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Rechtsstreit um fristlose Kündigungen

Güteverhandlung zwischen Stralsunder Bürgergarten und Hansestadt geht in die nächste Runde

Der Gütetermin zwischen dem Bürgergarten-Pächter Bert Linke und der Eigentümerin, der Hansestadt Stralsund, brachte bislang noch keine Ergebnisse. Beide Seiten hofften auf eine gütliche Einigung, auch vor dem Hintergrund der anstehenden Sommersaison. Die strittige Frage, ob dem Pächter aufgrund von Beleidigung des Oberbürgermeisters rechtmäßig gekündigt wurde, bleibt weiterhin strittig – und auch über die Wassertiefe des verlandenden Knieperteichs ist man weiter uneins. Zum nächsten Gütetermin am 11. März erhofft sich der Unternehmer nun einen Vorschlag der Stadt.

Es war nicht lange ruhig um den Bürgergarten am Knieperteich in Stralsund. Nachdem in der letzten Woche ein Gütetermin einem Gerichtsverfahren durch eine außergerichtliche Einigung vorbeugen sollte, bleibt die Zukunft des traditionsreichen Bürgergartens weiter ungewiss. Nicht nur für Betreiber Bert Linke, der die Anlage mit Bootsverleih bis 2053 gepachtet hat. Auch für die Gäste, die in der Vergangenheit im Bürgergarten Kindergeburtstage, Stammtische, Einschulungen und Betriebsfeiern buchten. „Es sieht vielleicht manchmal nicht so voll aus, aber in den letzten Jahren haben hier 15.000 Menschen gefeiert“, sagt Linke, der neben dem eigentlichen Bootsverleih auch die Grillhütten und -plätze am Ufer des Knieperteiches an Familien, Privatpersonen und Firmen vermietet. Damit ist nun gezwungenermaßen seit einiger Zeit Schluss – zum Unmut vieler Stralsunder:innen.

Neben der interkulturellen Woche, der Veranstaltung „Boxen am See“ und dem vom Otto-Wels-Preis für Demokratie ausgezeichneten „Bunte Popel“-Fest droht die Saison 2024 ins Wasser zu fallen. Eigentlich sollte ein Gespräch über die Zukunft des Bootsverleihs zwischen Pächter und Stadt schon im vergangenen März stattfinden. Da Linke aufgrund der schwindenden Wassertiefe keine Boote mehr verleihen konnte, drängte er mit Pachtkürzungen an den gemeinsamen Tisch. Kurzerhand wurde ein gemeinsames Gespräch jedoch von der Stadt abgesagt und es folgte die erste fristlose Kündigung. Dann die Räumungsaufforderung und schließlich aufgrund von ehrverletzendem Verhalten gegenüber Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) die zweite fristlose Kündigung. Zu Unrecht, ist sich der Unternehmer sicher.

Gütetermin ohne Ergebnis

Sein Anwalt Mirko Brunken teilt dazu mit: „In der Güterichter-Verhandlung am 8. Januar konnte tatsächlich noch keine Einigung erfolgen. Dies lag insbesondere daran, dass vonseiten der Hansestadt Stralsund überhaupt kein Vorschlag unterbreitet werden konnte, was für uns doch etwas unerwartet kam.“ Stattdessen habe die Stadt erst vor der Güterichterin darauf aufmerksam gemacht, dass zunächst weitere Unterlagen für konkrete Vorschläge benötigt würden. Einen neuen Pächter, Nachfolger oder Interessenten im Falle einer einvernehmlichen Einigung nannte die Stadt beim Gütetermin nicht.

„Durch Herrn Linke wurden bereits vor geraumer Zeit Vorschläge unterbreitet, die allerdings aktuell von der Hansestadt Stralsund bis zum heutigen Tage unbeantwortet geblieben sind“, erklärt Brunken. „Natürlich hätte man sich von unserer Seite gewünscht, die Mitteilung über erforderliche Unterlagen vorher zu erhalten, um diese rechtzeitig zum Termin vorlegen zu können. Dies wäre auch möglich gewesen.“

