Die Kachel zeigt ein Foto des Berufsschulzentrums Nord (BSZ) in Wismar. Die Schlagzeile darauf lautet: Pflegeausbildung in Wismar – Zu wenig Unterricht für Auszubildende und Mobbingvorwürfe im Kollegium.
Unabhängiger Journalismus kostet Zeit und Geld. Eure Unterstützung macht ihn aber möglich!
Berufsschulzentrum Nord

Vom Niedergang der Pflegeausbildung in Wismar

Die Vorwürfe sind zahlreich: Nicht nur sollen Auszubildende der Pflege zu wenig Unterricht erhalten haben, die Verantwortlichen stehen auch im Verdacht, diesen Umstand zu vertuschen. Zusätzlich gibt es im Kollegium Mobbingvorwürfe, die in einem körperlichen Angriff gipfelten. Was ist los am Berufsschulzentrum Nord?
Wir brauchen euch, damit unsere Inhalte kosten- und werbefrei bleiben.

Fehlender Unterricht, rechtswidrig verplante Ferien- und Feiertage und Mobbing im Kollegium – es kommt viel zusammen am Berufsschulzentrum Nord (BSZ) in Wismar. Und das nicht erst seit Neuestem. So berichtet es André Teidge, der zwei Jahre als Lehrer in der Abteilung Gesundheit des BSZ tätig war. Mittlerweile arbeitet er an einer anderen Schule. Mit seinem Arbeitsbeginn in Wismar im Frühjahr 2023 übernahm Teidge als Klassenleiter die Pflegefachkraftklasse PFF 11, die 2021 ihre Ausbildung begonnen hatte.

Die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sieht für die Auszubildenden 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung vor.1 Pflegeschulen sind rechtlich verpflichtet, diese Stunden anzubieten und ausgefallene Inhalte nachzuholen.2 Laut Pflegeberufegesetz dürfen Auszubildende in bis zu zehn Prozent des Unterrichts fehlen.3 Unterrichtsausfall seitens der Schule zählt nicht dazu. Sie müssen aber „mindestens 1.890 Stunden tatsächlich wahrgenommen haben“. Die Pflegeschulen müssen die absolvierten Unterrichtszeiten gegenüber dem Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) nachweisen. Sind die Stunden nicht vorhanden, können die Schüler:innen keine Abschlussprüfung ablegen. Die Ausbildung müsste entsprechend verlängert werden, bis die erforderliche Stundenzahl erreicht ist.

In seiner Funktion als Klassenleiter führte Teidge nach eigenen Angaben von Ende 2023 bis Februar 2024 die vom LPH vorgeschriebene sogenannte Anlage-H-Prüfung durch. Dabei wird kontrolliert, ob die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Prüfung erfüllt sind – hier die Zahl der geleisteten Praxis- und Theoriestunden.4

Rechtswidrige Stundenplanung

Die Krux lag bei den Theoriestunden, erinnert sich der Pädagoge. Ihm sei aufgefallen, dass davon zu wenige gegeben wurden. Das habe nicht nur an Unterrichtsausfall gelegen: Die vorgeschriebenen 2.100 Stunden waren von vornherein nicht eingeplant. Und nicht nur das: Auch Feier- und Ferientage seien als Unterrichtsstunden deklariert worden, erinnert sich Teidge. Dadurch erschien die Zahl der geplanten Unterrichtsstunden für die PFF 11 größer, als sie in Wirklichkeit war. Dass dieses Vorgehen rechtswidrig war, davon ist er überzeugt.

Laut Verwaltungsvorschrift des Landes zählen zu den vorgesehenen Stunden „alle Wochenstunden (…) – abzüglich der Ferienzeit, der Feiertage und der zusätzlich feststehenden Ferientage“. Und auch bei der Zahl der tatsächlich erteilten Stunden sind ebendiese nicht zu berücksichtigen.5 „Das kann man gar nicht falsch verstehen“, findet Teidge.

