Bisher haben nur die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte ihre Arbeit in Vollzeit ausgeübt, die städtischen Gleichstellungsbeauftragten müssen diese zusätzlich neben anderen Aufgaben leisten. Das soll sich mit der neuen Kommunalverfassung ändern: Städte mit mehr als 10.000 Einwohner:innen werden dazu angehalten, ihre hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auch in Vollzeit zu bestellen.
Damit kommt die Landesregierung einer zentralen Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach. Ursprünglich sei dies nur für Gemeinden ab 15.000 Einwohner:innen vorgesehen gewesen, sagt Beate Benz, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft und Gleichstellungsbeauftragte von Boizenburg.
In den vergangenen zehn Jahren sei zu beobachten gewesen, dass die Stundenanteile der Gleichstellungsbeauftragten immer weiter reduziert wurden. „In vier Stunden die Woche kann man de facto nicht wirklich Gleichstellungsarbeit leisten“, sagt Benz. Doch davon profitiere schließlich die gesamte Stadt.
„Gleichstellungsbeauftragte müssen in der Lage sein, alle Themenfelder der Gemeinde und deren komplexe Zusammenhänge zu durchdringen. Das lässt sich nicht mal eben nebenbei bewältigen“, begrüßt auch der Landesfrauenrat die Änderung, die schon im Koalitionsvertrag von SPD und Linkspartei versprochen wurde. Gleichzeitig kritisiert der Rat, dass es sich um eine unverbindliche Vorschrift handele. „Ich kann den Städten nur raten, der Vorschrift nachzukommen“, sagt Benz. Andernfalls müsse der Gesetzgeber die Städte verpflichten.
In Städten und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner:innen können nach wie vor ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden. Pasewalk hat seine Gleichstellungsbeauftragte aufgrund der neuen Kommunalverfassung und der neuen Zensusdaten bereits vom Haupt- ins Ehrenamt heruntergestuft.
Mehr zu den Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten: „Wir brauchen mehr Feministen“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe 34 von KATAPULT MV.
Transparenzhinweis: In der ursprünglichen Version des Artikels hieß es, dass Städte mit bis zu 10.000 Einwohner:innen zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten angehalten sind. Richtig ist, dass Städte mit mehr als 10.000 Einwohner:innen gemeint sind. Wir haben diese Fehler korrigiert.
Quellen
- Flägel, Victoria: „Wir brauchen mehr Feministen“, auf: katapult-mv.de (20.4.2022).↩
- § 41 Kommunalverfassung MV.↩
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten MV (Hg.): Stellungnahme der LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten M-V zur geplanten Novellierung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (17.11.2023).↩
- Telefonat mit Beate Benz am 17.7.2024.↩
- SPD MV; Die Linke MV (Hg.): Aufbruch 2030 – Verantwortung für heute und morgen, auf: spd-mvp.de (13.11.2021).↩
- Landesfrauenrat M-V (Hg.): Modernisierte Kommunalverfassung: Landesfrauenrat begrüßt Stärkung der kommunalen Gleichstellungsarbeit, auf: landesfrauenrat-mv.de (25.4.2024).↩