In MV ist das Virus bislang im Greifswalder Tierpark und in drei Hausgeflügelbeständen aufgetreten – zwei davon in Hohenkirchen bei Wismar, der dritte in Dersekow bei Greifswald.
In Nordwestmecklenburg gibt es bereits seit der vergangenen Woche eine Sperr- und Beobachtungszone rund um die betroffenen Höfe. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hatte zunächst die sogenannte Winterkulisse eingerichtet und strengere Auflagen für Geflügelhaltungen nur an wassernahen Gebieten angeordnet. Nun ist auch ein Sperr- und Beobachtungsbezirk um Dersekow gezogen worden.
Auflagen für Geflügelhaltungen
Sowohl in den Sperr- als auch in den Beobachtungszonen müssen Geflügelhalter:innen ihr Geflügel einstallen oder in einer wildvogelsicheren Voliere unterbringen. Eine Ausnahme sind Tauben. Außerdem müssen sie dem Landkreis unverzüglich die Zahl ihrer gehaltenen Tiere melden.
Geflügel oder Geflügelprodukte dürfen nicht mehr in und aus einem Bestand gebracht werden, Futtermittel nicht mehr dort heraus. Es gibt strengere Hygienemaßnahmen für die Mitarbeitenden in den Betrieben, wie etwa Seuchenmatten und in den Ställen desinfiziertes oder extra dafür bereitgestelltes Schuhwerk. Fahrzeuge und Maschinen müssen ebenfalls regelmäßig gereinigt werden.
Ausnahmen müssen vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises genehmigt werden.
Auch Vorpommern-Rügen rechnet mit Sperrzonen
Das Virus verbreitet sich in der Vogelzugsaison besonders stark über Wildvögel. Landesweit sind seit Oktober mehr als 80 Tiere positiv auf H5N1 getestet worden. Zuletzt wurde im Landkreis Vorpommern-Rügen bei 20 erlegten Wildenten die Geflügelpest nachgewiesen. Eine Aufstallungspflicht bestehe im Kreis noch nicht, sei aber in Kürze in besonders gefährdeten Regionen möglich, sagte ein Landkreissprecher.