Ehemaliger Verfassungsrichter Helmut Wolf aus Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern über den Zustand der Demokratie in Deutschland und ein mögliches AfD-Verbot.
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Ex-Verfassungsrichter für AfD-Verbot

Helmut Wolf war seit 1992 in Greifswald als Richter tätig – zunächst am Oberverwaltungsgericht, später bis zum Ruhestand 2005 als Präsident des Finanzgerichts MV. Zwischen 1995 und 2008 war Wolf Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts. Im Februar 2025 sprach er sich vor Hunderten Demonstrierenden auf dem Greifswalder Markt für ein AfD-Verbot aus. KATAPULT MV hat den 85-Jährigen besucht. Ein Gespräch über unsere Gesellschaft, Freiheit und Möglichkeiten, gegen die rechtsextreme Partei vorzugehen.
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KATAPULT MV: Was ist eigentlich die Kernaufgabe eines Verfassungsrichters?

Helmut Wolf: Der Verfassungsrichter hat in grundlegenden Dingen dafür zu sorgen, dass Fragen geklärt werden – dies geschieht durch ein Gericht und nicht etwa durch gewaltsame Auseinandersetzungen. Und dafür, dass diese Friedlichkeit des Landes, umschrieben als freiheitliche demokratische Grundordnung, bei uns erhalten und gefördert werden kann.

Was wären das für Dinge?

Es sind juristische. In meiner Tätigkeit als Landesverfassungsrichter habe ich verschiedene Urteile geschrieben. Zu Beginn dieser Zeit zum Beispiel war zu klären, ob und wie der Landtag Beziehungen von Abgeordneten zur Stasi prüfen durfte.

1999 hatten wir über die sogenannte Schleierfahndung zu entscheiden. Das waren polizeiliche Befugnisse, jemanden ohne Verdacht in der Öffentlichkeit kontrollieren zu können.

2000 folgte ein Urteil zum großen Lauschangriff. Das heißt, Polizeieingriffe in die Privatsphäre, Abhören, aber auch Eingriffe in die neuen Medien, um von dort Daten zu gewinnen.

Mit dem letzten Urteil, an dem ich mitgewirkt habe, stellte das Landesverfassungsgericht 2007 fest, dass die Kreisgebietsreform unvereinbar mit der Landesverfassung war. Also das als ein Strauß dessen, welche Dinge das so sein könnten.

In wessen Auftrag arbeiten Verfassungsrichter?

Das Landesverfassungsgericht ist neben dem Landtag und der Landesregierung ein Verfassungsorgan des Landes.

Und das Land beauftragt Sie dann mit solchen Thematiken?

Das ist verschieden. Im ersten Verfahren, das ich genannt habe, waren es Abgeordnete des Landtags, im zweiten und dritten Verfahren betroffene Privatleute. Im letzten Fall waren es die Städte und Landkreise. Es können also sowohl Privatleute als auch öffentliche Institutionen dabei sein.

Die Grundlage Ihrer Arbeit ist dann eben die Verfassung.

Ja.

„Wir müssen eine wehrhafte Demokratie haben, in der es nicht geschehen darf, dass die Feinde der Freiheit mit Mitteln der Freiheit selbige kaputt machen.“

Warum muss sie eigentlich geschützt werden?

Das sieht man im Augenblick an den Gefährdungen, die wir haben. Anfang der Dreißigerjahre war es ja den Nationalsozialisten gelungen, an die Regierung zu kommen – und das Ergebnis kennen wir. Und das ist der Grund gewesen, weshalb man gesagt hat: Wir müssen eine wehrhafte Demokratie haben, in der es nicht geschehen darf, dass die Feinde der Freiheit mit Mitteln der Freiheit selbige kaputt machen.

Wie ist denn Ihre Vorstellung von einer wehrhaften Demokratie?

Ich denke, dass unser Grundgesetz die wesentlichen Elemente dafür enthält. Das Wichtigste ist, dass Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung – das heißt, Grundlagen wie Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratie – beeinträchtigen oder beseitigen wollen, vom Prozess der Willensbildung ausgeschlossen werden können.

Wie schätzen Sie denn den Zustand unserer Demokratie aktuell ein?

Wir haben große Schwierigkeiten im politischen Bereich. Dadurch, dass die großen Blöcke der Mitte sehr geschwunden sind – Mitte rechts die CDU und FDP, Mitte links mit SPD und den Grünen. Dadurch, dass sich am rechten Rand eine Entwicklung vollzieht, die wir vor einigen Jahren nicht hätten voraussehen können.

Wenn eine rechtsextreme Partei die Migration zu einem ihrer Hauptthemen macht, mit denen sie Stimmen gewinnen will, und wenn dem dann andere Parteien folgen, dann führt das in der Regel nicht dazu, dass diese nachahmenden Parteien gewählt werden, sondern lieber das Original.

