Die Schule gilt als Spiegel der Gesellschaft. Folglich wirkt auch der Rechtsextremismus bis in die Bildungseinrichtungen hinein und stellt Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen.1 Dass viele Pädagog:innen diese nicht erkennen, geschweige denn annehmen, darauf machten im vergangenen Jahr Auszubildende zweier Berufsschulen aufmerksam. Am Greifswalder RBB und an der BS Technik in Rostock war es zu rechtsextremen und queerfeindlichen Vorfällen gekommen. Der Vorwurf der betroffenen Auszubildenden: Lehrer beteiligten sich an der Normalisierung solcher Positionen, statt die Demokratie zu verteidigen – und Schulleitungen schauten offenbar hilflos zu.2
Dass an Schulen gerade in Anbetracht ihres demokratischen Auftrags nicht die Augen vor Rechtsextremismus verschlossen werden dürfen und ein Umgang damit gefunden werden muss, darüber sind sich Expert:innen einig.3 Doch der Weg dorthin scheint lang. Dieser Eindruck ergibt sich nicht nur aus Gesprächen mit Schüler:innen. Auch Lehrkräfte schildern die Herausforderungen, die noch zu bewältigen sind. So etwa Jan Müller und Franz Rieschers,4 beide Lehrer an Berufsschulen in MV und beide in ihrem Berufsleben bereits mit rechtsextremen Einstellungen und Vorfällen konfrontiert: rassistische „White lives matter“-Aufkleber, Hitlergrüße im Klassenraum oder diskriminierende Inhalte in Chatgruppen von Schüler:innen.

„Sie wissen nicht, was sie tun sollen“
Gegenüber derlei Problemen herrsche aufseiten der Lehrerschaft oft Unsicherheit, berichtet Müller aus seinem Kollegium. „Sie wissen nicht, was sie tun sollen, und haben Angst.“ Was darf gesagt werden und was nicht? Dieses Wegschauen, weil sie unsicher sind und nicht wissen, wie sie reagieren sollen, sei ein Problem, sagt Alexandra Mühe, Referentin für Schule und berufliche Bildung bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).5 Hier trifft eine „erlernte Hilflosigkeit“ auf politische Veränderungen, die vor der Schule nicht haltmachen und bis in die Schüler:innenschaft hineinwirken. So formuliert es Jan Müller.
Das ist eine Haltungsfrage. Wenn ich keine habe, bin ich grundsätzlich eingeschüchtert. Wenn ich eine habe, kann ich Argumente sammeln und diese leichter vertreten.
Franz Rieschers, Berufsschullehrer
Rieschers beobachtet Ähnliches und macht es am Beispiel politisch kontroverser Diskussionen fest. Er traue es sich zu, solche im Unterricht zuzulassen. Andere Kolleg:innen jedoch nicht. Als Begründung höre er dann häufig, dass Parteipolitisches in der Schule nichts zu suchen habe. Aus Rieschers Sicht zeige sich jedoch auch hier, dass viele Lehrkräfte nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Außerdem ist er sich sicher: „Das ist eine Haltungsfrage. Wenn ich keine habe, bin ich grundsätzlich eingeschüchtert. Wenn ich eine habe, kann ich Argumente sammeln und diese leichter vertreten.“
Für die Demokratie einstehen
Und eine Haltung dürfen Lehrer:innen durchaus haben – entgegen der Mär, sie müssten neutral sein, wie sie etwa die AfD nicht müde wird, zu verbreiten. Vielmehr müssen Lehrkräfte, wie es die Sozialwissenschaftlerin Christine Krüger von der Hochschule Neubrandenburg formuliert, sogar eine Haltung haben. Sie müssen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und somit die Verfassung verteidigen. „Da gibt es keine Neutralität.“6 Oder, wie Berufsschullehrer Müller es formuliert: „Neutralität ist kein Begriff für uns.“
Zentrale Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses
Überwältigungsverbot – Lehrkräfte dürfen ihren Schüler:innen ihre Meinung nicht aufzwingen
Kontroversitätsgebot – Debatten, die in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft kontrovers geführt werden, müssen auch in der Schule kontrovers behandelt werden
Schüler:innenorientierung – Schüler:innen sind Mittel und Wege aufzuzeigen, die politische Lage und eigene Interessen zu analysieren und entsprechend beeinflussen zu können
Praktisch – und dem Beutelsbacher Konsens entsprechend – bedeutet das, kontroverse gesellschaftliche Debatten in der Schule kontrovers zu behandeln.7 Dieser Umstand findet mittlerweile zwar Eingang in die Lehrer:innenausbildung. Das scheint aber noch nicht in den Schulen angekommen zu sein, beobachtet Müller. Dabei würde das Wissen um den Konsens und die dort beschriebenen Möglichkeiten das Vertrauen von Lehrkräften stärken, sich auch der Diskussion kontroverser Themen zu stellen und eben nicht davor zurückzuschrecken, meint er. Das scheint vor allem deshalb bedeutsam, weil auch die Schüler:innenschaft, gerade eher rechts eingestellte Auszubildende, vermehrt auf Neutralität pocht und den Beutelsbacher Konsens fälschlicherweise als Argumentationshilfe heranzieht, berichtet Franz Rieschers.
