„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gemäß § 87 BGB aufzuheben, weil sie das Gemeinwohl gefährdet.“ So lautete der Antragstext der Bündnisgrünen. Begründet hatte die Fraktion ihre Forderung damit, dass die Stiftung sowohl der europäischen Friedensordnung als auch den durch das Bundesverfassungsgericht anerkannten Klimaschutzzielen entgegenstehe und damit das Gemeinwohl gefährde.
Zweck der Stiftung entfallen
Für die Grünen argumentierte deren energiepolitischer Sprecher Hannes Damm, dass das für die Stiftungsaufsicht zuständige Justizministerium feststellen müsse, dass die Stiftung nicht mehr dem Stifterwillen diene und die Ministerin damit die Grundlage für deren Auflösung habe.
Für Damm stand fest, dass von Anfang an die „wichtigste Tätigkeit der Stiftung die Beteiligung an der Vollendung der Pipeline Nord Stream 2“ war und alle anderen Aktivitäten im Grunde nur schmückendes Beiwerk gewesen seien. Die Fertigstellung von Nord Stream 2 habe zu größerer Abhängigkeit der Bundesrepublik von Erdgaslieferungen aus Russland geführt, so Damm.
Voraussetzung zur Aufhebung nicht erfüllt
Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) schloss sich dieser Argumentation nicht an. Sie legte Wert auf die Feststellung, dass sie lediglich eine rechtliche Bewertung in ihrer Funktion als Stiftungsaufsicht vornehmen könne. Politische Einflussnahme dürfe zum Schutz des Stiftungswesens bei der Frage der Auflösung der Klimastiftung keine Rolle spielen, so die Ministerin.
Das Justizministerium sah in der Klimastiftung keine Gemeinwohlgefährdung und keine Voraussetzung zur Aufhebung nach Paragraf 87 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auf den sich der Antrag der Grünen bezog. Am Ende ihrer Stellungnahme gab Bernhardt den Grünen den Rat, ihre eigenen Beschlüsse ernstzunehmen. Auf der Sondersitzung des Landtags am 1. März war die Landesregierung ohne Gegenstimmen bereits dazu aufgefordert worden, „darauf hinzuwirken, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV nicht fortbesteht“.
Antrag rechtlich nicht möglich
Für die SPD-Fraktion begründete der Jurist Robert Northoff die Ablehnung des Antrags damit, dass man „sich damit rechtlich in seichte Gewässer begäbe“. Er plädierte dafür, den Weg der gemeinsamen Beratung der Fraktionsvorsitzenden mit der Landesregierung fortzusetzen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, empfahl, den Antrag der Grünen an den Rechtsausschuss des Landtags zu verweisen. Dort könne man die weiteren Schritte zusammen mit einem von Innenminister Pegel (SPD) in Auftrag gegebenen rechtlichen Gutachten zur Stiftung diskutieren.
Anträge von CDU und Grünen abgelehnt
Sowohl der CDU-Antrag, den Antrag der Grünen an den Rechtsausschuss zu verweisen, als auch der Grünen-Antrag selbst wurde abgelehnt. Wann die Stiftung aufgelöst wird, blieb offen.