Mit Entscheidung vom 19.12.2025 hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das 2023 durch das Bundesinnenministerium verfügte Vereinsverbot der Hammerskins Deutschland auf. Mehrere Mitglieder verschiedener Regionalgruppen – die sogenannten Chapter – hatten dagegen geklagt. Laut Gericht lasse sich eine „den regionalen Chaptern übergeordnete bundesweite Vereinigung (…) nicht feststellen“. Aus diesem Grund könnten die Chapter auch keine Teilorganisationen darstellen und somit nicht ohne Einzelprüfung unter das Verbot fallen. Bund und Ländern sei es jedoch möglich, die Chapter individuell auf ein Verbot hin zu überprüfen.1
Auch die zwei Chapter in MV – Mecklenburg und Pommern – fielen bis Ende 2025 unter das nun aufgehobene Verbot. Objekte in Jamel und Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg), Salchow und Zempin (Vorpommern-Greifswald) wurden Mitte September 2023 auf Grundlage des Verbots durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Behörden große Mengen an Material.2 Fast 7,5 Tonnen seien sichergestellt worden, hieß es im Nachgang aus dem Innenministerium. Darunter neben Merchandise wie Tassen oder Pullover, auch Waffen, Sprengstoff, Munition und NS-Devotionalien.3 Die Menge habe wohl selbst die Ermittler:innen überrascht.4
Rückabwicklung heißt Rückgabe
Nun muss das Vereinsverbot rückabgewickelt werden. Hinsichtlich der durch das Gericht genannten Gründe finde derzeit noch eine Auswertung auf Landesebene statt, teilte das verantwortliche Innenministerium mit. Grundsätzlich gehe mit einer solchen Rückabwicklung aber die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände an die Betroffenen einher, so eine Sprecherin. Die Entscheidung darüber treffe das für das Verbot zuständige Bundesinnenministerium.5 Sämtliche Asservate, „die im Zuge vereinsrechtlicher Vollzugsmaßnahmen“ beschlagnahmt wurden, sind zurückzugeben, heißt es dazu auf Nachfrage aus Berlin. Und weiter: Im Zuge der Rückgabe können die Landesbehörden das Beschlagnahmte auf straf- und waffenrechtliche Verstöße hin überprüfen. Wenn sich daraus Ermittlungen ergeben, ist es möglich, Gegenstände zurückzubehalten.6
Laut Generalstaatsanwaltschaft Rostock habe es in Zusammenhang mit den Durchsuchungen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegeben. Demnach seien bei einer Razzia Gegenstände festgestellt worden, für die die beschuldigte Person die erforderliche Erlaubnis nicht besessen habe.7 Das Verfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen.8
Welcher Zuständigkeit – Land oder Bund – die große Menge beschlagnahmter Gegenstände derzeit unterliegt und was genau wann zurückgegeben wird, dazu äußerten sich die Innenministerien von Land und Bund auf Nachfrage nicht. Der Sprecher des Bundesinnenministerium verwies hinsichtlich einer Rückgabe jedoch auf die Asservate, die „als Vereinsvermögen oder Sachen Dritter, die dem Verein zur Förderung der Vereinstätigkeit überlassen wurden“, gelten. Darunter fallen könnte neben sämtlichem Hammerskins-Merchandise zum Beispiel auch der vierstellige Betrag Bargeld, welches in Salchow gefunden und dem Vereinsvermögen zugerechnet wurde. Ob auch Waffen oder Munition wieder zurück an die Rechtsextremisten – darunter der Jameler Neonazi Sven Krüger – gehen, ist offen.

Kein Chapter, kein Verbot
Offen ist jedoch nicht, was nun auf Landesebene mit den Chaptern geschieht. Sprich: Ob nach der Aufhebung im Bund nun das Land ein entsprechendes Verbot der beiden Gruppen auf den Weg bringt. Die Prüfung dessen hatte die Grünen-Fraktion Mitte Januar im Landtag beantragt.9 Immerhin spreche man hier „über hochgefährliche, bewaffnete Strukturen“, die fest in MV verwurzelt seien und teilweise bereits in zweiter Generation bestünden, begründete die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich die Forderung.10 Der Antrag scheiterte jedoch.11 So bestätigte Innenminister Christian Pegel (SPD) im Landtag zwar, dass die zu den Hammerskins gehörenden Personen rechtsextrem seien und das Land sie weiter für gefährlich halte. Er betonte allerdings ebenso, „dass nicht existente Organisationen keinem Verbot unterliegen“ könnten.
Damit bezog sich Pegel auf eine Selbstauskunft, die beide Chapter über ihre Rechtsanwälte gegenüber dem Bundesinnenministerium im Dezember erteilt hatten. Demnach seien die Chapter Mecklenburg und Pommern am 19. beziehungsweise 22. Dezember 2025 selbst aufgelöst worden. Der Bund bestätigt diese Angabe auf Nachfrage. Damit gehe auch die Erklärung einher, dass es keine Nachfolgeorganisation der Hammerskins in MV gebe, so Pegel weiter. Entsprechend gehe man aktuell davon aus, dass die Strukturen nicht mehr bestünden und könne nicht konträr dazu vorgehen.