Rahmenplan Sozialkunde veraltet?
Für politische Diskussionen muss aber Platz sein. Und vor allem, so sieht es Rieschers, mangele es bei den Schüler:innen an politischer Bildung. Was bedeuten zum Beispiel Worte wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“? Dafür bleibt an den Berufsschulen im Unterricht kaum Zeit. Zwar haben Auszubildende beispielsweise Sozialkundeunterricht, der sich dafür eignen würde. Aber dieser ist zum einen nicht mit einem üppigen Stundenkontingent ausgestattet. Laut Berufsschulverordnung sind zum Beispiel bei einer zweijährigen Ausbildung nur insgesamt 100 Stunden à 45 Minuten vorgesehen. Bei 80 Unterrichtswochen ist das etwas mehr als eine Schulstunde pro Woche.8
Zum anderen müssen in dieser Zeit laut Rahmenplan für Sozialkunde sieben verschiedene Themenfelder verbindlich behandelt werden. Neben dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland, das den gesamten Raum für politische Bildung in der Ausbildung einnimmt, sollen sich die Auszubildenden unter anderem Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirtschaft oder sozialen Sicherungssystemen aneignen.9 Angesichts der weitreichenden Veränderungen der politischen Situation in Deutschland seit 2008 – aus diesem Jahr stammt der Rahmenplan zur politischen Bildung – ist fraglich, ob der vorgesehene Stundenumfang10 heute noch ausreicht. Es bestehe hier die Chance, auch aktuelle Fragen politischer Natur einzubringen, findet Rieschers.
Das Bildungsministerium teilt auf Nachfrage mit, dass die Überarbeitung und Anpassung noch in diesem Jahr beginnen soll.11
Weiterbildung wird zum individuellen Problem
Doch selbst wenn mehr Zeit zur Verfügung stünde, würde dies nicht die Unsicherheit vieler Pädagog:innen im Umgang mit rechtsextremen Meinungsäußerungen auflösen. Die GEW fordert daher dringend mehr Schulungen für Lehrkräfte zu dem Thema.12 Bisher seien diese eher rar gesät, wie nicht nur Alexandra Mühe betont.
So berichtet Franz Rieschers von der schulinternen Lehrerfortbildung, kurz: Schilf. An der Berufsschule steht pro Halbjahr ein Schilf-Tag zur Verfügung. Zu wenig, findet er. Dennoch gäbe es im Rahmen dessen potenziell die Möglichkeit, Lehrkräfte auch zu rechtsextremer Symbolik oder Kleidung weiterzubilden. Was gemacht wird, legt jedoch in der Regel die Schulleitung fest. In der Vergangenheit hätten beispielsweise Weiterbildungen zum Thema Datenschutz oder Gesundheit im Lehrberuf stattgefunden, erinnert sich der Pädagoge.
Werden entsprechende Angebote nicht durch die Schulleitung an festgelegten Tagen unterbreitet, obliegt es den Lehrer:innen selbst, sich solches Wissen anzueignen. Aus dem Lehrerbildungsgesetz ergebe sich eine allgemeine Pflicht zur Weiterbildung, erklärt GEW-Referentin Mühe. Doch hier wartet das nächste Problem: Sie muss außerhalb der Arbeitszeit geschehen – außer, die Schulleitung zeigt sich kulant. Vor dem Hintergrund zahlreicher Stunden unsichtbarer Arbeit, die Lehrkräfte leisten, erscheint diese Erwartungshaltung wenig realistisch. Das weiß man auch bei der Gewerkschaft und fordert daher, dass Fortbildungen immer innerhalb der Arbeitszeit stattfinden dürfen.
