Fazit. Einige Behörden hätten durchgängig Beschwerden zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr seien das vor allem die Führerscheinstellen gewesen, erinnert sich Leist. Aktuell seien es auch die Ausländerbehörden. So gab es besonders viele Beschwerden, dass aufgrund der Priorität von Angelegenheiten ukrainischer Geflüchteter die anderer ausländischer Bürger:innen oft nur noch nachrangig bearbeitet wurden, wobei es auch dabei um Anträge auf Aufenthaltstitel oder Familiennachzüge ging. Auch seien die Behörden nicht mehr erreichbar, weder per E-Mail noch per Anruf. Das und die Dauer von Verwaltungsverfahren seien derzeit eines der größten Ärgernisse, findet Leist. Daher komme es auch regelmäßig zu Konflikten. Und es werde tendenziell eher schlimmer als besser.

Wer übernimmt (sich) am Ende?

Denn das grundlegende Problem ist auch hier wieder systemischer Art: das Gehaltsgefälle zwischen den Behörden. Der Bund zahlt seinen Behördenmitarbeiter:innen am meisten, gefolgt von den Ländern, während die Gemeinden das Schlusslicht bilden. Problem eins: Die derzeit sehr „gefragten“ Behörden, wie die Ausländer- und Sozialämter, sind auf Kreisebene angesiedelt. Ein Jurist in einer Ausländerbehörde in MV erhält ein E8-Gehalt, also rund 3.000 Euro brutto. In höheren Behörden sei es in der Regel E13, also mindestens 1.000 Euro mehr. Damit schließt sich Problem zwei an: die Abwerbung. Sobald die Chance auf eine Anstellung in einer höheren Behörde besteht, gehen Mitarbeitende.

Auch darauf will der Bürgerbeauftragte aufmerksam machen – die Zahlen sprächen für sich, warnt er im Vorwort des Jahresberichts: „In Mecklenburg-Vorpommern erreichen in nächster Zeit etwa 28.000 Menschen jährlich das Rentenalter. Nur rund 13.000 pro Jahr rücken als junge Erwachsene nach. Wie soll da unser Gemeinwesen gut funktionieren? Wie soll der öffentliche Dienst künftig seinen Nachwuchs bekommen? Es gibt darauf keine leichten Antworten.“ Gebraucht würden schlicht mehr Arbeitskräfte – in allen Bereichen.

Und solange sich an diesen systemischen Problemen nichts ändert, befassen sich die Bürgerbeauftragten mit immer wiederkehrenden Beschwerden. Für sie bleibe am Ende bei ihrer Arbeit auch „ein Beigeschmack, wenn Bürger trotz einer Vielzahl von Versuchen zur Terminvereinbarung keinerlei Reaktion der Behörde erhalten, es dann aber ohne Probleme möglich ist, wenn der Bürgerbeauftragte sich einschaltet“.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe 21 von KATAPULT MV.

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Fußnoten

  1. Art. 36 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes (PetBüG).
  2. Stand 21.6.2023.
  3. Der Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag vor dem Termin.
  4. Bürgerbeauftragter des Landes MV (Hg.): 28. Bericht des Bürgerbeauftragten (...) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2022, S. 17.
  5. Ebd., S. 7.
  6. Ebd., S. 19-20.
  7. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Hg.): Behindertenbeauftragte in den Bundesländern, auf: behindertenbeauftragter.de (Stand 2023).
  8.  Scherrer, Peter: „Der Ton ist rauer geworden“, auf: katapult-mv.de (1.3.2022).
  9.  Ebd.
  10. 28. Bericht des Bürgerbeauftragten, S. 30-31.
  11. Allgemeine Ferienverordnung für die Schuljahre 2017/2018 bis 2023/2024, § 2, auf: landesrecht-mv.de.
  12.  28. Bericht des Bürgerbeauftragten, S. 21.
  13.  Ebd., S. 11-12.
  14. Ebd., S. 4.
  15. Ebd., S. 12.

Autor:innen

Redaktionsleitung bei KATAPULT MV.

Ist in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach Meck-Vorp.

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