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Großbrand in Alt Tellin

Strafrechtliche Aufarbeitung teilweise fehlgeschlagen

Nach dem Großbrand in einer Schweinemastanlage in Alt Tellin stellte die zuständige Staatsanwaltschaft Stralsund das Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung Ende Juni ergebnislos ein. Zwar konnten die Ermittler:innen die Brandursache klären und zwei Tatverdächtige ermitteln, doch gelang es ihnen nicht, die Tat nachzuweisen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft noch wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Am 30. März 2021, als der Stallkomplex in Alt Tellin bis auf die Grundmauern niederbrannte, starben Zehntausende Schweine qualvoll in den Flammen. Ende Juni wurden die Ermittlungen teilweise eingestellt. Der Tatverdacht gegen zwei Beschuldigte einer Reinigungsfirma ließ sich offenbar nicht erhärten. Ein Sachverständiger konnte zwar die Brandursache und den Entstehungsort bestimmen, wie das Feuer genau ausbrach, bleibt aber offen. Während einer der Tatverdächtigen die Vorwürfe gegenüber den Ermittler:innen bestritt, machte der andere von seinem Recht, zu schweigen, Gebrauch. Schlussendlich hätten die Beweismittel nicht ausgereicht.

Nun geht die Staatsanwaltschaft Stralsund noch dem Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nach. Nachdem sowohl Umwelt- als auch Tierschutzverbände im Nachgang des Feuers Strafanzeigen erstatteten, soll nun unter anderem geprüft werden, ob die gültigen Vorschriften vor Ort eingehalten wurden.

Quellen

  1. Zeit Online (Hg.): Behörde: Mehr Ermittlungen zu Stall-Großbrand in Alt Tellin, auf: zeit.de (4.7.2022).
  2. Hoeft, Stefan: Brand von Alt Telliner Schweinezucht – Tatverdächtige ermittelt; auf: Nordkurier.de (24.6.2022).
  3. Zeit Online (Hg.): Behörde: Mehr Ermittlungen zu Stall-Großbrand in Alt Tellin, auf: zeit.de (4.7.2022).

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