Corona-Virus

Unis verschärfen Regeln

An den Universitäten im Land gilt seit 1. Dezember die 2G-Regel. Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Diesen Herbst war es nach drei langen digitalen Semestern so weit: Studierende konnten wieder an die Universitäten zurückkehren. Nach knapp zwei Monaten werden die Regeln jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Lage verschärft. Nur wer nachweislich geimpft oder genesen ist, darf jetzt noch vor Ort teilnehmen.

Die Änderungen haben unmittelbaren Einfluss auf das Lehrkonzept. Die Universität Greifswald hat die neue Verordnung schon am 1. Dezember umgesetzt, in Rostock gibt man sich noch eine Frist bis zum 6. Dezember. Dozent:innen stehen damit erneut vor der Herausforderung, die Lehre für alle möglichst inklusiv zu gestalten.

Studierende können und sollen seit dieser Woche ihren Impfstatus verifizieren lassen. Dazu nutzen sie digitale Tools oder bestimmte Verifizierungszentren. Sie werden von den Universitätsleitungen darum gebeten, dies möglichst zeitnah zu tun, damit sich der Aufwand rund um die Umplanungen der Kurse in Grenzen hält.

Quellen

  1. Landesrecht M-V: Hochschul-Corona-VO M-V, auf: www.landesrecht-mv.de (02.12.2021)
  2. Universität Greifswald: 2g-Regeln in der Präsenzlehre ab 01.12.2021, auf: www.uni-greifswald.de (02.12.2021)
  3. Universität Rostock: Änderung des Handlungsrahmens zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz im WS 21/22, auf: www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de (02.12.2021)

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