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Humanitäre Hilfe

Menschenwürdiges Asylrecht in Mecklenburg-Vorpommern: ja, nein, vielleicht?

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Die meisten dieser Menschen besitzen bereits ein Visum, müssen demnach kein Aufnahmeverfahren mehr durchlaufen und haben einen Duldungsstatus erhalten. Eine Duldung nach § 60a Asylgesetz stellt jedoch keinen Aufenthaltstitel dar, sondern gilt lediglich als Aufenthaltserlaubnis im Rahmen einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung.

Die Bundesregierung hat Abschiebungen nach Afghanistan nun ausgesetzt. Ein Asylverfahren müssen Geflüchtete jedoch trotzdem durchlaufen. Lediglich ihre Unterbringung und Personenfeststellung sind bereits vorab geklärt. Die Flüchtigen, die nicht von Regierungsseite nach Deutschland gebracht werden, werden zunächst auf die einzelnen Bundesländer und Einrichtungen aufgeteilt und registriert.

Einen Asylantrag stellen und viel Geduld mitbringen müssen jedoch alle Geflohenen in Deutschland. Auf die Bundesländer aufgeteilt, werden sie in die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes geschickt. In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst (KATAPULT MV berichtete) und das Ankunftszentrum in Stern Buchholz.

Meck-Vorp für 35 Herkunftsländer zuständig

Wer in welche Aufnahmeeinrichtung kommt, entscheidet sich danach, aus welchem Staat die Hilfesuchenden geflohen sind. Denn auch die Herkunftsländer sind zur Bearbeitung auf die einzelnen Bundesämter aufgeteilt. Mecklenburg-Vorpommern ist im Schnitt für 35 Herkunftsländer zuständig. Laut dem Landesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) waren es im Jahr 2019 vor allem Menschen aus Syrien (21,6 %), der Ukraine (9,7 %) und Afghanistan (9,5 %), die für die Dauer ihres Verfahrens in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurden.

Wie viele Flüchtlinge jedes Bundesland aufnimmt, wird durch das digitale Verteilungssystem „Erstverteilung von Asylbegehrenden“ – kurz „Easy“ ermittelt. Dieses wendet den sogenannten Königsteiner Schlüssel an, um eine gerechte Verteilung auf die Bundesländer zu ermöglichen. Der Königsteiner Schlüssel wird jedes Jahr neu ermittelt und setzt sich zu einem Drittel aus der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln aus dem steuerlichen Einkommen eines Bundeslandes zusammen. Die Asylsuchenden werden dann auf die im Land vorhandenen Gemeinschafts- und Notunterkünfte aufgeteilt.

Zwischen Januar und Juli 2021 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 72.297 neue Asylanträge in Deutschland gestellt. Diese Zahl umfasst alle Menschen jeder Altersgruppe. Davon wurden in diesem Zeitraum 1.487 in Mecklenburg-Vorpommern (ca. 2,1 %) beantragt. Nachdem der Antrag auf Asyl beim Bamf gestellt wurde, findet die Anhörung der Asylbewerber:innen statt. Diese umfasst etwa zwanzig bis dreißig Fragen, wobei die meisten davon lediglich der Personenfeststellung dienen und erst am Ende die Fluchtursache besprochen wird. Dabei ist es für die geflohene Person wichtig, so ausführlich und zeitlich genau wie möglich die einzelnen Erlebnisse zu schildern, die zur Flucht geführt haben, und wie sie die Flucht erlebt hat. Spätere Ergänzungen müssen von dem Bamf nicht berücksichtigt werden.

Dolmetscher:innen bei Anhörungen oft entscheidender Faktor

Bei Bedarf werden durch das Bamf Dolmetscher:innen hinzugezogen. Dazu werden jedoch nur freiberufliche Sprachmittler:innen eingestellt. Häufig entstehen dabei Fehler in der Übersetzung. So wird nicht selten ein:e Dolmetscher:in einer Anhörung zugeteilt, der/die lediglich aus einem Nachbarland stammt beziehungsweise einen anderen Dialekt spricht. Dies kommt zum Beispiel bei kurdischen Geflüchteten vor, die auf Türkisch gedolmetscht werden, oder bei Sprachen und Dialekten des afrikanischen Kontinents oder der arabischen Sprachen. Das Bundesamt sucht stets nach neuen Dolmetscher:innen, um die Anhörungen entsprechend bearbeiten zu können. Fehler in der Übersetzung zu finden, ist für die Asylsuchenden dann meist nicht möglich. Dabei ist es für den Entscheid über ihren Verbleib ausschlaggebend, dass sie die ihnen drohende Gefahr im Herkunftsland konkret benennen. Die Entscheidung, ob Asyl gewährt wird, fällt dann das Bamf.

