Von 30 auf 150 Euro im Jahr – so groß war der Preissprung für Parkausweise von Anwohner:innen in der Hansestadt Greifswald. Die entsprechende Änderung der Bewohnerparkgebührenordnung beschloss die Bürgerschaft Ende Februar. Seit Mai gilt nun der neue Preis für alle Anwohner:innen, die ihren Ausweis für die ausgewiesenen Parkflächen verlängern möchten. Doch ob es weiter bei den 150 Euro bleibt und auch die Vergünstigungen für Renten- und Versorgungsempfänger:innen beziehungsweise Inhaber:innen des Kultur- und Sozialpasses weiterhin Bestand haben, scheint jetzt offen.
Bundesverwaltungsgericht kippt Parkgebühren
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau aus der vergangenen Woche. Die Richter:innen erklärten diese für unwirksam. Dabei beanstandeten sie nicht die Höhe der Gebühr in der baden-württembergischen Stadt. Vielmehr entbehre die von der Stadt Freiburg erlassene Satzung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Es hätte statt einer Satzung eine Rechtsverordnung sein müssen, so das Gericht. Darüber hinaus verletzen die in der Satzung festgelegten, nach der Länge des jeweiligen Fahrzeugs berechneten Gebührenstufen den Gleichheitsgrundsatz. Ein Längenunterschied von 50 Zentimetern könne im Extremfall „zu einer Verdopplung der Gebühr führen“. Das sei nicht zu rechtfertigen. Das Gericht nahm auch Anstoß an den von der Stadt eingeführten Vergünstigungen aus sozialen Gründen. Auch hierfür fehle eine Rechtsgrundlage. Der Gesetzgeber habe eine „Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken“ nicht vorgesehen.
Greifswald will Urteilsbegründung abwarten
Was die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nun für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet, die sich bereits zu einer Erhöhung ihrer Bewohner:innenparkgebühren entschlossen haben, ist noch offen. Die Stadt Greifswald habe die Entscheidung des Gerichts mit Interesse verfolgt, heißt es auf Nachfrage aus der dortigen Pressestelle. Jedoch liegen die Urteilsgründe noch nicht vor, weshalb die „einzuleitenden Maßnahmen noch nicht abschließend bestimmt werden“ könnten.
Dass das Urteil Einfluss haben wird, ist den Greifswalder Verantwortlichen jedoch klar. Laut Stadtverwaltung werde es nach jetziger Einschätzung „wohl darauf hinauslaufen, dass soziale Aspekte“ bei der Festlegung der Gebühren doch keine Anwendung finden können. Dahingehend werde es wahrscheinlich Anpassungen geben müssen, heißt es.
Doch die Situation in Greifswald ähnelt der in Freiburg noch in zwei weiteren Punkten. Zum einen hat sich die hiesige Bürgerschaft ebenfalls für einen Gebührensprung bei größeren Fahrzeugen entschieden. Misst das Fahrzeug mehr als 4,70 Meter und wiegt über 2.000 Kilogramm, so sind für den Parkausweis nicht 150, sondern 250 Euro zu entrichten. Die Stadt sieht diese Parallele ebenfalls, schätzt aber den Gebührensprung als entscheidend kleiner ein als im Freiburger Fall und geht deshalb davon aus, dass dies so bleiben kann. Allerdings differenziert die Gebührenordnung auch nach Antriebsart – sprich: für Elektrofahrzeuge bleibt es bei 150 Euro. Ob dies Bestand haben kann, sei unsicher.
Zum anderen weist die Greifswalder Bewohnerparkgebührenordnung nach Angaben der Stadt, auch durch die Art ihres Zustandekommens, „wesentliche Elemente einer Satzung auf“. Die Verwaltung müsse voraussichtlich, im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, stattdessen eine Rechtsverordnung erlassen. Allerdings seien die von den Landesregierungen Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern erlassenen Landesverordnungen, die den Kommunen das Recht zur Festlegung der Parkgebühren einräumen, „keinesfalls wortgleich“, heißt es von Stadtseite. Folglich könne sich auch „durchaus noch ein anderes Bild ergeben“. Alles in allem müsse man erst einmal die Urteilsbegründung abwarten.