Teidge sagt, er habe den Schulleiter als Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf die fehlenden Stunden hingewiesen und vorgeschlagen, sie nachzuholen. Doch die zuständige Abteilungsleiterin Heike S. habe das abgelehnt. Stattdessen habe sie die fehlenden Stunden zu selbstorganisiertem Lernen umdeklariert und so ins Klassenbuch nachgetragen. Vor diesem Hintergrund habe Teidge dem Schulleiter empfohlen, „die Vollständigkeit der geleisteten Stunden“ nicht zu unterschreiben.6 Die Schulleitung habe sich anders entschieden. Was danach und vor der Übersendung ans LPH mit seinen Erkenntnissen geschah, weiß Teidge nicht.

Das Bildungsministerium wollte auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren, von einer fehlerhaften Stundenplanung bei der PFF 11 zu wissen. Für die Prüfungszulassung sei das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) mit dem LPH zuständig, so eine Sprecherin. Gleiches gelte für eine Antwort auf die Frage, wie sich Schulleitung und Abteilungsleiterin Heike S. dazu äußern, dass sie von Kolleg:innen auf mögliche Planungsfehler hingewiesen wurden und wie die Prüfungszulassung zustande gekommen sei.7
Wie das Lagus Ende Dezember mitteilte, habe das BSZ für die PFF 11 unter anderem die Bestätigung über die theoretischen und praktischen Ausbildungsstunden sowie die Jahreszeugnisse samt Fehlstunden vorgelegt. Dabei sei keine Abweichung festgestellt worden.8

Vertuschung von Fehlstunden?

Dass die Art der Stundenplanung der PFF 11 keine Ausnahme darstellt, zeigt sich bei der Nachfolgeklasse, der PFF 21. Hier habe es das gleiche Problem gegeben, sagt Teidge, der die Klasse bis zu seinem Weggang im Frühjahr 2024 ebenfalls als Klassenleiter betreute. Nicht nur unterschritt die von der Abteilungsleiterin geplante Stundenzahl erneut den Wert von 2.100. Auch seien wieder Feier- und Ferientage in der Planung enthalten gewesen und sogar nachträglich – wohl ebenfalls durch die Abteilungsleiterin – als vorgesehene Unterrichtsstunden zu unterschiedlichen Themengebieten ergänzt worden, was aus seiner Sicht nicht zulässig ist. Dokumente, die dieses Vorgehen belegen, liegen der Redaktion vor.

Zusammen mit dem ausgefallenen Unterricht ergab sich für die PFF 21 im Laufe der Ausbildung ein Defizit von mehr als 250 Stunden. Somit konnten die Auszubildenden bereits ohne individuelle Fehlzeiten, etwa durch Krankheit oder Ähnliches, die vorgeschriebene Stundenzahl nicht erreichen. Zudem stellt sich die Frage, ob punktuell zu viele Stunden dokumentiert und entsprechend abgerechnet wurden – also ob Schüler:innen an einzelnen Tagen auf dem Papier mehr Unterricht hatten, als sie tatsächlich in der Schule waren. Trifft dies zu, würde nicht nur die Zahl der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden weiter schrumpfen, sondern es käme auch einer Vertuschung von Fehlstunden gleich.

Zur Frage, ob das Bildungsministerium Kenntnis von der Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Unterrichtszeit bei der PFF 21 habe, verwies es erneut auf das Lagus. Ebenso dazu, ob im Ministerium, bei der Schulrätin oder der Schulleitung bekannt sei, dass Ferien- und Feiertage als Unterrichtstage mitgeplant wurden. Auf erneute Nachfrage wies die zuständige Sprecherin den Vorwurf der falschen Abrechnung von Unterrichtsstunden jedoch zurück. Ferienzeiten, Feier- und Ferientage seien korrekt gekennzeichnet „und nicht in die Abrechnung der Unterrichtsstunden einbezogen“ worden. Das habe die Prüfung der Klassenbücher durch die Schulleitung ergeben. Demnach liege kein Verstoß gegen die Verwaltungsvorschrift vor.9

