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Demonstrationen

Jurist:innen kritisieren Rechtsbrüche der Polizei

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Rund 200 Anhänger:innen des AfD-Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald protestierten am vergangenen Montag in Greifswald gegen die Corona-Maßnahmen. Angemeldet hatte die rechtsextreme AfD 500 Teilnehmende. Auf fünf angemeldeten Versammlungen protestierten Privatpersonen und Bündnisse gegen die AfD und ihre Anhänger:innen. An den Gegendemonstrationen beteiligten sich rund 600 Menschen. 480 Polizist:innen sollten dafür sorgen, dass Demonstrant:innen und Gegendemonstrant:innen ihr in Artikel 8 des Grundgesetzes verbrieftes Demonstrationsrecht wahrnehmen konnten. Weiter ist es Aufgabe der Polizei, alle Teilnehmenden zu schützen; ob von Demo oder Gegendemo, ist dabei unerheblich.


Die AfD-Demonstration sei friedlich verlaufen, berichten verschiedene Medien, die Polizeiinspektion Anklam und Beobachter:innen – beispielsweise der Arbeitskreis kritischer Jurist!innen (AKJ) aus Greifswald. Der AKJ ist nach eigenen Angaben eine antifaschistische Vereinigung Jurastudierender, die „die sozialen Bezüge des Rechts reflektiert und einen kritischen Umgang mit Recht fördert“.

Willkür und Eskalation

Weniger friedlich verliefen Blockaden der Gegendemonstrierenden. Die Pressemitteilung der Polizei berichtet von „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „versuchter Körperverletzung“. Medienberichte beschreiben, dass die Polizei „nicht zimperlich“ mit den Teilnehmenden der Anti-AfD-Demo umging. Diesem Tenor schließen sich auch die Jusos Vorpommern-Greifswald, Linksjugend Greifswald und die Grüne Jugend Greifswald in einem gemeinsamen Statement auf Instagram an. Darin kritisieren sie den Einsatz der Polizei in Greifswald scharf und nennen ihn „aggressiv“. Der AKJ wirft den Polizist:innen vor, „gewaltorientiert und versammlungsfeindlich“ vorgegangen zu sein. In einer achtseitigen Pressemitteilung dokumentiert und kritisiert der AKJ vermeintliche Rechtsverstöße der Polizist:innen. Auf Nachfrage von KATAPULT MV fasste der Arbeitskreis drei Rechtsbrüche zusammen, die er als besonders gravierend bewertet. Auf Bitte von KATAPULT MV bezog die Polizeiinspektion Anklam Stellung zu den Vorwürfen des AKJ.

Kessel, Kälte und kein Klo

Vor Beginn der AfD-Demo um 18 Uhr blockierten rund 150 Gegendemonstrant:innen mit ihren Fahrrädern die Route der AfD. Trotz mehrfacher Durchsagen hätten sie die Blockade nicht aufgelöst, so die Polizei. „Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ hätten die Polizist:innen „auf eine zwangsweise Räumung der Blockade verzichtet“ und stattdessen die AfD-Demo umgeleitet. Die AfD-Anhänger:innen marschierten daraufhin mit 30 Minuten Verspätung los. Gegen 20.30 Uhr beendete der AfD-Zug wie geplant seine Demo.

Während die AfD demonstrierte, versuchten die Gegendemonstrierenden, ihr weiter den Weg zu versperren. Um das zu verhindern, kesselte die Polizei die Gegendemonstrant:innen ein. Sie verweigerte den Teilnehmenden also, weiterzulaufen, und hielt sie auf begrenztem Raum fest. „Eine solche Kesselung ist als Freiheitsentzug zu werten“, urteilen die Jurist:innen des AKJ in ihrer Analyse. Die Maßnahme sei notwendig gewesen, erwidert die Polizei. Bereits Tage vor den Demonstrationen hätten die Gegenprotestierenden in sozialen Netzwerken mit „teils eindeutigen Wortlauten zur Verhinderung des [AfD-]Aufzugs in Form von Blockaden aufgerufen“. Wären die Gegendemonstrant:innen nicht eingekesselt worden, hätten sie die AfD am Weiterlaufen gehindert, befürchtete die Polizei.
Was die Jurist:innen in ihrer Pressemitteilung neben dem Freiheitsentzug als „hochproblematisch“ und als Rechtsbruch einstufen: Trotz mehrfachen Bittens verweigerten Polizist:innen einer Person, auf die Toilette zu gehen. Sie habe „ihr Recht auf Toilettengang verwirkt“, zitiert der AKJ einen Polizisten. Diese Entscheidung werfe die Frage nach Polizeiwillkür auf, „da die Polizei von einer Verwirkung elementarer Bedürfnisse und Rechte ausgeht“, so die Jurist:innen. Ohne Begründung ließen die Polizist:innen Minderjährige und eine Mutter mit Kind den Kessel erst nach 45 Minuten verlassen – trotz rund null Grad Außentemperatur. Das sei ein Fehler gewesen, räumt Polizeihauptkommissar Andrej Krosse ein. Die Polizist:innen hätten schlicht nichts von der Anwesenheit der Mutter mit Kind gewusst, die Situation aber „inzwischen mit den vor Ort eingesetzten Kräften selbstkritisch ausgewertet“.

