Ein Weg zur Professur auf Lebenszeit ist für junge Wissenschaftler:innen die sogenannte Juniorprofessur. Sie ermöglicht es, zwar zeitlich befristet, aber selbständig zu forschen und zu lehren.1 Wie hoch das Grundgehalt von Juniorprofessor:innen dabei ausfällt, ergibt sich aus den jeweiligen Besoldungsgesetzen der Bundesländer. So beträgt das Grundgehalt für Juniorprofessor:innen in MV ohne Zuschläge beispielsweise rund 5.293 Euro.2 Zum Vergleich: In Baden-Württemberg sind es mit rund 5.961 Euro über 600 Euro mehr.3
Die Besoldung ist ein wichtiger Faktor, wenn sich Wissenschaftler:innen für einen Arbeitsort entscheiden.4
- Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Hg.): Juniorprofessur, auf: nachwuchs.uni-mainz.de. ↩︎
- Landesamt für Finanzen MV (Hg.): Bezügetabelle ab 1. Februar 2025, S. 445, auf: laf-mv.de (16.7.2024). ↩︎
- Anlage 9 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg. ↩︎
- Forschung & Lehre (Hg.): Wie attraktiv ist Deutschland für Forschende?, auf: forschung-und-lehre.de (29.3.2023). ↩︎

