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FAQ zur Kommunalwahl

Eure Fragen – unsere Antworten

Am 9. Juni wird gewählt – ein Tag, mehrere Abstimmungen: Neben dem Europäischen Parlament werden auch die Mitglieder der Stadt- und Gemeindevertretungen sowie die ehrenamtlichen Bürgermeister:innen gewählt. Aber was wollt ihr noch wissen? Wir haben euch gefragt, hier kommen die Antworten.

Was passiert, wenn ich nicht wählen gehe?Dann verpasst du die Chance, dich politisch zu beteiligen und die politischen Entscheidungen vor Ort – in deiner Stadt oder Region – zu beeinflussen!

Wie komme ich im Vorfeld an meine Wahlunterlagen?Ihren eigenen Wahlschein bekommen Wahlberechtigte vier bis sechs Wochen vor der Wahl, also etwa Anfang bis Mitte Mai, per Post. Darin stehen der Wahltermin, zu welchem Wahllokal man gehen muss oder wie man gegebenenfalls Briefwahlunterlagen erhalten kann. „Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob er/sie im Wählerverzeichnis steht“, rät die Landeszentrale für politische Bildung.

Warum kann ich bei der Kommunalwahl drei Stimmen abgeben?Anders als bei der Europawahl und zum Beispiel der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen können Wählende auf lokaler Ebene drei Kreuze auf den Wahlzettel setzen. Dem liegt eine Regelung im Landes- und Kommunalwahlgesetz zugrunde. Warum es genau drei sind, steht allerdings auch da nicht drin. Laut Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag gilt die Regelung in MV seit 1990. Auch in anderen Bundesländern ist diese Variante gängig. Anders in Bayern und Baden-Württemberg: Dort hat jede:r Wählende so viele Stimmen, wie Mitglieder der jeweiligen Gemeindevertretung zu wählen sind. Drei Stimmen seien grundsätzlich besser händelbar als noch mehr. Mehr als eine Stimme sei besonders in der Kommunalpolitik wichtig, um für Stadt- oder Gemeindevertretungen aus dem zum Teil breiten Angebot an Kandidierenden wählen zu können. Natürlich kann man seine Stimmen auch nur einem oder einer der Kandidierenden geben, wenn sich nicht drei passende auf dem Wahlzettel finden lassen wollen.

Demnächst wird es in MV eine neue Kommunalverfassung geben. Welches sind die wichtigsten Änderungen?Die Neufassung der Kommunalverfassung soll am Tag der Kommunal- und Europawahl, am 9. Juni, in Kraft treten. Beschlossen wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen Ende April. Vorgesehen ist zum Beispiel:

Die gesamte Kommunalverfassung wird in geschlechtergerechte Sprache gefasst. Sprich: Statt lediglich den „Bürgermeister“ oder einen „Landrat“ zu erwähnen, kommen nun auch die „Bürgermeisterin“ oder „Landrätin“ vor. Zudem ist für Sitzungen von Gemeindevertretungen und Kreistagen zukünftig ein respektvoller Umgang der Teilnehmer:innen miteinander gewünscht. Mit „von gegenseitigem Respekt getragenen Umgangsformen [soll] die Würde des Kreistages als Ort der demokratischen Willensbildung gewahrt“ werden. Aus Corona-Zeiten wird zudem die digitale Sitzung mit in die Verfassung integriert. Demnach können künftig Videostreams, aber auch die Aufzeichnung in Bild und Ton – mit Einwilligung betroffener Personen – genutzt werden. Damit geht auch die grundsätzliche Möglichkeit einher, als Gemeindevertreter:in oder Kreistagsmitglied an einer Sitzung via Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.

Die elektronische Abstimmung wird etwa im Kreistag Vorpommern-Greifswald bereits häufig genutzt. Jetzt soll diese Möglichkeit der Abstimmungsdurchführung inklusive entsprechender Hilfsmittel auch in der Kommunalverfassung stehen.

Ein letzter großer Punkt betrifft die Besetzung kommunaler Gremien, also der Ausschüsse der Gemeinden und Kreistage. Hier ändert sich mit der Überarbeitung der Verfassung die Art des Besetzungsverfahrens. Zukünftig soll über die Mitgliedschaft in einem Ausschuss die jeweilige Fraktion beziehungsweise Zählgemeinschaft entscheiden – nach dem sogenannten Zuteilungs- und Benennungsprinzip. Bisher kommen Ausschussmitglieder durch Wahl ins jeweilige Gremium.