Möglichkeiten des Schulgesetzes nutzen
Erleichterte Weiterbildungsmöglichkeiten könnten auch dazu führen, dass die bereits vorhandenen pädagogischen Handlungsspielräume klarer werden. Denn die gibt es, stellt Nico Leschinski, Landesvorsitzender der GEW,13 klar. Das Schulgesetz biete durchaus Möglichkeiten, rechtsextremistischen und minderheitenfeindlichen Vorfällen im Schulkontext zu begegnen. „Lehrkräfte haben hier die Pflicht, zu handeln, bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen.“ Das Gesetz sieht sogenannte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor, derer sich Lehrer:innen und Schulleitung bedienen können, erklärt Alexandra Mühe. Die Erziehungsmaßnahmen verschärfen sich dabei – von einem pädagogischen Gespräch über einen Eintrag ins Klassenbuch bis zum Ausschluss vom Unterricht, je nach Ermessen der Lehrkraft.14
An Berufsschulen stellt auch die Benachrichtigung des Ausbildungsbetriebs eine Sanktionsmöglichkeit dar. Dieser direkte Kontakt zu den Ausbildern sei „eines der wirksamsten Instrumente, die wir an beruflichen Schulen haben und nutzen, um das Verhalten eines Azubis (…) zu ändern“, schrieb – konfrontiert mit rechtsextremen Vorfällen an der Schule – das RBB Greifswald Mitte Dezember.15 Das sei zwar richtig, kommentiert Mühe, immerhin besteht vonseiten der Auszubildenden ein Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Betrieb. Jedoch stelle sich dabei mit Blick auf die tatsächliche Wirksamkeit immer auch die Frage, wie viel Bedeutung die Unternehmen selbst rechtsextremen Äußerungen beimessen. Sind bei den Ausbilder:innen ähnliche Einstellungen vorhanden wie bei den Schüler:innen, bleiben Konsequenzen womöglich eher aus.
Eine starke Eskalation vonseiten der Schule bedeutet es, wenn sie aufgrund des Verhaltens von Schüler:innen eine sogenannte Teilkonferenz einberuft. Dieser gehört neben Lehrkräften und der Schulleitung auch ein Mitglied der Schüler:innenschaft an. Schüler:innen können per Entscheidung der Konferenz bis zu drei Monate vom Unterricht und allen sonstigen schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.16 Alexandra Mühe weist jedoch darauf hin, dass ein solcher Schritt für Auszubildende womöglich das Nichtbestehen zur Folge haben könnte.

Meldepflicht für rechtsextreme Vorfälle
Kommt es in der Schule zu rechtsextremen Äußerungen, Verwenden von Symbolen oder sogar als verfassungsfeindlich einzuordnendem Verhalten, muss unter Umständen nicht nur die Polizei verständigt werden. Es besteht auch eine Meldepflicht für Schulen. Bei Extremismusvorfällen muss neben der zuständigen Schulbehörde auch das Bildungsministerium informiert werden.17
Wie viele Schulen das tatsächlich tun, fragt sich nicht nur Jan Müller. „Meist wird das intern geregelt“, sagt Pädagoge Rieschers. Dass er damit richtigliegt, bestätigte Sozialwissenschaftlerin Christine Krüger im Dezember 2024 gegenüber KATAPULT MV. Schulen neigten dazu, Probleme innerhalb der Schule zu regeln oder sie nicht zu benennen und zu thematisieren. Das habe nichts mit Verschleierung zu tun. Vielmehr fehle oft das Wissen um den richtigen Umgang. Und ein Handlungskonzept. Den Eindruck teilt auch Müller. Womöglich würde die Formulierung klarer Handlungsanweisungen anhand von Beispielen helfen, der Überforderung der Schulen entgegenzuwirken, überlegt er. Auch die GEW sieht in einer solchen Handreichung einen möglichen Verbesserungsschritt.

Dieser entbindet Schulen und gerade Schulleitungen jedoch nicht davon, einen angemessenen Umgang mit rechtsextremen Positionen und eine klare Haltung vorzuleben. Auch im Hinblick auf als kritisch zu betrachtende Aussagen im Kollegium, wie KATAPULT MV sie etwa an der BS Technik in Rostock dokumentiert hat. Dass dahingehend noch Luft nach oben besteht, dieses Gefühl teilt Müller mit den dortigen Auszubildenden. Die Probleme würden durch die jeweilige Schulleitung nicht ausreichend ernst genommen. Oder, wie Nico Leschinski es formuliert: Es braucht ein Problembewusstsein.
