Der Landeswahlausschuss hat die Beschwerde des Einzelbewerbers Stefan Treichel gegen die Nichtzulassung seines Wahlvorschlags zur OB-Wahl in Rostock zurückgewiesen.
Der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt hatte in seiner zweiten Sitzung am 22. September das frühere AfD-Mitglied nicht zur Kandidatur zugelassen. Grund dafür waren berechtigte Zweifel der hinzugezogenen Rechtsaufsichtsbehörde an der künftigen Verfassungstreue Treichels, der Anfang September wegen Verherrlichung eines Angriffskrieges und somit wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. In einer Sitzung der Rostocker Bürgerschaft verharmloste Treichel den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit den Worten: „Sonderoperation bleibt Sonderoperation.“
Quellen
- Landesamt für innere Verwaltung (Hg.): OB-Wahl in Rostock. Landeswahlausschuss bestätigt Entscheidung des Gemeindewahlausschusses, auf: laiv-mv.de (6.10.2022).↩