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Frag den Staat vs. Klimastiftung

Landgericht Schwerin gibt Transparenzplattform Recht

Von und

Lesedauer: ca. 3 Minuten

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Die Transparenz- und Investigativplattform Frag den Staat hat den Rechtsstreit gegen die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gewonnen. Das Schweriner Landgericht entschied am Freitag, dass die Stiftung grundsätzlich eine Auskunftspflicht gegenüber den Medien hat. Somit muss sie Medienfragen genauso beantworten wie Behörden und Ministerien.

Öffentlichkeit hat Recht auf Auskunft

Begründet wird das Urteil nicht nur mit dem starken öffentlichen Interesse an und der hohen politischen Brisanz der umstrittenen Klimastiftung. Diese war im Januar 2021 gegründet worden, um die Fertigstellung der schon damals umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 zu ermöglichen.

Da die Stiftung sowohl öffentliche Aufgaben übernimmt als auch mit öffentlichen Geldern finanziert wird, habe die Öffentlichkeit ein Recht auf Auskunft über die Verwendung der Mittel. Da die Landesregierung von MV einen beherrschenden Einfluss auf die private Stiftung hat, sei diese wie eine öffentliche Behörde auskunftspflichtig, auch wenn es sich um eine private Stiftung handele, so der zuständige Richter Detlef Baalcke.

Antworten zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bisher verweigert

Nun muss die Stiftung unter anderem Fragen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beantworten, der als Nebenzweck der Stiftung in deren Präambel festgeschrieben wurde. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb hatte zum Ziel, die russische Gaspipeline Nord Stream 2 fertigzustellen.

Unter anderem muss die Stiftung nun Fragen zu Rechtsform, Name und Registerdaten, zum Bestehen weiterer (Tochter)Gesellschaften sowie der Eigentümerschaft, den Arbeiten, Einsätzen und Funktionen des Schiffs Blue Ship beantworten. Mit ihm wurde der Bau der Pipeline in der Ostsee maßgeblich vorangetrieben.

Die Beantwortung der Fragen hat die Stiftung unter dem Vorstandsvorsitzenden und Ex-Ministerpräsidenten Erwin Sellering (SPD) bislang verweigert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klimastiftung hat einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. Davon gehe Frag den Staat aus. Dann geht es in der nächsten Instanz vor das Oberlandesgericht in Rostock.

Auflösung der Stiftung und Untersuchungsausschuss

Nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bekam die Pipeline keine Betriebserlaubnis, der Landtag beschloss die Auflösung der Stiftung. Eine rasche Auflösung allerdings wurde vom Parlament am Donnerstag abgelehnt. Die Nutzung des Stiftungskapitals, das zum Großteil von der russischen Nord Stream 2 AG stammt, ist noch offen. Darüber hinaus fordert die Jamaika-Opposition einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Frag den Staat stellt öffentlichen Stellen gebündelt Einzelanfragen, die laut Informationsfreiheitsgesetzen und Landespressegesetzen beantwortet werden müssen, um so die Rechte von Bürger:innen und Journalist:innen durchzusetzen.

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Fußnoten

  1. Kanzlei Einbahnstraße: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, auf: fragdenstaat.de (23.3.2022).
  2. Fragdenstaat.de (Hg.): Landgericht urteilt: Klimastiftung MV muss uns Auskunft erteilen, auf: fragdenstaat.de (8.4.2022) / NDR (Hg.): Klimaschutzstiftung MV muss Fragen der Medien beantworten, auf: ndr.de (8.2.2022).
  3. §4 Landespressegesetz MV.

Autor:innen

Geboren in Rostock.
Aufgewachsen in Rostock.
Studierte in Rostock. Und Kiel.

haut als freier Journalist in Schwerin für KATAPULT MV in die Tasten. Manchmal knipst er auch.

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