Viele der Anträge sind schon aufgrund von Formfehlern unzulässig. Seit Januar 2021 wurden 63,7 % der Asylanträge abgelehnt, davon 42,3 % wegen formaler Probleme. Sind sie formell begründet, dann wird materiell weitergeprüft, ob ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht. Die wichtigsten Aufenthaltstitel sind die des oder der politisch Verfolgten nach Artikel 16a Grundgesetz, der Flüchtlingsstatus nach § 3 Asylgesetz für Menschen in Furcht vor Verfolgung außerhalb ihres Herkunftslandes und der Status als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 Asylgesetz für Menschen, denen bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland Folter, die Todesstrafe oder willkürliche Gewalt droht.

Ist der Antrag wegen Formmangels, unzureichender oder unglaubwürdiger Fluchtursachen unbegründet, wird der Antrag abgelehnt. Daraufhin haben die Asylsuchenden zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Laut dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern machen davon circa 80 % der abgelehnten Asylsuchenden Gebrauch. Für die Dauer des weiteren Verfahrens erhalten sie dann ein Aufenthaltsrecht, bis das endgültige Urteil gefällt wurde oder sich das Verfahren aus anderen Gründen erledigt hat.

Geflüchtete in Deutschland auf Ehrenamt angewiesen

Problematisch ist dabei erneut die Sprachbarriere. Viele Geflüchtete sind in Deutschland auf die Hilfe ehrenamtlicher Vereine, Organisationen oder freiwilliger Helfer angewiesen. Diese helfen beim Erklären der einzelnen Dokumente und Anträge, regeln die Kommunikation mit dem Anwalt, aber vor allem behalten sie die einzuhaltenden Fristen in den einzelnen Verfahren im Auge. Viele der Asylsuchenden fuchsen sich schnell in das deutsche Behördensystem ein. Gerade am Anfang jedoch, wenn die sprachlichen Hürden noch besonders hoch und die korrekte Angabe in den Anträgen besonders bedeutsam sind, brauchen sie externe Hilfe, um den Behördendschungel bezwingen zu können. So finden sich in vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern fleißige Helfer, die sich der Asylsuchenden annehmen, zuhören und sie unterstützen. Auf der Internetseite des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern sind viele der Organisationen aufgelistet. Außerdem findet man auf der Seite auch Veranstaltungstermine für verschiedene Seminare und Beratungsangebote für Hilfesuchende.

Haben die Asylsuchenden mit ihrem Hilfeersuchen Erfolg, erhalten sie einen „blauen Pass“ oder auch „Konventionspass“, der für circa drei Jahre ausgestellt wird, es sei denn, der Flüchtlingsstatus wird aufgehoben. Wird der Antrag jedoch abgelehnt und bleibt auch der Widerspruch erfolglos, wird der/die Asylbewerber:in abgeschoben. Die Abschiebungen werden in Mecklenburg-Vorpommern sowohl von den kommunalen Ausländerbehörden als auch vom AMF vorbereitet und durchgeführt.

Aus Mecklenburg-Vorpommern sollten laut dem letzten aktuellen Jahresbericht 2019 des AMF 1.028 Asylsuchende abgeschoben werden. Die Hauptherkunftsländer der Menschen waren Russland (18 %), die Ukraine (18 %) und Albanien (10 %). Von den 1.028 geplanten Abschiebungen wurden 341 umgesetzt. Von diesen 341 Menschen wurden 120 in einen europäischen Staat aufgrund der Dublin-II- oder -III-Verordnung gebracht und 221 Personen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben. 687 der geplanten Rückführungen in Mecklenburg-Vorpommern scheiterten. Dies lag beispielsweise an medizinischen Gründen oder daran, dass Familienverbände auseinandergerissen worden wären, renitentem Verhalten oder der Unauffindbarkeit der zur Ausreise Verpflichteten. In 343 Fällen organisierte das AMF eine freiwillige Ausreise.

Reisen abgelehnte Asylsuchende nicht freiwillig aus oder besteht laut Behörden eine Fluchtgefahr, droht ihnen Abschiebehaft. Diese kann nach § 62 Aufenthaltsgesetz von den Ausländerbehörden bei den Amtsgerichten beantragt werden. Dabei können die Asylsuchenden entweder in Vorbereitungshaft oder Sicherungshaft genommen werden. Bei der Vorbereitungshaft soll die Person zur Vorbereitung ihrer Ausweisung in Haft genommen werden, wobei die Haft nicht länger als sechs Wochen dauern soll. Die Sicherungshaft kann beantragt werden, wenn die Asylsuchenden unerlaubt eingereist und ausreisepflichtig sind, eine Fluchtgefahr besteht oder eine Abschiebeanordnung ergangen ist, diese jedoch nicht unmittelbar umgesetzt werden kann.

