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Geheimnisse einer Klimastiftung

Das laute Schweigen des Finanzministers

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Am 28. Februar verkündete MVs Finanzminister Heiko Geue (SPD) den Anwesenden der Landespressekonferenz erstaunlich gut gelaunt, was mit den lange gesuchten Steuererklärungen der umstrittenen Klimastiftung passiert war. Sofort wurden Vorwürfe laut, der Finanzminister würde die filmreifen Geschehnisse in Schwerin einfach weglächeln.

Nachdem die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International bereits im Februar 2022 auf Ungereimtheiten in den Finanzen der Stiftung bezüglich eines Missbrauchs der Rechtsform Stiftung und möglicher Verstöße gegen das Geldwäschegesetz aufmerksam gemacht hatte, wurden die Fragen zu den Steuererklärungen der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV lauter. Politiker:innen der Opposition forderten zur Aufklärung einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) im Landtag, der am 18. Mai 2022 seine Arbeit aufnahm.

Angesichts der mittlerweile nationalen und sogar internationalen Aufmerksamkeit, die die Russlandpolitik von MVs Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auf ihr Bundesland zog, zeugte die Einsetzung des PUA immerhin von einem Bedürfnis nach Aufklärung und Transparenz, vornehmlich seitens der Oppositionsfraktionen.

Doch während der PUA arbeitet, gibt es um Klimastiftung, Nord Stream und Gazprom ständig neue Entwicklungen. Abgeschlossen ist der Fall noch lange nicht. Akteneinsicht erhält der parlamentarische Untersuchungsausschuss jedoch nur bis zum Datum der konstituierenden Sitzung am 18. Mai 2022, sofern keine Verlängerung des Untersuchungszeitraums beantragt wird. Auf Akten und interne Unterlagen, die darüber hinausgehen, haben die Ausschussmitglieder bislang keinen offiziellen Zugriff und können sie daher auch nicht untersuchen.

Wo waren die Steuererklärungen?

Nachdem die Klimastiftung ihre Steuererklärungen zweimal hintereinander zu spät an das nicht zuständige Finanzamt in Rostock geschickt hatte, gingen sie schließlich auf die Reise ins landesweit für Schenkungssteuersachen zuständige Finanzamt Ribnitz-Damgarten. Doch als nach den Steuererklärungen gesucht wurde, stellte sich heraus: Sie waren entweder nie dort angekommen oder anderweitig verschollen. Die Suche begann.

Ende April 2022 hatte eine Beamtin des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten die Steuererklärungen, für die sie gar nicht zuständig war, doch noch in ihrem Büro gefunden, nachdem aufgrund öffentlichen Drucks um die Aufklärung der Verstrickungen der Klimastiftung bereits länger nach ihnen gesucht worden war. Später hieß es, die Erklärungen wurden falsch verfächert, also in den Tiefen des Amts falsch abgeheftet.

Als die Beamtin die Dokumente schließlich doch in ihrem Besitz fand, verbrannte sie sie in einer Kurzschlussreaktion im Kamin und meldete den Vorfall anschließend selbst. Ihr Vorgesetzter stellte daraufhin vorschriftsgemäß Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Gegen die Finanzbeamtin wurde eine Geldstrafe verhängt und das Strafverfahren am 20. September eingestellt.

All das sollen Finanzminister Heiko Geue (SPD) und Justizministerin Jaqueline Bernhardt (Die Linke) spätestens im Mai gewusst haben, ohne die Öffentlichkeit, die Ministerpräsidentin oder den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu informieren, während monatelang über den Verbleib der Steuererklärungen gerätselt wurde.

Laut Geue läuft es trotz dieser Vorkommnisse in Mecklenburg-Vorpommerns Ämtern ziemlich gut. Ende Februar attestierte er MV: „Wir haben eine funktionierende Verwaltung.“ Zeitgleich äußerte sich ein Mitarbeiter des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten im Zuge der Berichterstattung zu dem Fall, unter anderem über die Zustände innerhalb der Finanzverwaltung. Zum Beispiel müsse man, um Dokumente wie Steuererklärungen zu scannen, ins eine Autostunde entfernte Finanzamt nach Güstrow fahren. Und auch wie es überhaupt sein kann, dass eine Beamtin vertrauliche Steuerunterlagen mit nach Hause nimmt, fragen sich seitdem viele. Die Steuerprüfung der Klimastiftung sei durch die Aktion jedoch nicht gefährdet, hieß es.


Während sich Klimastiftung und Land Mecklenburg-Vorpommern noch vor Gericht darum streiten, ob es sich beim Löwenanteil der Stiftungsfinanzierung – 20 Millionen Euro vom russischen Energieunternehmen Gazprom – um eine steuerpflichtige Schenkung handelt, fragt sich die Opposition, warum eine Straftat in direktem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand des extra eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschusses Klimastiftung so lange unter Verschluss gehalten wird.