OB abwesend: Weitergehende Sachfragen konnten nicht geklärt werden

Ebenso kritisch äußert sich Linke zur Abwesenheit des Oberbürgermeisters vor der Güterichterin: „Es geht nicht mit verstecken und nicht hinkommen. Und statt seine Aufgaben wahrzunehmen, versucht er, die Untiefen der Ozeane, der Weltmeere, der Weltpolitik zu durchqueren, indem er sich als Privatperson dort hinstellt, die Bundesregierung zum Rücktritt auffordert. Aber er kriegt noch nicht mal die Kirchturmteiche durchwandert und gelöst als derjenige, der er ist. Er ist nicht Oberweltmeister, er ist Oberbürgermeister in einer Kleinstadt. Und er kriegt die Probleme vor Ort nicht in den Griff.“

Laut dem Pressesprecher der Hansestadt, Peter Koslik, sei es üblich, dass die Juristen des Rechtsamtes die Stadt vertreten, in Prozessen mit Anwaltszwang ferner ein beauftragter Rechtsanwalt. „Die Anwesenheit anderer Personen, also beispielsweise des Oberbürgermeisters oder der Amts- oder Abteilungsleiter, ist regelmäßig nicht vorgesehen. Es sei denn, im Termin sind weitergehende Sachfragen zu erwarten, die nur vom Fachamt beantwortet werden können.“ Dies sei unabhängig vom jeweiligen Verfahren gängige Praxis in der Hansestadt.

Aus Sicht von Anwalt Brunken hätte der Oberbürgermeister bei so einer wichtigen Thematik persönlich dabei sein müssen, auch wenn diese Verpflichtung nicht besteht. Weitere Sachfragen, wie eine mögliche Übernahme durch einen städtischen Betrieb oder die eventuelle Ausgestaltung eines Schadensersatzes in Form von anderen Gewerbeobjekten, konnten daher nicht geklärt werden. Zum Gütetermin selbst und zu den geplanten weiteren Schritten gibt die Stadt auf Nachfrage keine Auskunft. „Ziel des Güteverfahrens ist es, zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Streites zu gelangen – unter neutraler Vermittlung. Die Vertraulichkeit ist daher ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Verhandlungen“, so Koslik.

„Mein Mandant erhofft sich spätestens im März seitens der Hansestadt Stralsund konkrete Gegenvorschläge, die dann dem Umstand der fristlosen Kündigung eines eigentlich noch bis zum Jahre 2053 laufenden Pachtvertrages mit entsprechenden Einnahmen entsprechend Rechnung tragen müssten“, so Brunken. Dies gelte auch bezüglich der umfangreichen, von Bert Linke im Vertrauen auf den langfristig geschlossenen Pachtvertrag getätigten Investitionen. Daneben will er auch über Schadensersatz reden. Denn Linke kann sich vorstellen, an anderer Stelle, etwa auf der Hafeninsel, weiterzumachen.

Ich hatte natürlich auch die Erwartung, dass die Teiche irgendwann wieder erschlossen werden, weil sie ausgebaggert werden müssen. Das ist ein Fakt aufgrund des Abwassersystems. Sie müssen es irgendwann machen.

Bert Linke, Pächter des Bootsverleihs am Knieperteich

Nächster Gütetermin im März

Nun soll eine Sichtung der Unterlagen durch die Hansestadt Stralsund und darauf basierend ein weiteres Gespräch spätestens in einem weiteren Gütetermin am 11. März für Klarheit sorgen. Sollte die Hansestadt tatsächlich ein angemessenes Angebot unterbreiten, bestehen aus Sicht des Pächters daher noch durchaus gute Chancen, dass der nächste Termin erfolgreicher verläuft.

Sollte es auch im März keine Einigung geben und die Stadt keine Vorschläge machen, werden die strittigen Punkte vor dem Landgericht verhandelt – ebenfalls mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.

Unternehmer Linke bereitet sich darauf vor, einen langen Atem zu benötigen. Unterkriegen lassen will er sich nicht: In den kommenden Tagen sollen Tret- und Ruderboote sowie die Außengarnituren bei Ebay veräußert werden, um einen möglichen langwierigen Prozess ohne die Einnahmen aus dem Bürgergarten durchzustehen. Denn: Buchungen für dieses Jahr sind (noch) nicht möglich, Veranstaltungen können nicht geplant werden. Der weitere Verlauf der Sommersaison 2024 im Bürgergarten und auch die Veranstaltung „Boxen am See“ bleiben damit ungewiss. So lange verlandet nicht nur der Knieperteich, sondern auch die Hoffnung auf eine Perspektive für den Bürgergarten vor Frühlingsbeginn.

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