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Tierschutz in Meck-Vorp

Tierisches Glück – tierische Sorgen

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Die Sorge vor Rückläufern habe sich nicht bestätigt, berichtet Kerstin Lenz, Vorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir konnten erfreulicherweise alle Hunde aus den Heimen vermitteln, die vermittelbar waren, und zurückgebracht wurde keiner davon.“

Das liege vor allem daran, dass die Tierheime die potenziellen neuen Besitzer genauestens überprüfen, vorbereiten und im Zweifelsfall sogar ablehnen. Probleme bei der Vermittlung haben die Tierheime mit Hunden, die schon mal gebissen haben. „Die meisten Leute wollen am liebsten einen Welpen adoptieren, da sie glauben, die älteren Hunde wären nicht mehr erziehbar. Das sind bloße Vorurteile“, sagt Lenz. Wer sich die Zeit für den Hund nehme und erfahrene Personen zu Rate ziehe, könne auch einen ausgewachsenen Hund erziehen. Selbst die, die bereits durch Beißen auffällig geworden seien. Denn mit Geduld und Liebe schenkten einem die Tiere ihr Vertrauen. Die Tierschützerin versteht aber auch die Zweifel, Ängste und Sorgen, die ein bereits auffällig gewordener Hund mit sich bringt.

Auch bei den Samtpfoten gibt es laut Lenz eine positive Entwicklung. Denn viele Menschen holen sich mittlerweile eine Katze aus dem Tierheim. Und das, obwohl eine Schutzgebühr gezahlt werden muss. Die Schutzgebühr dient zum einen der Sicherheit, damit nicht einfach so Leute vorbeikommen und sich eine Katze mitnehmen, zum anderen deckt sie einen kleinen Teil der Tierarztkosten für Kastration, Impfung und Chippen ab. Insgesamt 150 Tiere konnten im vergangenen Jahr in Meck-Vorp vermittelt werden.

Katzenschutzverordnungen bisher nur in Rostock und Schwaan

Sorgen bereitet der Tierschützerin ein anderes, altbekanntes Problem: unkastrierte, frei laufende Katzen. Denn die sogenannten Freigänger paaren sich immer wieder mit frei lebenden Katzen und das hat verheerende Folgen. „Die Muttertiere sind vom Frühjahrswurf teilweise so ausgemergelt, dass sie die nächste Geburt nicht überstehen“, so Lenz. Das wiederum habe zur Folge, dass die Kitten kaum Überlebenschancen hätten. Was dagegen helfen könnte: eine Katzenschutzverordnung.

Katzenschutzverordnungen zielen darauf ab, das Leid frei lebender Katzenpopulationen abzumildern. Diese Gruppen setzen sich aus ausgesetzten oder entlaufenen Hauskatzen und vor allem deren Nachkommen zusammen. Um die Vermehrung frei lebender Katzen nachhaltig zu verringern, müssen auch alle Katzen mit unkontrolliertem Freigang kastriert sein. Dies ist Inhalt und Ziel von Katzenschutzverordnungen, wie sie bislang nur in Rostock und Schwaan gelten.

Am 24. August 2020 hat der Kreistag Vorpommern-Greifswald den Landrat aufgefordert, eine Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen für den gesamten Landkreis zu entwerfen, ihre finanziellen Auswirkungen zu prüfen und eine Möglichkeit zu finden, wie der Kreis die Populationsgrößen im Blick behalten kann. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Gremien des Kreistags bis September 2021 vorgelegt werden.

Aus drei Katzen mach vierzig

Wie schnell eine Situation außer Kontrolle geraten kann, zeigt ein Fall aus Carlsruhe bei Stavenhagen. Dort wurden anfangs drei ausgesetzte Katzen von einem Mann gefüttert. Drei Jahre später, als der Tierschutz informiert wurde, waren es bereits 40 Katzen und der Mann nicht mehr Herr der Lage. Diese Situation ruft bei Kerstin Lenz nur Unverständnis hervor: „Jeder weiß, dass Katzen im Frühjahr und im Herbst Junge bekommen, und das jedes Jahr“, erklärt sie. „Wenn wir sofort, als die erste Katze dort ausgesetzt wurde, informiert worden wären, wäre allen viel Leid erspart geblieben.“

Dem Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes gehören 24 Tierheime in Meck-Vorp an. Es gibt aber noch gut zehn weitere, unter anderem in Stralsund und Roggendorf. Ob Mitglied im Dachverband oder nicht, alle kämpfen für den Schutz der Tiere und hoffen, dass Katzenbesitzer ihre Tiere kastrieren lassen, und auf mehr Unterstützung von den Landkreisen und Gemeinden. Nicht zuletzt durch flächendeckende Katzenschutzverordnungen.

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Fußnoten

  1. Landkreis Rostock: Verordnung zum Schutz freilebender Katzen, auf: landkreis-rostock.de (18.07.2018)
  2. Kreistag Vorpommern-Greifswald: Katzenschutz, Beschluss der öffentlichen Sitzung des Kreistages, auf: kreis-vg.de (24.08.2020)
  3. Deutscher Tierschutzbund Landesverband MV: Mitgliedsvereine im Landesverband, auf: tierschutz-mv.de (25.03.2018)

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