Ich denke, im Augenblick ist unsere Demokratie so gefährdet, wie sie es seit Gründung der Bundesrepublik nicht war. Es ist daher nötig, sich nicht in Angst zu verkriechen, sondern mutig vorwärtszugehen und die Mittel anzuwenden, die man hat.

Welche Mittel wären das zum Beispiel?

Ich will mich auf juristische Möglichkeiten beschränken, die es ernsthaft und nüchtern mitzudenken und gegebenenfalls einzusetzen gilt.

Zum Beispiel ein AfD-Verbot, wie es gerade oft gefordert wird?

Ja.

Man hört in den Medien häufig davon, dass so ein Verbot schwierig zu erreichen sei.

Also ich muss gestehen, dass ich das nur zum Teil begreifen kann und verwundert bin, welche angeblichen Hindernisse dort gesehen werden.

Ich kann nur sagen, wenn man sich ansieht, wie das zuständige Bundesverfassungsgericht bisher mit Parteiverboten umgegangen ist, spricht dies deutlich dafür, vor solch einem Verfahren keine Angst zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 die Sozialistische Reichspartei – eine Nazi-Nachfolgepartei – verboten. 1956 die KPD – also gleich zwei erfolgreiche Verbotsverfahren.

Aktuell wird häufig oberflächlich gefolgert, dass ein AfD-Parteiverbot so ungeheuer schwer zu erreichen sei, weil zwei Verfahren, die 2003 und 2017 die NPD betroffen haben, ohne Erfolg geblieben sind.

Warum oberflächlich?

Bedenken aus dem Ausgang des Verfahrens von 2003 herzuleiten, ist verfehlt, weil damals ganz besondere Umstände für die Ablehnung maßgeblich gewesen sind. Das Bundesverfassungsgericht musste damals feststellen, dass V-Leute und verdeckte Ermittler der Sicherheitsorgane nicht aus den Führungsebenen der NPD abgezogen worden waren. Und dann hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: Hier können wir überhaupt nicht mehr beurteilen, was der NPD zuzurechnen ist und was nicht. Darin hat das Gericht einen ganz groben Verfahrensverstoß gesehen und deshalb ganz davon abgesehen, die Verfassungswidrigkeit der NPD zu überprüfen. Solch ein Verfahrensverstoß wird sicherlich nicht wieder vorkommen.

Und 2017?

Da gab es die NPD betreffend ein langes Urteil von mehreren Hundert Seiten. Das Verfahren blieb aus einem ganz besonderen Grund ohne Erfolg: Artikel 21 Absatz II des Grundgesetzes besagt nämlich, für ein Verbot ist es erforderlich, dass die Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass die NPD ihre Vorstellungen gar nicht hätte verwirklichen können.
Trotzdem wurden damals auch alle anderen Merkmale für ein NPD-Verbot geprüft, und das hat ergeben, dass abgesehen vom Darauf-Ausgehen alle Merkmale vorliegen – die NPD ist eigentlich verfassungswidrig. Das wurde im Einzelnen, aber auch im Hinblick auf die Handlungsweisen der gesamten NPD begründet. Von einem Verbot wurde nur abgesehen, weil die Partei zu unbedeutend sei.

„Die AfD ist zweifellos eine gewichtige Partei. An ihrer mangelnden Bedeutung kann ein Verbot nicht scheitern.“

Und bei der AfD wäre es aus Ihrer Sicht anders?

Die AfD ist zweifellos eine gewichtige Partei. An ihrer mangelnden Bedeutung kann ein Verbot nicht scheitern. Man wird feststellen, dass – genau wie bei der NPD damals – heutzutage bei der AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen, denn auch ihr politisches Konzept verstößt gegen die Menschenwürde. Darauf kommt es an. Ich bin jedenfalls überzeugt: Wenn man nach diesen Maßstäben das Verhalten der AfD und ihrer Anhänger überprüft, dann würde das nicht anders ausgehen, als man es bei der NPD gesehen hat.

Was würde so ein Verbotsverfahren überhaupt bringen? Es würde ja vermutlich wenig an der Einstellung der Wählerschaft ändern.

Das ist richtig. Nicht alle Leute, die die AfD wählen, sind rechtsextrem. Aber diese Partei ist keine wie jede andere. Wenn sie jedoch so behandelt wird, dann ist die Hemmschwelle bei Leuten, die sagen, „versuchen wir es doch mal mit der AfD“, ziemlich gering. Die AfD wird für normal gehalten, und ein Resultat daraus ist, dass sich das ganze politische Spektrum der Republik nach rechts verschoben hat.

Die demokratischen Parteien sollten die AfD also nicht wie eine normale Partei behandeln. Finden Sie, das gilt auch für Medien?