Öffentliches Interesse vs. Steuergeheimnis

Das Steuergeheimnis soll Steuerpflichtige wie die Klimastiftung als Stiftung bürgerlichen Rechts ebenso schützen soll wie andere Steuerzahler auch. Wenn es um die Offenlegung von Informationen geht, muss zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, insbesondere dem Steuergeheimnis, abgewogen werden. Im Falle einer Straftat, die den Untersuchungsgegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses berührt, muss der Ausschuss darüber unverzüglich informiert werden, um seinen Aufgaben wirksam nachkommen zu können. In Deutschland regelt dies § 30 der Abgabenordnung (AO). Es schützt das Recht der Steuerpflichtigen auf informationelle Selbstbestimmung und das Vertrauen in die Vertraulichkeit ihrer Daten.

Das bedeutet, dass der Ausschuss Informationen über die Straftat erhalten sollte, soweit dies zur Erfüllung seines Untersuchungsauftrags erforderlich ist und das öffentliche Interesse an der Offenlegung der Informationen das Steuergeheimnis überwiegt. Man könnte meinen, das Verbrennen der steuerlichen Forderungen auf eine Summe von über 20 Millionen Euro, hauptsächlich aus der Hand eines russischen Staatskonzerns, wäre angesichts der geopolitischen Situation öffentlich zumindest halbwegs von Interesse.

Das Rechtsverständnis eines Finanzministers

Laut Geue überwog jedoch das Steuergeheimnis der Stiftung das öffentliche Interesse im Fall der verbrannten Steuererklärungen. Zudem sollten die Persönlichkeitsrechte der Finanzbeamtin geschützt werden. Doch ist das öffentliche Interesse, welches man dem Fall angesichts der Brisanz der Klimastiftung mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sicherlich bescheinigen kann, ein definiertes Rechtsgut, dem in einer Demokratie große Bedeutung zukommt.

Es bezieht sich auf die Frage, ob ein bestimmtes Thema oder Ereignis von öffentlicher Bedeutung ist und ob die Untersuchung dieses Themas im Interesse der Allgemeinheit liegt. Es ist auch ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob ein Untersuchungsausschuss überhaupt eingesetzt werden soll oder nicht. Der Rechtsbegriff des öffentlichen Interesses spielt eine wichtige Rolle bei der Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Bei ihnen handelt es sich um parlamentarische Gremien, die eingesetzt werden, um bestimmte Sachverhalte zu beleuchten, die: im öffentlichen Interesse liegen. Dies können auch mögliche Gesetzesverstöße oder Fehlverhalten von Behörden, wie hier der Finanzbehörde Ribnitz-Damgarten, oder von Regierungsmitgliedern, wie Geue, Schwesig und Bernhardt, sein. In der Regel werden Untersuchungsausschüsse eingesetzt, wenn ein Thema von besonderer Bedeutung für die Öffentlichkeit ist oder wenn es Anhaltspunkte für Fehlverhalten oder Korruption gibt. Für die grüne Abgeordnete Constanze Oehlrich verstecken sich Geue und seine Kabinettskollegin Bernhardt hinter einer Schutzbehauptung, wenn sie damals wie heute kein öffentliches Interesse in der Sache sehen wollen.

Aufklärung des Untersuchungsausschusses blockiert?

Am 18. Mai 2022, als die Steuererklärungen bereits dem Feuer der Finanzbeamtin zum Opfer gefallen waren, traf sich der PUA zu seiner konstituierenden Sitzung und nahm damit unter Vorsitz der Abgeordneten Sebastian Ehlers (CDU) und Philipp da Cunha (SPD) und ihren Stellvertretern von AfD, CDU, Grünen, Linken und FDP sowie insgesamt vier Abgeordneten der SPD die Aufklärungsarbeit auf.


Wie viel Transparenz kann ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern erwarten? Nicht viel, wenn man sich die Chronologie der Ereignisse um die Steuerakten der Klimastiftung anschaut. Zu spät und zu intransparent sei der PUA über die vernichteten Akten informiert worden, sagt die Opposition und stellt die Frage, ob und wie viel die Landesregierung bislang bereits rund um die Klimastiftung verschleiert hat.

Öffentliches Interesse hin oder her

Dabei hat sich im Zusammenhang mit der Klimastiftung die Frage des öffentlichen Interesses schon mehrfach gestellt. Im April vergangenen Jahres entschied beispielsweise das Landgericht Schwerin, dass die Klimastiftung Medienanfragen genauso beantworten muss wie Behörden und Ministerien. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit mit der Transparenz- und Investigativplattform Frag den Staat.