Auszubildende kritisieren Missstände

Ein Unterrichtsdefizit in der Ausbildung ist nicht nur den Lehrkräften aufgefallen. Auch den Berufsschüler:innen war es anscheinend bewusst. Darauf deutet ein Beschwerdebrief hin, der Anfang September 2025 – nach dem Ende der Ausbildung der PFF 21 – an das Bildungsministerium gerichtet wurde.10 Darin kritisieren Auszubildende neben dem häufigen Ausfall des Unterrichts auch dessen Qualität. So hätten sie fehlenden Unterricht etwa mit Selbststudium kompensieren müssen, welches sie weder als ausreichend kontrolliert noch betreut wahrgenommen hätten. Dennoch zählte dieses selbstorganisierte Lernen offiziell zur Unterrichtszeit. Hinzu kämen eine mangelnde Unterrichtsstruktur, ein unzureichender Lehrplan und die Tatsache, dass Stunden durch unqualifizierte Lehrkräfte erteilt worden seien.

Die Auszubildenden beklagen in ihrem Brief ebenfalls, dass die angesprochenen Missstände den Verantwortlichen – der zuständigen Abteilungsleiterin Heike S. und dem Schulleiter – bekannt seien. Es habe zahlreiche Gespräche ohne „spürbare Verbesserungen“ gegeben. Dennoch seien „bisher keine wirksamen Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände eingeleitet“ worden. Und: Die „mangelnde Einsicht und offensichtliche Überforderung der Bereichsleitung der Abteilung 4“ – der für Gesundheit – sowie „die Untätigkeit der Schulleitung“ seien ursächlich für die angeführten Probleme.

Fragen zum Beschwerdebrief und zur Reaktion der Schule darauf beantwortete das Ministerium „aufgrund laufender Verfahren und des Beschäftigtendatenschutzes“ nicht.

Anfang Dezember kam es vor dem Amtsgericht Wismar zu einer Verhandlung, in der die durch die Auszubildenden wahrgenommenen Missstände indirekt Thema waren. Dabei bestätigte der Schulleiter, das Schreiben der Schüler:innen zu kennen. Die Schulaufsicht habe die Beschwerden mit den Verfasser:innen ausgewertet. Auf Inhalt oder Ergebnis ging er jedoch nicht weiter ein.
Die für den Brief verantwortlichen Auszubildenden geben gegenüber KATAPULT MV an, dass Ende September 2025 ein rund zweistündiges Gespräch im Bildungsministerium unter Anwesenheit der zuständigen Schulrätin stattgefunden habe. Dieses hätten sie als „wenig offen“ und eher relativierend wahrgenommen. Ende November seien ihnen durch die Schulrätin zudem schriftlich Maßnahmen gegen die vorgebrachten Probleme am BSZ genannt worden. Darunter unter anderem die Anweisung an Lehrkräfte, die Auszubildenden besser über Beschwerdemöglichkeiten aufzuklären oder die erfolgte Ausschreibung nicht besetzter Stellen.11

Mobbing im Kollegium

Dass die Auszubildenden mit ihrer Beschwerde nicht die einzigen waren, bestätigt André Teidge. „Gefühlt habe ich jede Woche beim Schulleiter vorgesprochen“, sagt er ironisch. Nicht nur im Zuge der Anlage-H-Prüfung, sondern bereits vorher. Auch andere Kolleg:innen hätten die Probleme angesprochen und sich bei Abteilungs- und Schulleitung beschwert. Zum Beispiel zur Planung der Unterrichtsinhalte innerhalb der Ausbildungszeit, für die die Abteilungsleiterin die Verantwortung trägt. Aber auch zum Verhalten von Heike S. gegenüber Kolleg:innen – „die ganze Mobbinggeschichte“, wie Teidge es nennt.