Wie viele Wahlhelfer:innen werden gebraucht?Laut Kerstin Lambrecht von der Landeswahlleitung werden mehr als 15.000 Wahlhelfende benötigt. Der Städte- und Gemeindetag schätzt die Zahl allerdings auf rund 18.000. Das sind etwa so viele wie bei der letzten Kommunal- und Europawahl 2019. Schwierig ist allerdings eine genaue Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Nicht überall gibt es eine Übersicht. 

Was ist der Unterschied zwischen Wählerbündnis und Partei?Wählergruppen sind im Vergleich zu Parteien ein loser Zusammenschluss von Interessenvertretungen und entstehen häufig aus Bürgerinitiativen. Meist widmen sie sich bestimmten Themen und konkreten Inhalten. Ein festes Programm, wie Parteien, haben sie nicht. Daher mache sie das laut Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag zum einen weniger vorhersehbar und lasse zum anderen die Frage offen, wofür sie genau stehen. „Bei Mitgliedern etablierter Parteien kennt man die groben Züge ihrer Arbeit, bei Wählergruppen eher nicht.“

Warum werden einige Vorsitzende von Gemeindevertretungen als Stadtpräsident:in bezeichnet? Und was sind ihre Aufgaben?Ein Stadtpräsident oder eine -präsidentin hat den Vorsitz der Stadtvertretung inne. Die gewählte Person ist Leiter:in der Sitzungen und zuständig für ihren reibungslosen Ablauf. Die Bezeichnung ist je nach Gemeindeordnung verschieden – in Neubrandenburg und Schwerin etwa heißt es Stadtpräsident:in, in den meisten Orten Stadtvertretervorsteher:in. In Städten mit Bürgerschaften heißen sie Bürgerschaftspräsident:innen.

Warum haben einige Städte Bürgerschaften und andere Stadtvertretungen?Nur in Hansestädten besteht die Möglichkeit, die Stadtvertretung Bürgerschaft zu nennen. In MV führen diese Bezeichnung die Stadtvertretungen von Greifswald, Stralsund, Wismar und Rostock.

Was ist der Unterschied zwischen Ortsteilvertretung und Ortsteilvorsteher:in?In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten kann die Stadtvertretung für einzelne Ortsteile Ortsteilvertretungen wählen. Das Gleiche gilt in größeren Gemeinden mit mehreren Ortsteilen, die früher selbständige Gemeinden waren.

Die Ortsteilvertretung kümmert sich um die aktuell wichtigen Angelegenheiten des jeweiligen Ortsteils. In Angelegenheiten, die den Ortsteil in besonderer Weise betreffen, kann die Ortsteilvertretung Widerspruch gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung einlegen. Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung kann dafür in der Gemeindevertretung und Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht nutzen. Je nach Ortsgröße werden entweder mehrere Personen als Vertretung des Ortsteils oder ein:e Ortsteilvorsteher:in gewählt.  In Ortsteilen, für die eine Ortsvorsteherin oder ein Ortsvorsteher gewählt wird, tritt diese oder dieser an die Stelle einer Ortsteilvertretung. Er oder sie entscheidet außerdem über die Verwendung der jeweiligen für den Ortsteil bereitgestellten Mittel, sofern der beziehungsweise die Bürgermeister:in des Ortes keinen Widerspruch einlegt.

Gibt es irgendwo eine neutrale Zusammenfassung der Wahlprogramme?Die Informationslage dazu ist tatsächlich schwierig, weil sich die Schwerpunkte der Wahlprogramme zwischen den Landkreisen, kreisfreien Städten und einzelnen Städten unterscheiden. Einige Parteien, wie die CDU, haben gemeinsame Richtlinien für alle Kreise verfasst, die als Orientierung dienen können. Wir haben die verfügbaren Wahlprogramme der größten Parteien auf Kreis- oder überregionaler Ebene angeschaut und für euch die wichtigsten Punkte herausgearbeitet:

Einigkeit herrscht bei den Parteien darüber, dass sie das Radwegenetz ausbauen, den ÖPNV intensivieren, den Zustand der Sportstätten verbessern und das Ehrenamt stärken wollen. Die prominentesten Streitpunkte sind der Umgang mit Migration, erneuerbare Energien und die Belange von queeren Menschen.