Neue Abschiebehaftanstalt der Nordländer in Glücksstadt

Dies führt dazu, dass Menschen über mehrere Wochen inhaftiert sind, ohne eine Straftat begangen zu haben. Die Abschiebehaft soll auch keine Strafe darstellen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Ausreisevereitelung verhindern. Wurde man also zu Unrecht in Abschiebehaft gebracht, so hat man keine Möglichkeit, eine Haftentschädigung zu beantragen. Dies wäre unter Umständen lediglich auf dem zivilrechtlichen Klageweg möglich, was jedoch zunächst wieder finanzielle Mittel, aber auch das Wissen um diese Möglichkeiten voraussetzt.

Für den Bereich Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein wurde Mitte August eine Abschiebehaftanstalt eröffnet. Am 16. August wurde die ehemalige Kaserne im schleswig-holsteinischen Glückstadt für die Nordländer in Betrieb genommen. Jedem Bundesland stehen dort 20 Haftplätze zur Verfügung. Die Eröffnung dieser Unterkunft soll für einen humaneren Abschiebevollzug sorgen. Zuvor seien viele der Geflüchteten quer durch die Bundesrepublik gefahren worden, um sie unter anderem in der JVA Bützow und Eisenhüttenstadt in Brandenburg unterzubringen. Menschen in Abschiebehaft müssen grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden. Die schleswig-holsteinische Innenministerin  Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betonte, dass es sich hierbei ausdrücklich nicht um Strafhaft handele, sondern das Motto der Einrichtung eher als „Wohnen minus Freiheit“ zu verstehen sei. Dies wird unter anderem damit begründet, dass den abgelehnten Asylsuchenden neben Bett, Tisch und Stuhl auch ein Fernseher und ein eigenes abgetrenntes WC im Zimmer zur Verfügung stünden. So seien auch die Türen nicht von außen verschlossen und den Inhaftierten werde zudem ein Computer mit Internetzugang und das Telefonieren ermöglicht.

Der Beweis, dass keine Fluchtgefahr oder Ähnliches besteht, muss jedoch stets von den Asylsuchenden selbst erbracht werden. Viele Organisationen sind gegen diese Abschiebepraxis, da sich daraus stets ein Freiheitsentzug ohne Straftat ergebe, egal wie man die Menschen dabei versorge. Die Unterkunft in Glückstadt ist zwar eine Verbesserung, jedoch stellt sich die Frage, ob eine Abschiebehaft ein angemessenes Mittel zur Vorbereitung und Sicherung von Abschiebungen darstellt. Viele Organisationen, wie Pro Asyl und der Flüchtlingsrat, sprechen sich schon seit Jahren gegen eine Haft aus, vor allem ohne vorangegangene Straftat. So sagt der Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der seit Jahren Menschen in Abschiebehaft vertritt, gegenüber Pro Asyl: „Es gibt keine gute Haft.“ Auch in Meck-Vorp machen Vereine oder Institutionen ihre Meinung öffentlich. Die evangelische Nordkirche Mecklenburg-Vorpommern lehnt die Abschiebehaft ab. Die Flüchtlingspastorin der Nordkirche, Dietlind Jochims, sagt: „Es ist unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich, Menschen einzusperren, die keine Straftat begangen haben.“ Die ersten zwölf von Abschiebung Bedrohten wurden bereits am Tag der Eröffnung nach Glückstadt gebracht.

In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Stimmen laut, die auf Missstände in der Flüchtlingsunterbringung und beim behördlichen Handeln aufmerksam machen wollen. So wurde von einer Vielzahl von Organisationen, Einzelpersonen und Institutionen ein Positionspapier zusammengetragen und von 33 Organisationen unterzeichnet, unter anderem vom Flüchtlingsrat MV, dem Psychosozialen Zentrum für Asylsuchende und Migrant:innen Greifswald und der Flüchtlingsbeauftragten der Nordkirche. In dem Papier fordern die Unterstützer:innen unter anderem, die Verordnungen aus den Jahren 2000/2001 in Bezug auf die Ausstattung der Unterbringung, die soziale Betreuung der Bewohner:innen und in Richtung eines transparenteren Behördenhandelns zu ändern. So fordern sie eine zentrumsnahe Unterbringung der Geflohenen, um eine bessere Integration zu ermöglichen. Auch habe das Land die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung bisher vernachlässigt. Dies sei auch der mangelhaften regelmäßigen Instandsetzung dieser Einrichtungen geschuldet.

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