Keine Hammerskins, nur noch rechtsextrem?
Durch den Verfassungsschutz und die Polizei werde weiter fortlaufend nach gegenläufigen Anhaltspunkten geprüft, erklärte Innenminister Pegel im Landtag. Welche Kriterien die Behörden dabei zugrunde legen, blieb auf Nachfrage an sein Haus jedoch offen. Bestätigt ist jedoch, dass „bis zuletzt“ entsprechende Aktivitäten beider Chapter durch die Behörden registriert sind. Beispielsweise waren, wie eine Recherche der Plattform Exif zeigt, Mitglieder beider Chapter Mitte November 2025 im italienischen Lonate Pozzolo nahe Mailand und nahmen dort an einem Fest der italienischen Hammerskins teil. Darunter war unter anderem Heiko S., bei dem 2023 die Razzia in Salchow stattgefunden hatte.12
Inwiefern solchen Selbstauskünften also Glauben geschenkt werden kann – wenn Mitglieder einen Monat an einem Hammerfest teilnehmen und sich im nächsten selbst aufgelöst haben wollen –, bleibt erst mal dahingestellt. Dass die Angabe einer Selbstauflösung aber eine Strategie rechtsextremer Gruppierungen im Angesicht eines möglichen Verbots darstellt, darauf weist etwa Constanze Oehlrich hin.13 Dazu gehört es ebenfalls – in Ermangelung eines neuen Weltbildes –, in anderen rechtsextremen Strukturen aufzugehen, zum Beispiel in einer Partei.14 So passiert im Nachgang des in MV bisher letzten Vereinsverbots gegen die Nationalen Sozialisten Rostock und deren Teilorganisationen.15 Ehemalige Mitglieder von Aktionsblog und Baltik Korps tummeln sich nun beim III. Weg.16
Weiterlesen zu den Hammerskins in MV:
- Ein Schlupfloch der Demokratie?
- Und immer wieder Lassan
- Waffen und Sprengstoff bei Neonazis gefunden
- Neonazi-Vereinigung Hammerskins verboten – Razzien auch in MV
- Das Nazidorf (Teil 3): Untergrundorganisationen
- Bundesverwaltungsgericht (Hg.): Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ auf, auf: bverwg.de (19.12.2025). ↩︎
- Blöß, Louise; Hansen, Anna: Waffen und Sprengstoff bei Neonazis gefunden, auf: katapult-mv.de (20.9.2023). ↩︎
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV (Hg.): Vereinsverbot Hammerskins: Funde von fast 7,5 Tonnen sichergestellt, auf: regierung-mv.de (29.9.2023). ↩︎
- Landtag MV (Hg.): 125. Sitzung des Landtages am 29.1.2026, auf: youtube.com (30.1.2026). ↩︎
- E-Mail des Ministeriums für Inneres und Bau MV vom 23.2.2026. ↩︎
- E-Mail des Bundesministeriums des Innern vom 9.3.2026. ↩︎
- E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Rostock vom 6.3.2026. ↩︎
- E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Rostock vom 10.3.2026. ↩︎
- Landtag MV (Hg.): Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Regionale Hammerskins Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ verbieten, auf: dokumentation.landtag-mv.de (14.1.2026). ↩︎
- Landtag MV (Hg.): 125. Sitzung des Landtages am 29.1.2026, auf: youtube.com (30.1.2026). ↩︎
- Landtag MV (Hg.): Beschlussprotokoll über die 125. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag, dem 29. Januar 2026, S. 5, auf: dokumentation.landtag-mv.de (29.1.2026). ↩︎
- Exif-Recherche (Hg.): Trotz Verbot: Deutsche Hammerskins bei Konzert und Geheim-Treffen in Italien, auf: exif-recherche.org (16.12.2025). ↩︎
- Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Hg.): Hammerskins-Antrag abgelehnt // Oehlrich: „Falsches Signal im Kampf gegen rechtsextreme Strukturen“, auf: gruene-fraktion-mv.de (29.1.2026). ↩︎
- deutschlandfunk.de (Hg.): Wie Vereinsverbote immer wieder umgangen werden, auf: deutschlandfunk.de (22.4.2025). ↩︎
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV (Hg.): Innenminister verbietet „Nationale Sozialisten Rostock“ einschließlich seiner Teilorganisation „Baltik Korps“/ Renz: Rechtsextremismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz, auf: verfassungsschutz-mv.de (24.6.2021). ↩︎
- KATAPULT MV (Hg.): Gesucht ist eine gesellschaftliche Antwort, auf: katapult-mv.de (3.7.2023). ↩︎

