Die Grafik zeigt auf einer Deutschlandkarte, wie hoch das Grundgehalt von Juniorprofessor:innen (brutto, monatlich) je Bundesland ausfällt.
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Gehaltsunterschied von bis zu 600 Euro

In den Besoldungsgesetzen der Bundesländer steht, wie hoch das Grundgehalt für Juniorprofessuren ausfällt. Dieses unterscheidet sich teilweise deutlich.
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Ein Weg zur Professur auf Lebenszeit ist für junge Wissenschaftler:innen die sogenannte Juniorprofessur. Sie ermöglicht es, zwar zeitlich befristet, aber selbständig zu forschen und zu lehren.1 Wie hoch das Grundgehalt von Juniorprofessor:innen dabei ausfällt, ergibt sich aus den jeweiligen Besoldungsgesetzen der Bundesländer. So beträgt das Grundgehalt für Juniorprofessor:innen in MV ohne Zuschläge beispielsweise rund 5.293 Euro.2 Zum Vergleich: In Baden-Württemberg sind es mit rund 5.961 Euro über 600 Euro mehr.3

Die Besoldung ist ein wichtiger Faktor, wenn sich Wissenschaftler:innen für einen Arbeitsort entscheiden.4

  1. Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Hg.): Juniorprofessur, auf: nachwuchs.uni-mainz.de. ↩︎
  2. Landesamt für Finanzen MV (Hg.): Bezügetabelle ab 1. Februar 2025, S. 445, auf: laf-mv.de (16.7.2024). ↩︎
  3. Anlage 9 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg. ↩︎
  4. Forschung & Lehre (Hg.): Wie attraktiv ist Deutschland für Forschende?, auf: forschung-und-lehre.de (29.3.2023). ↩︎

Autor:in

  • Redakteurin und Betriebsrätin in Greifswald

    Geboren in Berlin, aufgewachsen in Berlin und Brandenburg. Tauschte zum Studieren freiwillig Metropole gegen Metropölchen.

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