Mit der alten Verordnung von 1998 waren nur hoheitliche Flaggen, wie die Europa-, Bundes- und Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, erlaubt. Mit der neuen Verordnung dürfen alle offiziell anerkannten Flaggen, wie Stadt-, Gemeinde- oder eben auch Regenbogenflagge ohne Anlass und außerhalb bestimmter Beflaggungstage an öffentlichen Gebäuden wehen.
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Neue Beflaggungsverordnung für MV
Regenbogen ohne Genehmigung
Die Landesregierung hat heute eine neue Beflaggungsverordnung für öffentliche Gebäude beschlossen: Ab 2023 dürfen auch sogenannte nichthoheitliche Flaggen wie die Regenbogenfahne gehisst werden. Aktuell ist dafür noch eine Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums nötig.
- Von: Martje Rust
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Martje Rust
Ehemalige RedaktionsleitungIst in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach MV.