Im Themenbereich Migration fordert die AfD ein Vetorecht der Kommunen, um die Aufnahme Geflüchteter zu verhindern. Die CDU möchte nur Menschen mit Bleibeperspektive in den Gemeinden unterbringen. Ziele der SPD und der Grünen sind beispielsweise die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten und verbesserte Integrationsmöglichkeiten. Die FDP setzt auf einen erleichterten Zugang in den Arbeitsmarkt und spricht sich gegen eine Unterbringung in Sporthallen aus.

Grüne, SPD, Linke und FDP fordern einen Ausbau von erneuerbaren Energieträgern. Erreichen wollen sie dies in erster Linie mit Geothermie, Windrädern und Solaranlagen auf Gebäuden. Die CDU lehnt eine „Verspargelung“ der Landschaft ab und möchte einen Ausgleich für die betroffenen Anlieger von Energieerzeugungsanlagen. Die AfD setzt auf ein Zusammenspiel aus fossilen Energieträgern, zu denen erneuerbare Energien nur eine Ergänzung seien.

FDP und Grüne betonen in ihren Programmen die Wichtigkeit von Beratungsangeboten und Initiativen, die sich für Belange queerer Menschen einsetzen. SPD und Linke rücken eher Frauen in den Fokus und fordern beispielsweise eine Stärkung von Angeboten für gewaltbetroffene Frauen. Die AfD lehnt die Nutzung von gendergerechter Sprache in Behörden ab. Sie besteht darauf, dass es nur zwei Geschlechter gebe, und stellt sich gegen eine „Indoktrinierung“ junger Menschen hinsichtlich ihres Geschlechts. Konkrete Forderungen dazu finden sich in ihren Leitlinien zur Kommunalwahl nicht.

Es empfiehlt sich, die Programme der Parteien und Wahlbündnisse des eigenen Kreises zu lesen, die relevant sein könnten. Meistens geben diese einen stichpunktartigen Überblick darüber, welche Schwerpunkte jeweils gesetzt werden.

Was haben die Parteien in den Kreisen und kreisfreien Städten jugendpolitisch im Programm?Wir haben uns die verfügbaren Wahlprogramme der größten Parteien auf Kreis- oder überregionaler Ebene danach angeschaut, welche Forderungen sie zur Jugendpolitik enthalten:

Die Linke möchte Jugendbeiräte und -parlamente unterstützen und Neugründungen ermöglichen. Sie will Jugendsozialarbeit und offene Treffs fördern. Auch die SPD möchte junge Menschen aktiver in die Demokratie einbinden. Dafür plant sie beispielsweise in Schwerin eine Ansprechperson für Kinder und Jugendliche in der Verwaltung, sodass deren Wünsche bei der Stadtplanung besser berücksichtigt werden können. Der Kinder- und Jugendrat soll weitere Befugnisse, wie ein Antragsrecht in der Stadtvertretung, bekommen. In der Stadt sollen freie Graffiti-Flächen die Jugendkriminalität verringern. Die Förderung von Jugendbeiräten und -parlamenten wünschen sich auch die Grünen. Außerdem wollen sie eine Erweiterung der Jugendhilfe, zum Beispiel verbesserte Drogenprävention und mehr Gestaltungsspielraum für Jugendliche im öffentlichen Raum. Die FDP in Rostock möchte Jugendlichen in der Stadt mehr Freiräume geben. In Nordwestmecklenburg sollen Lärmschutz und fehlende Anbindung an den Nahverkehr keine Hindernisse mehr für Veranstaltungen und Jugendtreffpunkte sein. Die CDU will mit Ganztagsschulen und Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen Ehrenamt bei Jugendlichen stärken. Besonders die freiwillige Feuerwehr soll Kindern und Jugendlichen nähergebracht werden. 

Es empfiehlt sich, die Programme der Parteien und Wahlbündnisse des eigenen Kreises zu lesen, die relevant sein könnten. Dort finden sich konkrete Forderungen zur Jugendpolitik.

Autor:innen

  • Porträt von Lilly Biedermann Redakteurin Katapult MV in Greifswald

    Redakteurin in Greifswald

    Geboren und aufgewachsen in Sachsen. Ist zum Studieren vom tiefen Osten in den kalten Osten nach Greifswald gezogen.

  • Redakteurin in Greifswald

    Geboren in Berlin, aufgewachsen in Berlin und Brandenburg. Tauschte zum Studieren freiwillig Metropole gegen Metropölchen.

  • Bild von KATAPULT MV Redaktionsleiterin Martje Rust

    Redaktionsleitung

    Ist in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach MV.

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