Ab 1. November ist das mit einer Erklärung beim Standesamt möglich. Dann tritt nämlich das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Bisher braucht es für eine Änderung zwei psychologische Gutachten und ein Verfahren vor dem Amtsgericht. Das neue Gesetz senkt also die bürokratischen Hürden für queere Menschen.
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Rechte queerer Menschen
Änderung des Geschlechts im Ausweis bald möglich
In MVs großen Städten haben sich schon über 250 Menschen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages im Ausweis angemeldet.
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Autor:in
Lilly Biedermann
Redakteurin in GreifswaldGeboren und aufgewachsen in Sachsen. Ist zum Studieren vom tiefen Osten in den kalten Osten nach Greifswald gezogen.