Das Gericht begründete sein Urteil einerseits mit dem starken öffentlichen Interesse an der von Anfang an umstrittenen Klimastiftung und andererseits mit ihrer hohen politischen Brisanz, da sie im Januar 2021 hauptsächlich zur Umgehung von US-Sanktionen gegenüber Russland und die Fertigstellung des fossilen Infrastrukturprojekts Nord Stream 2 gegründet worden war. Manche werfen Mecklenburg-Vorpommern und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die das Projekt und ihre Unterstützung noch bis kurz vor Kriegsausbruch vehement verteidigte, deshalb vor, mit Russland heimlich Nebenaußenpolitik betrieben zu haben.

Das Landgericht entschied: Da die Klimastiftung sowohl öffentliche Aufgaben übernahm als auch mit öffentlichen Geldern – 200.000 der insgesamt 2,2 Millionen Euro kamen von der Landesregierung – finanziert wurde, hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Auskunft über die Verwendung der Mittel. Ob darunter auch die steuerlichen Machenschaften im Zusammenhang mit diesen Mitteln fallen? Richter Detlef Baalcke urteilte: Die Stiftung ist wie eine öffentliche Behörde auskunftspflichtig, auch wenn es sich um eine private Stiftung handelt, da die Landesregierung einen beherrschenden Einfluss auf sie ausübt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist alleiniger Stifter, mit in der Satzung festgeschriebenem Recht der Ministerpräsidentin, den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen und auch das beratende Kuratorium in klima- und naturschutzfachlichen Fragen zu berufen.

Steuerpflicht – ja, nein, vielleicht?

Da es sich bei der Klimastiftung um eine Stiftung bürgerlichen Rechts ohne Gemeinnützigkeit handelt, ist sie laut Steuergesetz zur Zahlung von Schenkungssteuer verpflichtet. Da die 20 Gazprom-Millionen offiziell als Beitrag zum – gemeinnützigen – Klimaschutz deklariert waren, ging man letztlich nach einigem Hin und Her – darunter undokumentierte Treffen von Schwesig und Nord-Stream-Chef Warnig – davon aus, dass es sich bei der Frage der Steuerpflicht um eine politische Entscheidung handele. Und wartete ab. Heute bestreiten Finanzminister Geue und Schwesig, dass es sich um eine politische Entscheidung, Einmischung oder Einflussnahme gehandelt habe, und erklären, die Stiftung sei wie andere auch nach dem Gesetz steuerpflichtig. Schwesigs Vorgänger, Ex-Ministerpräsident und Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD), will davon nichts wissen, schließlich sei das Geld für den Klimaschutz gedacht gewesen. Das gerichtliche Verfahren dazu läuft noch. Die rechtliche Auflösung der Stiftung stieß innerhalb seines Vorstands auf erheblichen Widerstand. Im März 2023 wurde erstmals verkündet, dass der Vorstand aus Sellering, Werner Kuhn und Katja Enderlein in den nächsten Wochen zurücktreten könne.


Stiftungen sind verpflichtet, ihre steuerlichen Verhältnisse offenzulegen und das Finanzamt über Änderungen zu informieren. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Steuerstraftaten vorliegen, die im Untersuchungsgegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses liegen können.

Um die Überweisungen von Gazprom von 9,8 und 10,2 Millionen Euro dem Finanzamt zu melden, brauchte die Stiftung mehrere Monate, überschritt zweimal die Frist und beging damit möglicherweise Steuerhinterziehung. Denn in Deutschland gilt für Stiftungen eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden muss (§ 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ErbStG). Als Gazprom am 1. Juli 2021 die erste Rate überwies, ging dagegen alles ganz schnell: Noch am selben Tag kaufte der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Klimastiftung die lange verschwiegene Blue Ship, um die Arbeiten an Nord Stream 2 voranzutreiben. Im Allgemeinen können Versäumnisse bei der Einhaltung von Steuerfristen zu Bußgeldern und gegebenenfalls sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen (§ 146 Abs. 2 AO).

Wann wurde der PUA von den verbrannten Steuererklärungen informiert?

Wollte man die Aufklärung der Besteuerung der Klimastiftung behindern oder hinauszögern? Es erweckt den Eindruck, die Minister:innen wollten das Ende des PUA abwarten. Laut Geue habe man die Sache mit der verbrannten Steuererklärung am 21. Dezember dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitgeteilt. Das ist sehr beschönigend ausgedrückt. Denn eigentlich haben die Parlamentarier:innen kurz vor Weihnachten ein Geschenk der ganz anderen Art bekommen: 80 Gigabyte teils nicht digital durchsuchbare Daten, Dokumente und Akten zur Klimastiftung. Und irgendwo darunter hat man nun die Mitteilung gefunden, dass die Steuererklärungen bereits vor einem knappen Jahr im Kamin gelandet sind, wie in einem schlechten Film. Warum hat man – Geue und Bernhardt – den PUA nicht früher und expliziter über diese Straftat informiert? Laut Staatsanwaltschaft Stralsund wurde das Verfahren gegen die Finanzbeamtin bereits im September 2022 gegen eine Geldstrafe von 2.000 Euro eingestellt. Laut Geue wollte man die Finanzbeamtin schützen und das Steuergeheimnis der Stiftung wahren.