Schwerin kann noch nachbessern
Nicht nur die Stadt Greifswald hat sich dazu entschlossen, die Gebühren für Bewohnerparkausweise zu erhöhen. In Parchim und Barth gelten die Erhöhungen bereits. Dort zahlen Anwohner:innen statt jeweils 30 Euro im Jahr nun in Barth 120 und in Parchim 80 beziehungsweise 70 Euro, sofern der Antrag online gestellt wird.
In Stralsund beschloss die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vergangene Woche ebenfalls eine Erhöhung der Gebühr – diese steigt auf insgesamt 108 Euro pro Jahr und gilt voraussichtlich, so die Einschätzung auf Nachfrage, ab 1. August. Ob und inwiefern das Gerichtsurteil Einfluss auf die Bewohnerparkgebührenordnung an sich haben könnte, konnte die Stadt bis zur Veröffentlichung dieses Artikel nicht klären. Jedoch handele es sich dabei um eine Rechtsverordnung, bestätigte eine Sprecherin.
In Schwerin soll die Änderung der Parkgebühren für Anwohner:innen erst 2024 in Kraft treten. Dann müssen statt 30,70 jährlich 120 Euro gezahlt werden. Gegenüber der Schweriner Volkszeitung sagte der zuständige Verkehrsdezernent Bernd Nottebaum, dass die Stadt die Hinweise des Gerichts in der eigenen Regelung berücksichtigen werde. Dementsprechend soll in der Landeshauptstadt eine Verordnung und keine Satzung erstellt werden. Eine Abstufung der Gebühren nach Fahrzeuggröße werde noch geprüft, Ermäßigungen seien nicht geplant, so Nottebaum.
In anderen Städten MVs wird das Parken für Anwohner:innen vorerst nicht teurer. Dazu zählen neben Rostock etwa auch Neubrandenburg und Wismar.
Gemeinden dürfen Gebühren selbst festlegen
Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Gebühren für das Anwohner:innenparken seit September vergangenen Jahres selber bestimmen. Damals verabschiedete die Landesregierung eine Landesverordnung, die die Gemeinden ermächtigt, eigene Gebührenregeln für die entsprechenden Parkausweise zu erlassen. Zuvor hatte der Bund 2020 durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes die Möglichkeit der Gebührenveränderung für die Länder eröffnet und ihnen so auch die Option eingeräumt, diese an die Kommunen abzutreten. Bis dahin galt deutschlandweit eine einheitliche Höchstgrenze von 30,70 Euro für die Parkgebühren von Anwohner:innen.
Quellen
- Bundesverwaltungsgericht (Hg.): Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam, auf: bverwg.de (13.6.2023).↩
- E-Mail der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 23.6.2023.↩
- § 5 Satz 1 Gebührenordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner, auf: greifswald.de.↩
- Amt Barth (Hg.): Entgeltordnung zur Festsetzung von Parkentgelten im Gebiet der Stadt Barth, auf: amt-barth.de (30.5.2023) / Stadt Parchim (Hg.) Beschlussvorlage DS/2022/416. Parkgebührenordnung der Stadt Parchim, auf: parchim.sitzung-online.de (5.12.2022).↩
- E-Mail der Hansestadt Stralsund vom 22.6.2023.↩
- Koepke, Christian: Schwerin will Richterspruch bei neuer Parkverordnung berücksichtigen, auf: svz.de (19.6.2023).↩
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (Hg.): Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner, auf: regierung-mv.de (6.9.2022).↩
- Deutscher Städte- und Gemeindebund (Hg.): Länder können Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise anpassen, auf: dstgb.de (8.6.2020).↩