„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist und bleibt auch im Jahr 2026 eine aktuelle politische Forderung. Im letzten Jahr lag in MV der Verdienstunterschied pro Stunde zwischen den Geschlechtern bei rund vier Prozent. Im Vergleich zu 2024 hat sich der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap damit um 3 Prozent verringert. Der unbereinigte Wert bedeutet, dass Lohnunterschiede durch unterschiedliche Beschäftigungsformen – zum Beispiel dass Frauen seltener in Führungsfunktionen, aber häufiger in Teilzeit arbeiten – nicht berücksichtigt werden. Mit Blick auf MVs Wirtschaftssegmente zeigt sich folgendes Bild: Ganze 27 Prozent mehr verdienen Männer bei freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Darunter fallen zum Beispiel Ingenieur:innen, Architekt:innen, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen. Rund vier Prozent mehr als Männer verdienen Frauen hingegen im Bereich der Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgung.1 Bereinigte Werte dazu gibt es nicht.
Lohnunterschied von 6 Prozent objektiv nicht erklärbar
Sachsen-Anhalt, Brandenburg und MV zählen zu den Bundesländern mit der niedrigsten Lohndifferenz. Mit rund 20 Prozent ist der Gender Pay Gap in Baden-Württemberg am höchsten, gefolgt von Hessen und Bayern mit jeweils 19 Prozent.2
Bundesweit haben Frauen 2025 ganze 16 Prozent weniger verdient als Männer. Der bereinigte Gender Pay Gap – der vergleichbare Qualifikation, Tätigkeit und Berufserfahrung berücksichtigt – liegt in Deutschland seit 2023 konstant bei sechs Prozent.3 Das verdeutlicht das Problem: Auch bei identischen Voraussetzungen erhalten Frauen weniger Gehalt als Männer. Der Lohnunterschied ist somit anhand von objektiven Kriterien nicht erklärbar und könnte auf eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zurückzuführen sein.4
EU-Richtlinie soll für mehr Lohntransparenz sorgen
Die Frage bleibt offen, wann sich die im Grundgesetz verankerte Gleichwertigkeit der Geschlechter auch in der monetären Lebensrealität niederschlägt. Aktuell gibt es zumindest eine Entwicklung auf Bundesebene, die ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit sein könnte: Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Arbeitgeber:innen sollen damit zu mehr Transparenz bei den Gehältern verpflichtet sein. Zudem hätten Bewerber:innen noch vor der Gehaltsverhandlung die Möglichkeit zu erfahren, welche Einstiegsgehälter gezahlt werden.5 Hingegen dürfen sie von Arbeitgeber:innen nicht nach ihrem bisherigen Lohn gefragt werden. Arbeitnehmer:innen dürfen außerdem Auskunft über die Löhne von Kolleg:innen erhalten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten.
- Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Hg.): Equal Pay Day in Mecklenburg-Vorpommern, auf: laiv-mv.de (23.2.2026). ↩︎
- E-Mail vom Statistischen Bundesamt vom 26.2.2026. ↩︎
- Statistisches Bundesamt (Hg.): Bereinigter Gender Pay Gap nach Gebietsstand und Jahren, auf: destatis.de (16.12.2025). ↩︎
- Bundesarbeitsgericht (Hg.): Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung – Paarvergleich, auf: bundesarbeitsgericht.de (23.10.2025). ↩︎
- Thür, Franz; Holtmann, Carlotta: Eine Chance auf gleiches Gehalt für gleiche Arbeit, auf: lto.de (29.1.2026). ↩︎

