Klassenjustiz: "Der Staat nimmt extrem viel Geld in die Hand, um Menschen mit extrem wenig Geld richtig hart ranzunehmen", sagt Leonard Ihßen, Sprecher des Projekts Freiheitsfonds.
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Klassenjustiz

Ersatzfreiheitsstrafe: Wenn Armut ins Gefängnis führt

Gegen Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, werden sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Sie werden auch für Straftaten wie Fahren ohne Ticket ausgesprochen, für die eigentlich keine Haftstrafen nötig sind. Trotzdem landen viele Menschen im Gefängnis, weil sie arm sind. Auch in MV sitzen mehrere hundert Personen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in den Justizvollzugsanstalten. Doch ihnen könnte geholfen werden.
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Ein deutsches Sprichwort lautet „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen“: Reiche Menschen können sich die besten Anwält:innen leisten und landen auch deshalb seltener im Gefängnis.1 Wenn sie dann doch mal eine Haftstrafe verbüßen müssen, können sie aufgrund ihres gesellschaftlichen Status eine bessere Rückkehr in die Gesellschaft erwarten. Anders sieht es bei armen Menschen aus. Wenn sie zum Beispiel wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe ins Gefängnis kommen und nach der Freilassung wieder in die Gesellschaft zurückkehren, sind sie oftmals weiter abgehängt als zuvor. Diese Kriminalisierung von Armut und die Umsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen könnte man auch als Klassenjustiz bezeichnen.2

Über 500 Personen in MV wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Knast

Ein Blick auf den Zeitraum zwischen 2020 und 2024 zeigt, dass die Anzahl von inhaftierten Personen aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe schwankend ist. 2020 waren es rund 558 Menschen. 2022 hingegen saßen 824 Personen wegen nicht bezahlter Geldstrafen im Gefängnis. Zuletzt hat die Anzahl der Inhaftierten wieder abgenommen. So waren es 2024 lediglich 532 Menschen.3 

2024 waren rund 80 Prozent der verhängten Strafen in Deutschland Geldstrafen.4 Diese werden meist dann vergeben, wenn eine Freiheitsstrafe als unangemessen erscheint. Dazu zählen unter anderem Verkehrs- und Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Beleidigung, Urheberrechtsverletzung, Umweltvergehen und Ordnungswidrigkeiten. Ersatzfreiheitsstrafen werden dennoch beispielsweise auch gegen Personen verhängt, die den ÖPNV ohne Fahrschein genutzt haben und die daraus folgende Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Wie viele Menschen in MV wegen Fahrens ohne Ticket im Gefängnis sitzen, lässt sich schlecht sagen, da dies kein eigener Straftatbestand ist, sondern unter den Paragraphen 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) fällt. 2024 saßen wegen dieser Straftat 39 Personen in MVs Justizvollzugsanstalten ein.5

Fraglich ist es nicht nur, Menschen aufgrund von Armut zu bestrafen, sondern auch die Situation, dass der Staat mehr Geld für die aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen inhaftierten Personen ausgibt, als er wieder zurückbekommt. So kostet ein Tag Haftstrafe in MV 2024 rund 189 Euro – so viel wie eine Nacht in einem Luxushotel. „Das zeigt die Absurdität dieses Vorgehens ganz gut auf: Der Staat nimmt extrem viel Geld in die Hand, um Menschen mit extrem wenig Geld richtig hart ranzunehmen. Armut wirkt hier strafverschärfend. Für jede:n mit Geld geht es um eine lästige Überweisung. Für Menschen ohne Geld geht es in den Knast“, sagt Leonard Ihßen vom Projekt Freiheitsfonds.6 Für die Betroffenen sei ein Haftaufenthalt mit Angst, Stigma, psychischen Auswirkungen und nicht selten auch mit ganz praktischen Verlusten verbunden. Immer wieder höreder Verein davon, dass Menschen durch die Haft ihre Wohnung oder ihren Minijob verlieren. „Immer dann, wenn eine unbezahlbare Geldstrafe zu einer Haftstrafe umgewandelt wird, wird das Portemonnaie zum Richter. Das darf eigentlich nicht sein. Das muss sich schleunigst ändern“, unterstreicht Ihßen.

Spenden, um Menschen vor der Haft zu bewahren

Freiheitsfonds kauft seit mehreren Jahren Menschen frei, die wegen Fahrens ohne Ticket eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. Das ist in Deutschland möglich, weil das Gesetz nicht vorschreibt, wer letztendlich eine Geldstrafe zu bezahlen hat. Der aktuelle Spendenaufruf auf der Webseite des Vereins endet am 12. Juni.7 Denn dann ist der Freedom Day  und Freiheitsfonds kauft wieder Menschen aus den Justizvollzugsanstalten frei. „In MV konnten wir bisher nur vier Menschen freikaufen. Jeweils aus der JVA Stralsund. Die letzte Haftstrafe, die wir dort ausgelöst haben, sollte noch weitere 91 Tage gehen“, sagt Ihßen. 


  1. Kirsten, Anna: Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich, auf: rp-online.de (14.6.2023). ↩︎
  2. Heim, Manuela: Im Kampf gegen die Klassenjustiz, auf: taz.de (27.1.2023). ↩︎
  3.  Landtag MV (Hg.): Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund einer Verurteilung wegen Schwarzfahrens nach
    § 265a StGB, auf: dokumentation.landtag-mv.de (14.1.2024). ↩︎
  4. Statistisches Bundesamt (Hg.): Strafgerichte: 632 100 Verurteilungen im Jahr 2024, auf: destatis.de. ↩︎
  5. E-Mail vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vom 3.6.2026. ↩︎
  6. E-Mail von Leo Ihßen vom 27.5.2026. ↩︎
  7. Freiheitsfonds (Hg.): Mach mit beim Freedom Day, auf: freiheitsfonds.de. ↩︎

Autor:in

  • Redakteurin in Greifswald

    Irgendwas zwischen Patchworkwendekid und Halbprovinzbohème. Wohnte in 4 von 16 Bundesländern. Hat einen Meisterbrief und einen Papagei.

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