Ja. Die Medien und auch der Staat sind nicht zu Neutralität in dem Sinne verpflichtet, dass sie so tun müssen, als seien alle Parteien gleich. Wir haben keine Neutralität zwischen Extremismus und Demokratie. Wir sind zu demokratischem Verhalten verpflichtet. Und dazu gehört auch, dass man diejenigen, die sich nicht daran halten, anders darstellt.

Mit der AfD anders umzugehen als mit demokratischen Parteien, wäre eine Möglichkeit, ihr zu begegnen. Ein AfD-Verbot einzuleiten, wäre eine weitere. Gibt es noch andere juristische Wege, mit dieser Partei umzugehen?

Es gibt den Artikel 18 des Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass, wenn jemand bestimmte Grundrechte – die Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und andere – zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, das Bundesverfassungsgericht diese Grundrechte für diese Person für verwirkt erklären kann. Damit kann verbunden werden, dass jemand nicht wählen und nicht gewählt werden darf.

Das hat natürlich nicht die Wirkung eines Parteiverbots, aber nach außen kann durch ein objektives Verfahren vor dem höchsten Gericht deutlich werden, dass sich derjenige nicht an den Rahmen unserer Verfassung hält und seine Partei besser nicht gewählt werden sollte. Das hätte sicher auch große Wirkung für den Bereich des Staates, die Beamten betreffend, die zu Verfassungstreue verpflichtet sind.

Wer kann so eine Grundrechtsverwirkung anstoßen?

Dieses Verfahren könnte – außer von Bundestag und Bundesregierung – von jeder einzelnen Landesregierung in Deutschland angestoßen werden. Wobei die Person, gegen die sich das Verfahren richtet, nicht mal eng mit diesem Land verbunden sein müsste.

Welche Voraussetzungen müssen Politikerinnen oder Politiker erfüllen, damit eine Grundrechtsverwirkung möglich ist?

Sie müssten die Grundrechte missbrauchen. Ich stelle mir da Personen wie Björn Höcke vor, der eine Partei prägt, die gegen unsere Verfassung wirkt. Und das unter dem Schutz der Freiheit und der Verfassung. Diese Freiheit würde solchen Personen dann genommen.

Höcke ist bundesweit umstritten. Aber gilt es ebenso für Landtagskandidaten – wie zum Beispiel Enrico Schult oder Leif-Erik Holm?

Ja, auch Landespolitiker können Grundrechte verwirken.

Neben dem AfD-Verbot und der Grundrechtsverwirkung gibt es außerdem die Möglichkeit, die Sperrminorität im Landtag zu verändern. Was bedeutet das?

Nach unserer Landesverfassung wählt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs.

Wenn es bei diesen Regelungen bleibt, würde das dazu führen, dass die AfD solche Wahlen verhindern könnte, wenn sie mehr als ein Drittel des Landtags besetzt. Oder sie könnte Bedingungen stellen, die kaum zumutbar wären. Daher könnte überlegt werden, ob angesichts der Notlage, die in unserer Demokratie herrscht, der noch bis zum Herbst 2026 amtierende Landtag die maßgeblichen Vorschriften der Verfassung dahingehend ändert, dass diese Personen mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt werden.

Das bedeutet, die AfD könnte verhindern, dass bestimmte Personen in bestimmte Ämter kommen?

Es könnte sein, dass diese Ämter überhaupt nicht besetzt werden können. Und was dann geschähe, darüber könnte ich auch nur spekulieren.

„Nach den aktuellen Voraussagen hat die AfD gute Aussichten, stärkste Kraft zu werden. Es wäre gut, wenn das vermieden werden könnte.“

Im kommenden September findet die Landtagswahl in MV statt. Was wünschen Sie sich dafür?

Das Ergebnis, das ich wünsche, ist eines, das nicht eintreten wird, fürchte ich. Nach den aktuellen Voraussagen hat die AfD gute Aussichten, stärkste Kraft zu werden. Es wäre gut, wenn das vermieden werden könnte. Wir müssen uns engagieren für unsere demokratische Zukunft.

Was wünschen Sie sich dafür?

Ganz wichtig ist, dass alle bereit sind, den anderen zuzuhören. Auch, wenn die eigene Meinung dabei fern erscheinen mag.

Ein ganz grundlegendes Problem unserer Gesellschaft ist leider, dass die Verständigung darüber, dass es auf Tatsachen ankommt – und dass diese Tatsachen objektiv feststellbar sind –, arg verlorengegangen ist. Was die Politik angeht, wäre es sehr wichtig, dass der Einzelne erkennen kann: Zusammen mit anderen kann darin etwas erreicht werden.

Autor:in

  • Chefredakteur

    Geboren in Vorpommern, aufgewachsen in Mecklenburg. Einziger KATAPULT-Redakteur mit Traktorführerschein UND Fischereierlaubnis.

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