Demokratiebahnhof Anklam
Demokratieprojekt muss raus, Ticketschalter mit Kiosk bleibt
Von Lilly Biedermann
Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Bereits mit Beginn des Projektes Demokratiebahnhof vor zehn Jahren musste beim Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Nutzungsänderung des Gebäudes beantragt werden. Das hatten die Verantwortlichen auch getan. Der Landkreis forderte im Zuge dieser Änderung umfassende Sanierungsmaßnahmen. Da diese Auflagen innerhalb der gesetzten Frist von drei Jahren nicht umgesetzt worden seien, sei der Antrag auf Umnutzung unwirksam geworden, erklärt die stellvertretende Anklamer Bürgermeisterin Beatrix Wittmann-Stifft. Sie ist gleichzeitig Teil der Geschäftsführung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA), der das frühere Bahnhofsgebäude gehört. Die rechtliche Situation blieb also unverändert.
Als die GWA größere Baumaßnahmen plante, sei im Landkreis aufgefallen, dass die Nutzung des Gebäudes durch den Verein nicht rechtens sei. Schließlich gebe es keinen bestätigten Antrag auf Umnutzung. Die GWA habe dem Verein mitgeteilt, dass die baulichen Mängel behoben werden müssen, wenn das Gebäude weiterhin genutzt werden soll. Gemeinsam wurde ein umfassendes Sanierungskonzept auf den Weg gebracht. Der Verein als Mieter und die GWA als Gebäudeeigentümerin konnten die Mängelliste allerdings nur teilweise beseitigen. Besonders die Brandschutzmaßnahmen konnten nicht umfassend umgesetzt werden. Der Landkreis forderte die GWA schließlich auf, die Nutzung zu untersagen, sonst drohe ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Deshalb sah sich die GWA gezwungen, dem Verein zum 15. Februar den Mietvertrag zu kündigen. Der Verein legte Widerspruch gegen die Kündigung ein und eine geplante Schlüsselübergabe fand nicht statt.
Die GWA teilte dem Landkreis daraufhin mit, dass die Nutzung weiterhin bestehe. Daraufhin versiegelte der Landkreis die Räumlichkeiten. Der Verein bezeichnet dies in einem Instagram-Beitrag als „unverhältnismäßige Eskalation“. Die Versiegelung sei auch der GWA nicht vorab angekündigt worden.
Der Ticketschalter, der sich ebenfalls im Gebäude befindet, ist von der Versiegelung ausgenommen. Die Fahrradwerkstatt, die zum Demokratiebahnhof gehört, sich aber in einem sanierten Nebengebäude befindet, wurde dagegen versiegelt. Beatrix Wittmann-Stifft erklärt es wie folgt: „Den Ticketverkauf betrifft die Versiegelung nicht, weil dieser ein eigenes Brandschutzkonzept, eigene Zugänge und eigene Elektroanlagen hat.“
Der Verein prüft derzeit rechtliche Schritte gegen das Vorgehen des Landkreises und hat einen Anwalt eingeschaltet. Der Landkreis verweist auf Anfrage auf die Einhaltung der Landesbauordnung. Eine Versiegelung müsse nicht vorher angekündigt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus sei in den Fall ebenfalls miteinbezogen worden. Die Frage nach der Zukunft des Demokratiebahnhofs ließ der Landkreis unbeantwortet.
Unterdessen laufen die Gespräche zwischen GWA und Trägerverein bezüglich alternativer Räumlichkeiten weiter. In nächster Zeit sollen weitere Objekte besichtigt werden.
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Redakteurin bei KATAPULT MV.