Der AKJ wirft der Polizei als weiteren Rechtsbruch vor, „gewaltorientiert“ gegen die Blockierenden vorgegangen zu sein. Um die Blockade aufzulösen, hätte die Polizei unmissverständlich eine Auflösung kommunizieren müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen. Sie habe direkt physische Gewalt gegen eine friedliche Sitzblockade angewandt: die Blockierer:innen weggeprügelt, weggedrängt und weggetragen.
Das begründet die Polizeiinspektion Anklam damit, dass die Sitzblockade „eindeutig auf Verhinderung ausgerichtet“ gewesen sei. Was der AKJ als körperliche Gewalt bezeichnet, seien „nichts anderes als durch das SOG M-V legitimierte Zwangsmaßnahmen bis hin zur Anwendung unmittelbaren Zwangs“, antwortete die Polizei auf Anfrage von KATAPULT MV.

In der offiziellen Pressemitteilung berichtet die Polizei von zwei Festnahmen. Das erste darauf folgende Ermittlungsverfahren leiteten die Polizist:innen wegen versuchter Körperverletzung ein. Es richtete sich gegen einen Gegendemonstranten, der nach Polizeiangaben eine Banane in Richtung der AfD-Demo geworfen hatte. Das zweite Ermittlungsverfahren, wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungskräfte“, richtete sich gegen eine Frau, die den Weisungen der Polizei nicht Folge geleistet habe. Der AKJ schildert die Festnahmen einer Demonstrantin detaillierter als die Pressemitteilung der Polizei: Zwei Polizeibeamten hätten „mindestens 20 Minuten“ auf der Frau gesessen, „obwohl kein Widerstand mehr von ihr ausging“. Nach der Festnahme habe ein Notarzt die Festgenommene behandeln müssen. In solch einer Situation hätten Beschuldigte das Recht auf einen Rechtsbeistand, der sie ungestört berät. Dieses Recht habe die Polizei der Beschuldigten verwehrt, so der AKJ. „Über die ‚Verwehrung des ungestörten anwaltlichen Beirats‘ ist hier nichts bekannt“, teilte hingegen die Polizei mit.

Gewalt gegen die Polizei

Besonders Demonstrierende politisch linker Demonstrationen berichten häufig über brutales Durchgreifen der Polizei. Die gerät nach eigener Aussage immer wieder „zwischen die Fronten, zum Beispiel wenn sie das Demonstrationsrecht von Rechtsextremen vor gewalttätigen Gegendemonstranten schützen muss oder wenn Personen aus dem Schutz friedlicher Demonstrationen heraus Gewaltstraftaten begehen“. So scheint die Polizei ihrerseits Menschen aus dem linken politischen Spektrum als besonders gewaltbereit, als eine Gefahr, zu empfinden. Dieser Wahrnehmung widersprechen aktuelle Zahlen zu politisch motivierten Straftaten im zweiten Halbjahr 2021 in Mecklenburg-Vorpommern.

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Fußnoten

  1. NDR (Hg.): „Mehrere Tausend Menschen demonstrieren gegen Corona-Maßnahmen“, auf: ndr.de (7.12.2021).
  2. NDR (Hg.): „Nordmagazin: Demos gegen Corona-Maßnahmen in Rostock und Greifswald“, auf: ndr.de (6.12.2021).
  3. NDR (Hg.): „Mehrere Tausend Menschen demonstrieren gegen Corona-Maßnahmen“, auf: ndr.de (7.12.2021).
  4. Polizeiinspektion Anklam (Hg.): „POL-ANK: Polizeieinsatz aufgrund mehrerer Versammlungen in Greifswald“, auf presseportal.de (6.12.2021).
  5. Bundeszentrale für Politische Bildung (Hg.): Stichwort „Demonstration“, auf: bpb.de.
  6. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hg.): „Grundrechte schützen“, auf: polizei-beratung.de.
  7. Ostsee-Zeitung (Hg.): „Liveticker zum Nachlesen: 120 AfD-Demonstranten in Greifswald“, auf: ostsee-zeitung.de (6.12.2021).
  8. Arbeitskreis kritischer Jurist!innen (Hg.): „Über uns“, auf: recht-kritisch.de.
  9. Ostsee-Zeitung (Hg.): „Liveticker zum Nachlesen: 120 AfD-Demonstranten in Greifswald“, auf: ostsee-zeitung.de (6.12.2021).
  10. Jusos Vorpommern-Greifswald (Hg.): Instagram-Post, auf: instagram.com (6.12.2021).
  11. Arbeitskreis kritischer Jurist!innen (Hg.): „Demobeobachtung: Bericht zu den Protesten gegen die AfD-Demonstration am 06. Dezember 2021 in Greifswald“, auf: recht-kritisch.de (7.12.2021).
  12. Landesregierung MV (Hg.): „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V) vom 27. April 2020“, auf: landesrecht-mv.de.
  13. Polizeiinspektion Anklam (Hg.): „POL-ANK: Polizeieinsatz aufgrund mehrerer Versammlungen in Greifswald“, auf: presseportal.de (6.12.2021).
  14. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hg.): „Grundrechte schützen“, auf polizei-beratung.de.

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