Das Rechtsverständnis von Finanzminister Geue ist haarsträubend. Das Steuergeheimnis gilt nicht absolut, es gibt Ausnahmen: zum Beispiel bei Straftaten – wie die einer verbrannten Steuererklärung – und wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an Aufklärung besteht.
Constanze Oehlrich, Landtagsabgeordnete der Grünen-Fraktion, stellvertretendes Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss Klimastiftung

Constanze Oehlrich und ihr Kollege Hannes Damm haben nun eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, die die Auslegung des Steuergeheimnisses nach Paragraph 30 Abgabenordnung seitens der Landesregierung beleuchten soll. Für Oehlrich stellt sich die Frage, ob die Steuerdaten der Klimastiftung überhaupt unter das Steuergeheimnis fallen: „Im Fall der Klimastiftung liegt ein ‚zwingendes öffentliches Interesse‘ an der Offenlegung der Daten vor. Diese Einschätzung wird auch von Expert:innen geteilt.“ Ministerpräsidentin Schwesig, Finanzminister Geue und Justizministerin Bernhardt legten das Steuergeheimnis falsch aus. Die Aufklärung der „Skandalserie“ um die Klimastiftung werde dadurch „massiv behindert“. Oehlrichs Vorwurf: „Entweder der Landesregierung fehlen juristische Grundkenntnisse oder sie agiert vorsätzlich mit einer falschen Auslegung des Steuergeheimnisses, um sich selbst zu schützen.“

Als Regierungsvertreter einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Informationen vorzuenthalten, die für den Untersuchungsgegenstand relevant sind, kann dazu führen, dass eine Rücktrittsforderung oder ein Misstrauensvotum gegen ihn oder sie gestellt wird. Ob ein Rücktritt tatsächlich erfolgt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Schwere des Vorwurfs und der politischen Lage. Wie beim bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, der gegenüber dem PUA zum „NSU-Skandal“ falsche Aussagen gemacht und ihm wichtige Informationen vorenthalten hat. In der Folge wurde er scharf kritisiert und aufgefordert, zurückzutreten. Auch gegenüber Manuela Schwesig wurden angesichts ihrer Russlandpolitik bereits Rücktrittsforderungen laut, unter anderem vom CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. Sie beteuert jedoch, von den verbrannten Steuererklärungen erst im Februar 2023 aus den Medien erfahren zu haben, als das Magazin Cicero den Vorfall an die Öffentlichkeit brachte. Ehemalige Regierungsmitglieder wie Harry Glawe (CDU) bezweifeln dies angesichts des „Mikromanagements“ und der kontrollierenden Führungsweise der Ministerpräsidentin, während sich Staatskanzleichef Patrick Dahlemann solidarisch hinter seine Parteikollegin stellt.

Ein Nachgeschmack bleibt: Der Wille zur Transparenz scheint in Mecklenburg-Vorpommern entweder durch Lobbyisten vernebelt, oder Regierungsinteressen und persönliche politische Vorteile stehen über der verantwortungsvollen Aufarbeitung einer absoluten ökologischen, energie- und geopolitischen Katastrophe auf dem Grund der Ostsee.

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Fußnoten

  1. Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Antrag auf Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Vorgängen und Entscheidungen rund um die Klimastiftung, auf: dokumentation.landtag-mv.de (8.4.2022).
  2. Pubantz, Frank: Falsches Finanzamt und verbrannte Akten: Die Chronologie des Steuerskandals rund um die Klimastiftung MV, auf: ostsee-zeitung.de (28.2.2023).
  3. Hansen, Anna: Finanzbeamtin verbrennt Steuererklärung, auf: katapult-mv.de (24.2.2023).
  4. Pubantz, Frank: Pannen bei der Klimastiftung MV – Note eins fürs Schauspiel, auf: ostsee-zeitung.de (28.2.2023).
  5. Deutscher Bundestag (Hg.): Die Wahrnehmung der Rechte eines Untersuchungsausschusses im Anwendungsbereich des Steuergeheimnisses, auf: bundestag.de (24.11.2020).
  6. Grüne Fraktion MV (Hg.): Kleine Anfrage zur Klimastiftung, auf: gruene-fraktion-mv.de (15.3.2023).
  7. Szymanski, Mike; Schultz, Tanjev: „Kontrolliert der Landtag das Ministerium – oder umgekehrt?“, auf: sueddeutsche.de (31.10.2012).

Autor:innen

Redakteurin bei KATAPULT MV.

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