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Verdacht auf unzulässige Videoüberwachung

AfD Schwerin richtet Kamera auf Passant:innen

Von und

Lesedauer: ca. 1 Minuten

Foto von dem Schweriner Wahlkreisbüro der AfD. Rechtsunten in der Ecke des Schaufensters ist eine kleine Überwachungskamera zu sehen. Diese wird auf dem Bild vergrößert dargestellt. Beschriftung: “Unzulässige Videoüberwachung? AfD wegen Verstoß gegen Datenschutz angezeigt”

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Fast anderthalb Jahre nachdem die AfD eine Kamera im Schaufenster ihres Schweriner Wahlkreisbüros abbauen musste, filmen im Schaufenster der Rechtsaußenpartei offenbar wieder zwei Überwachungskameras den öffentlichen Raum vor dem Büro.

Aufgefallen sind die Kameras der Polizei, als sie am heutigen Freitagmorgen zum Parteibüro gerufen wurde, wo Unbekannte die Scheibe beschädigt hatten. Die Polizei hat nun Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz erstattet.

Bereits im Mai 2022 musste die AfD eine Kamera im Schaufenster ihres Wahlkreisbüros abbauen. Der Grund: Die anlasslose Videoüberwachung der Öffentlichkeit ist rechtswidrig.

Die AfD hat sich auf Nachfrage bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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Fußnoten

  1. Polizeipräsidium Rostock (Hg.): Sachbeschädigung in Schwerin, auf: presseportal.de (6.10.2023).
  2. Telefonat mit Pressesprecherin Polizeipräsidium Rostock, am 6.10.2023.

Autor:innen

Geboren in Rostock.
Aufgewachsen in Rostock.
Studierte in Rostock. Und Kiel.

Redaktionsleitung bei KATAPULT MV.

Ist in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach Meck-Vorp.

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