Ein praktisches Beispiel von Müllers Schule: Gebe er etwa die Information über eine Schmiererei weiter, werde diese nicht entfernt. Dabei hätten sie vor Ort die entsprechenden Ressourcen. Warum die Schulleitung sich so verhält, obwohl es auch anders ginge, kann der Pädagoge nur mutmaßen. Vielleicht schaue man aufgrund vieler anderer Aufgaben aktiv nicht in die Richtung oder wolle sich einfach nicht dazu verhalten. Franz Rieschers verweist darauf, dass es oft an struktureller Aufarbeitung fehle. Es reiche eben nicht, „nur“ einen Demokratietag zu veranstalten, findet er.
Regionalzentren unterstützen kostenlos
Sind Schulen daran interessiert, rechtsextremen Tendenzen in den eigenen Reihen entgegenzuwirken oder ihre Lehrkräfte entsprechend zu schulen, müssen sie das nicht allein tun. „Wer Beratung will, bekommt sie auch“, fasst Rieschers zusammen. Es gebe viele Stellen, an die man sich wenden könne. Da sei MV gut aufgestellt.
Als erste Anlaufstelle bieten sich zum Beispiel die Regionalzentren für demokratische Kultur an, sagt die Politikwissenschaftlerin Gudrun Heinrich von der Universität Rostock.18 Davon gibt es fünf im Bundesland – je eins für die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und -Rügen, eins für die Stadt und den Landkreis Rostock und eins für Schwerin und die beiden westlichen Landkreise.19 Dorthin können sich Schulen nach Vorfällen oder auch ohne Anlass direkt wenden, sagt der Leiter des Zentrums in Vorpommern-Greifswald, Christian Ulbricht. Das Angebot ist „kostenfrei, aufsuchend, freiwillig und vertraulich“20 und umfasst neben Workshops und Planspielen für Klassen zu Themen wie Kommunalpolitik oder Vielfalt auch Veranstaltungen für Lehrkräfte. Unter anderem im Portfolio der Berater:innen: ein Argumentationstraining und eine Einführung zu Codes und Symbolen der rechtsextremen Szene.21
Das Beratungsteam aus Vorpommern-Greifswald war im vergangenen Jahr 23-mal zu Beratungen an Schulen, elf davon betrafen das Thema Rechtsextremismus, berichtet Ulbricht.22 Die Beratungen seien alle in Reaktion auf konkrete Vorfälle an den Schulen durch Schulleitungen bei ihnen angefragt worden – beispielsweise aufgrund von Hakenkreuzen, Stickern und Flyer-Aktionen durch Rechtsextreme. Und es hätten im Nachgang weitere Maßnahmen stattgefunden – zum Beispiel die Fortbildung des Kollegiums oder Workshops in der Schüler:innenschaft.
Eine ähnliche Beratungszahl meldet auf Nachfrage auch das Regionalzentrum Westmecklenburg. Sie hätten an Schulen 22 Beratungen durchgeführt, die neben anderen auch Rechtsextremismusprävention zum Thema hatten, so Leiter Daniel Trepsdorf.23 Nicht selten komme es vor, dass Institutionen wie Schulen eigentlich zu anderen Schwerpunkten eine Beratung in Anspruch nehmen wollen. Und erst währenddessen zeige sich, dass Rechtsextremismus oder Rassismus eine wichtige Rolle spielen oder sogar die Hauptursache der Konflikte bilden. Wenn Rechtsextremismus „lediglich ein Faktor unter anderen ist“, müsse sich das auch in der Gestaltung des Angebots widerspiegeln, fordert Trepsdorf.24
Hilfe zur Selbsthilfe
Inwiefern Schulen Bedarf an solchen außerschulischen Unterstützungsangeboten haben, damit beschäftigte sich Gudrun Heinrich an der Universität Rostock bis Ende letzten Jahres25 unter dem Schlagwort „Radikalisierungsprävention“. Die Ergebnisse des Prävis-Projektes wurden im März im Rahmen eines Fachtages veröffentlicht. Die Wissenschaftler:innen kommen dabei nicht nur zu dem Schluss, dass das Meldeverfahren zu extremistischen Vorfällen an den Schulen reformiert werden sollte, sie empfehlen darüber hinaus, über bestehende Unterstützungsangebote besser zu informieren und sie an den Schulen bekannter zu machen.26 So kennt laut der Studie zum Beispiel die Mehrheit der befragten schulischen Akteur:innen die Regionalzentren nicht.27 Und auch der Meldeweg bei antidemokratischen Vorfällen war einem Großteil der befragten Lehrkräfte nicht bekannt.28
Doch Heinrich arbeitet noch an einem zweiten Projekt: DiNet. Darin soll – gemeinsam mit 27 Pädagog:innen aus dem ganzen Bundesland und aus verschiedenen Schulformen – erprobt und ausgewertet werden, inwieweit digitale Beratungen eine Möglichkeit für Lehrkräfte und Sozialarbeiter:innen darstellen, mit radikalem Verhalten im Unterricht und in der Schule umzugehen.