„Hat das jetzt System?“ Mit dieser Frage und einem Stutzen habe es begonnen, erinnert sich der Pädagoge. So habe es bei ihm, aber auch bei Kolleg:innen Veränderungen in den geplanten Unterrichtseinsätzen gegeben. Eigentlich seien mehrere Unterrichtsstunden am Stück einigermaßen normal gewesen. Aber „irgendwann fing es mal an, aufzureißen. Dann hatte man die ersten zwei Stunden Unterricht und dann erst die letzten beiden Stunden wieder und zwischendurch konnte man Däumchen drehen.“ Auch zum Beaufsichtigen von Schüler:innen beim Nachschreiben verpasster Arbeiten – „ein sehr ungeliebter Freitagstermin“ – seien bestimmte Kolleg:innen deutlich häufiger eingesetzt worden als andere. Während an anderen Schulen durchrotiert wird und man laut Teidge je nach Kollegiumsgröße vielleicht alle zehn Wochen mal an der Reihe ist, seien manche Lehrkräfte in Wismar „plötzlich (…) jeden Freitag dran“ gewesen.

Er persönlich sei durch die Abteilungsleiterin zudem aus dem theoretischen Unterricht hinausgedrängt worden, sagt Teidge. Die Situation habe ihn auch zur Kündigung und dem Wechsel an eine andere Schule bewogen. Und damit sei er nicht der Einzige gewesen.

Hausgemachter Personalnotstand?

Für ihn sei dies auch eine Erklärung für die Lücken in der Abdeckung und den Ausfall des Unterrichts in Wismar. Es herrsche ein Fachkräftemangel vor Ort, der teilweise zu einem Personalnotstand an der Schule geführt habe. Dadurch habe die Schule die Pflegeklassen häufiger als vorgesehen in die Praxis, also in die Ausbildungsbetriebe, schicken müssen. Doch dieser Personalmangel am BSZ ist aus Teidges Sicht eben nicht nur eine „normale“ Erscheinung. Er sei auch hausgemacht, ist er überzeugt. Mitverantwortlich ist aus seiner Sicht die Abteilungsleiterin.

Dass der Schulleiter aus dem Kollegium mehrfach zum Thema Mobbing angesprochen wurde, bestätigte dieser selbst bei dem Gerichtstermin im Dezember. Dass die ihm geschilderten Umstände jedoch tatsächlich Mobbing gewesen seien, stellte er infrage.

KATAPULT MV wollte daraufhin wissen, wie viele Kolleg:innen in den vergangenen fünf Jahren die Abteilung Gesundheit in Wismar – zum Beispiel per Versetzungsantrag – verlassen haben und aus welchen Gründen. Das Bildungsministerium wollte dies ebenfalls mit Verweis auf laufende Verfahren und den Beschäftigtendatenschutz nicht beantworten. Eine angefragte Stellungnahme der betroffenen Abteilungsleiterin zu den Vorwürfen blieb ebenso aus.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Abteilungsleiterin

Dokumentiert sind das von Teidge angesprochene Mobbing ebenso wie die Probleme in der Ausbildungsorganisation in einer Dienstaufsichtsbeschwerde (DAB), die Lehrkräfte im April 2025 unter anderem bei Schulleitung, Schulrätin und Personalrat einreichten und an der auch Teidge selbst beteiligt war. Mit einer DAB kann das Verhalten von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes gerügt werden, gegebenenfalls mit dem Ziel „dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen“ gegen die betreffende Person.12 Die besagte DAB in Wismar richtete sich gegen die Abteilungsleiterin Heike S. Es habe sich vorher einfach nichts getan, die „internen Wege waren ausgeschöpft“, begründet Teidge den Schritt. Sie hätten mit der DAB die Hoffnung verbunden, dass sich auf höherer Ebene jemand für die Probleme interessieren würde.

Dass die Schulleitung Kenntnis von der DAB gegen die Abteilungsleiterin hatte, bestätigte der Schulleiter vor Gericht. Ob das auch auf das Bildungsministerium zutraf beziehungsweise welche Maßnahmen unter Beteiligung welcher Parteien in Gang gesetzt wurden, blieb abermals unter Berufung auf laufende Verfahren und den Datenschutz unbeantwortet.

