Die Grafik zeigt die Gender Pay Gab an MVs Hochschulen und Universitäten in Bezug auf die Leistungsbezüge, die Professor:innen in den Besoldungsstufen W2 und 3 pro Kopf erhalten. Demnach sind die Leistungszulagen für W2-Professorinnen an Hochschulen zwölf Prozent geringer als die ihrer männlichen Kollegen. An den Unis sind es acht Prozent. Die W3-Professor:innen an Unis erhalten zehn Prozent weniger Geld.
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Gleichstellung an Hochschulen und Unis

Professorinnen erhalten geringere Leistungszulagen

Die Gender-Pay-Gap zwischen Frauen und Männern in W2- beziehungsweise W3-Professuren, ist groß. Professorinnen an MVs Hochschulen erhalten zwölf Prozent und an Unis zwischen acht und zehn Prozent weniger Leistungsbezüge als ihre männlichen Kollegen.
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In MV sind die Frauen unter den Professor:innen sowohl an den zwei Universitäten als auch an den Hochschulen im Land von der Parität noch weit entfernt. So zeigt die letzte Veröffentlichung des Statistischen Amtes für das Jahr 2023 – die Ergebnisse von 2024 werden erst im September veröffentlicht1 – Folgendes: An MVs Unis kommen auf 398 Professoren nur 143 Professorinnen. Das entspricht einem Frauenanteil von rund 26 Prozent.2 An der Uni Greifswald, die über den Professorinnenanteil jedes Jahr informiert, waren es 2024 knapp 30 Prozent.3 An den Fachhochschulen ergibt sich ein ähnliches Bild: Hier waren 2023 von den Professor:innen nur 30 Prozent Frauen.4

Die Grafik zeigt die unterschiedliche Zahl der männlichen und weiblichen Professor:innen an den verschiedenen Hochschultypen in MV. So stehen an den Unis 398 Professoren 143 Professorinnen gegenüber. An den Kunsthochschulen sind es 18 zu neun, an den Fachhochschulen 225 zu 98 und an den Verwaltungsfachhochschulen 4 zu 2.

Bis zu zwölf Prozent weniger Geld

Doch die geschlechterspezifische Ungleichheit an den Hochschulen und Unis beschränkt sich nicht nur darauf, dass Frauen seltener einen Lehrstuhl innehaben. Wie Daten des Finanzministeriums MV nahelegen, gibt es auch bei der Bezahlung eine sogenannte Gender-Pay-Gap, also einen Unterschied bei den Bezügen je nach Geschlecht. Wie aus der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Hannes Damm hervorgeht, erhalten verbeamtete Frauen, die an den Hochschulen und Unis des Landes W2- oder W3-Professuren innehaben, durchschnittlich deutlich weniger Geld als ihre männlichen Kollegen.5

Im Blick stehen dabei die Leistungszulagen. Das sind flexible Zusatzzahlungen, die Professor:innen neben ihrem Grundgehalt in den Besoldungsgruppen W2 und W3 gewährt werden können. Sie müssen bei der eigenen Hochschule beantragt werden, zum Beispiel für besondere Leistungen in Forschung oder Lehre oder für die Übernahme besonderer Funktionen oder Aufgaben an der Hochschule.6

An MVs Hochschulen unterscheiden sich die Leistungsbezüge bei den W2-Professuren in einer Höhe von zwölf Prozent. Jede Professorin bekommt also durchschnittlich zwölf Prozent weniger Geld als ein Professor.7 An den Universitäten – einschließlich der Rostocker Hochschule für Musik und Theater – sind es bei den W2-Professuren acht Prozent Unterschied. In der Besoldungsgruppe W3 bekamen Professorinnen zehn Prozent weniger Leistungsbezüge als ihre Kollegen.8

Es handelt sich bei den ermittelten Zahlen jeweils um die sogenannte unbereinigte Gender-Pay-Gap, betont das Finanzministerium in seiner Antwort. Dabei sind strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht herausgerechnet.9 Dazu zählt zum Beispiel die Fächergruppe, in der der Lehrstuhl verortet ist, oder der Anlass der Vergabe der Professur. So ist der Anteil der Professorinnen an der Uni Greifswald an der Philosophischen Fakultät mit fast 49 Prozent besonders hoch – im Gegensatz etwa zu rund 17 Prozent an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.10 Laut dem Büro der Greifswalder Gleichstellungsbeauftragten könne sich die unterschiedliche finanzielle Ausstattung der Fachbereiche so auf die Höhe der Leistungsbezüge auswirken.11

Um herauszufinden, wie groß die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ohne solche strukturellen Unterschiede ist, und um entsprechend gegenwirken zu können, sei eine „gesicherte Datenbasis“ erforderlich, heißt es weiter. Diese könnte sich zumindest an der Uni Greifswald aus der Teilnahme am „Professorinnenprogramm 2030“ ergeben. Damit unterstützen Bund und Länder die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft finanziell.12 Das Programm umfasse auch die Erhebung von Daten „zu den Leistungsbezügen in der W-Besoldung der Professor:innen“, so das Gleichstellungsbüro.

Weiterlesen zum Thema Gleichstellung an Hochschulen:

  1. E-Mail des Statistischen Amtes MV vom 21.8.2025. ↩︎
  2. Statistisches Amt MV (Hg.): Personal an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, S. 17, auf: laiv-mv.de (30.10.2024). ↩︎
  3. Gleichstellungsbeauftragte der Universität Greifswald (Hg.): Jahresbericht der Gleichstellungsbeauftragten Universität Greifswald, S. 17, auf: uni-greifswald.de (2025). ↩︎
  4. Statistisches Amt MV 2024, S. 18. ↩︎
  5. Landtag MV (Hg.): Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Entgelttransparenz und Gender Pay Gap bei Landesbeamtinnen und Landesbeamten und Antwort der Landesregierung, auf: dokumentation.landtag-mv.de (25.7.2025). ↩︎
  6. Hochschullehrerbund Bundesvereinigung (Hg.): Zulagen im W-Besoldungssystem, auf: hlb.de (15.7.2019). ↩︎
  7. Landtag MV 2025, S. 2. ↩︎
  8. Ebd., S. 3. ↩︎
  9. Statistisches Bundesamt (Hg.): Wie wird der Gender Pay Gap erhoben und berechnet?, auf: destatis.de. ↩︎
  10. Gleichstellungsbeauftragte der Universität Greifswald 2025, S. 18. ↩︎
  11. E-Mail der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Greifswald vom 22.8.2025. ↩︎
  12. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Hg.): Professorinnenprogramm, auf: bmftr.bund.de. ↩︎

Autor:in

  • Redakteurin und Betriebsrätin in Greifswald

    Geboren in Berlin, aufgewachsen in Berlin und Brandenburg. Tauschte zum Studieren freiwillig Metropole gegen Metropölchen.

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