Die Idee dahinter: der Aufbau eines digitalen Beratungsnetzes in MV, in dem Lehrer:innen ihre Kolleg:innen beraten und unterstützen können. Ein gegenseitiges Coachen sozusagen, bei dem nicht nur auf die Expertise der fitten Kolleg:innen an den Schulen, sondern auch auf die im Beratungsnetz zurückgegriffen werden kann. Dahinter steht die Annahme, dass aufgrund der Vielschichtigkeit des Problems und der Tatsache, dass jeder auftretende Fall anders gelagert sein kann, eine Gruppe als Unterstützungs- und Austauschmöglichkeit eher hilft als eine Handreichung. „Die Leute wollen oft einen Maßnahmenkatalog“, sagt Heinrich. Aber den gebe es so für die Schule nicht.

Der Artikel wurde am 18. Juli 2025 ergänzt und aktualisiert.
- Universität Rostock (Hg.): Dr. Gudrun Heinrich, auf: ipv.uni-rostock.de. ↩︎
- Blöß, Louise; Flägel, Victoria: Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit an Berufsschulen, auf: katapult-mv.de (19.12.2024). ↩︎
- May, Michael; Heinrich, Gudrun: Rechtsextremismus pädagogisch begegnen, Stuttgart, S. 12 (2020). ↩︎
- Beide Namen geändert. ↩︎
- Telefonat mit Alexandra Mühe am 14.1.2025. ↩︎
- Telefonat mit Christine Krüger am 5.12.2024. ↩︎
- Landeszentrale für politische Bildung MV (Hg.): Stichwort: Beutelsbacher Konsens, auf: lpb-mv.de. ↩︎
- Anlage 1 der Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern, auf: landesrecht-mv.de. ↩︎
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV (Hg.): Rahmenplan Sozialkunde an der Berufsschule, S. 3, auf: bildung-mv.de (2008). ↩︎
- Ebd., S. 11. ↩︎
- E-Mail des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung MV vom 28.1.2025. ↩︎
- E-Mail der GEW vom 14.1.2025. ↩︎
- Leschinski ist mittlerweile (Stand Juli 2025) nicht mehr im Landesvorstand der GEW MV aktiv. ↩︎
- § 60 I, II Schulgesetz MV. ↩︎
- Stellungnahme des RBB Greifswald vom 13.12.2024. ↩︎
- § 60a I Schulgesetz MV. ↩︎
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV (Hg.): Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf: service.mvnet.de (29.1.2010). ↩︎
- Telefonat mit Gudrun Heinrich am 6.1.2025. ↩︎
- Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz (Hg.): Regionalzentren für demokratische Kultur, auf: beratungsnetzwerk-mv.de. ↩︎
- E-Mail von Christian Ulbricht vom 10.1.2025. ↩︎
- Regionalzentrum für demokratische Kultur Vorpommern-Greifswald (Hg.): Angebote des Regionalzentrums für demokratische Kultur Vorpommern-Greifswald für Schulen, S. 3, 7, 12-13 (2024). ↩︎
- E-Mail von Christian Ulbricht vom 7.1.2025. ↩︎
- E-Mail von Daniel Trepsdorf vom 10.1.2025. ↩︎
- E-Mail von Daniel Trepsdorf vom 13.1.2025. ↩︎
- Universität Rostock (Hg.): Aktuelle Projekte der Arbeitsstelle für politische Bildung, auf: ipv.uni-rostock.de. ↩︎
- Gericke, Alexandra u.a.: PRÄViS MV. Radikalisierungsprävention in Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, S. 28-33, auf: beratungsnetzwerk-mv.de (Februar 2025). ↩︎
- Ebd., S. 23. ↩︎
- Ebd., S. 14. ↩︎