Gerichtsprozess wegen Körperverletzung

Unbeantwortet blieb auch, ob Ministerium und Schulrätin Kenntnis von ebenjenem Verfahren am Amtsgericht Wismar haben, in dem auch der Schulleiter befragt wurde. In zwei Terminen Ende vergangenen Jahres wurde eine Anklage gegen Heike S., die Abteilungsleiterin Gesundheit aus Wismar, verhandelt. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.13 Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Anfang Juni 2025 vor Beginn einer schriftlichen Abschlussprüfung der PFF 21 eine Kollegin vorsätzlich in den Rücken getreten hatte. S. selbst bestritt dies und behauptete, es sei unbeabsichtigt zu einem kleinen Zusammenstoß zwischen ihr und der Kollegin gekommen. Das Gericht entschied letztlich auf einfache Körperverletzung und verurteilte S. zu einer Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, S. hat Berufung eingelegt.14 Einen entsprechenden Termin für das Verfahren am Landgericht Schwerin gibt es bisher noch nicht.15

Wie es dann am Wismarer BSZ weitergeht, ist offen. Was jedoch jetzt schon feststeht: Die aktuelle Pflegefachklasse im ersten Ausbildungsjahr wird seit Ende November und für die kommenden drei Jahre nicht mehr in Wismar, sondern in Schwerin am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Geso unterrichtet. Das bestätigte das Bildungsministerium. Augenscheinlich fehlt es am BSZ an qualifizierten Lehrkräften, um eine entsprechende Pflegeausbildung und Prüfung derzeit zu gewährleisten: Die Entscheidung sei unter „Betrachtung von Bedarfen und personellen Ressourcen“ gefallen. Ob sich der fehlende Unterricht für die ehemaligen Auszubildenden und ihre Abschlüsse nachträglich noch auswirken könnte, beantwortete das Ministerium nicht. Allerdings sei geplant, am BSZ zukünftig wieder Pflegekräfte auszubilden.

zu sehen sind drei gedruckte Ausgaben von KATAPULT MV

Dieser Artikel erschien bereits in unserer Printausgabe, die ihr im Abo oder im Shop bekommen könnt!

Der Artikel wurde am 6. März 2026 aktualisiert.

  1. § 1 II Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe. ↩︎
  2. E-Mail der Pressestelle des Lagus vom 15.12.2025. ↩︎
  3. § 13 I 2a Gesetz über die Pflegeberufe. ↩︎
  4. E-Mail der Pressestelle des Lagus vom 8.12.2025. ↩︎
  5. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV (Hg.): Umgang mit Klassenbüchern, Kurs- und Nachweisheften sowie Notenbüchern/-listen an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen, auf: regierung-mv.de (21.2.2017). ↩︎
  6. Die entsprechende Mitteilung liegt der Redaktion vor. ↩︎
  7. E-Mail des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung MV vom 16.12.2025. ↩︎
  8. E-Mail der Pressestelle des Lagus vom 18.12.2025. ↩︎
  9. E-Mail des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung vom 19.12.2025. ↩︎
  10. Der Beschwerdebrief liegt der Redaktion vor. ↩︎
  11. E-Mail vom 21.12.2025. ↩︎
  12. Landkreis Rostock (Hg.): Dienstaufsichtsbeschwerde, auf: landkreis-rostock.de. ↩︎
  13. Telefonat mit dem Amtsgericht Wismar am 8.12.2025. ↩︎
  14. Telefonat mit dem Amtsgericht Wismar am 16.12.2025. ↩︎
  15. E-Mail des Landgerichts Schwerin vom 18.2.2026. ↩︎

Autor:in

  • Redakteurin und Betriebsrätin in Greifswald

    Geboren in Berlin, aufgewachsen in Berlin und Brandenburg. Tauschte zum Studieren freiwillig Metropole gegen Metropölchen.

Gute Arbeit?

Jeder Euro hilft, neue Recherchen zu realisieren!

Ein KATAPULT-MV-Abo beinhaltet:

Mit deinem Abo erhältst du KATAPULT MV und unabhängigen Lokaljournalismus am Leben!

KATAPULT-Newsletter