Kann mein Kind auf seiner jetzigen Schule bleiben? Diese Frage wollen sich vermutlich die wenigsten Eltern stellen müssen. Kathrin Minstedt aus Breege (Vorpommern-Rügen) dagegen tut das für sich und andere Eltern in MV seit Jahren. Ihr Sohn Leif leidet an Okulärem Albinismus, einer Erkrankung, die unter anderem seine Sehfähigkeit einschränkt. Um im Sinne der Inklusion – der gesetzlich vorgesehenen gleichberechtigten Teilhabe1 – eine normale Schule besuchen zu können, ist er auf Unterstützung angewiesen. Doch seit seiner Einschulung 2019 kämpfe sie gegen Windmühlen, sagt Minstedt.2
Recht auf freie Schulwahl
Wird bei Kindern eine Sehbehinderung diagnostiziert, müssen Eltern mit Blick auf den Schulbesuch den sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen lassen. Wird er bestätigt, bestimmt die Familie selbst, ob ihr Kind eine Förderschule oder den sogenannten gemeinsamen Unterricht einer Regelschule besuchen soll.3 „Viele Eltern wissen gar nicht, dass sie das frei entscheiden können“, erklärt Minstedt, die auch Sprecherin der Eltern sehbehinderter Kinder in MV ist. Denn mit der Diagnose werden Betroffene vom zuständigen Schulamt Schwerin explizit an das Überregionale Förderzentrum Sehen verwiesen – die einzige Förderschule für Sehbeeinträchtigte im Bundesland, in Neukloster im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Für Minstedt war das nie eine Option. Mittlerweile lernt ihr zwölfjähriger Sohn am Greifswalder Humboldt-Gymnasium. Dort hätten sie gleich zugesagt, berichtet Minstedt. Weiterführende Schulen müssen förderbedürftige Kinder nicht aufnehmen, wenn sie sich dazu nicht in der Lage sehen. Das bedeutet für Eltern: „Schulen abtelefonieren.“
Im gemeinsamen Unterricht (GU) mit Kindern ohne Beeinträchtigung werden die Schüler:innen von Sonderpädagog:innen, sogenannten GU-Lehrkräften, betreut. Diese sorgen dafür, dass die Schüler:innen an ihrem Platz gut arbeiten können und das Lernmaterial ihren Bedürfnissen entspricht. Sie beraten Schulen und Lehrkräfte zur Unterrichtsgestaltung. Und sie fördern individuell – üben etwa Zehn-Finger-Schreiben oder Brailleschrift mit den Kindern.
Am Humboldt-Gymnasium „kriegen die das echt gut hin“, lobt Minstedt. Lehrkräfte gingen auch aktiv auf die verantwortliche GU-Lehrerin zu. Aber ab da wird es schwierig. „Wenn wir Glück haben“, so schreibt es Minstedt, schaffe es die Pädagogin „einmal im Quartal“ zur Betreuung an die Schule.4 Der Lehrkraft macht sie keinen Vorwurf. Doch woran liegt es, dass die GU-Besuche so selten sind?
Fünf Lehrkräfte, 228 Kinder
Alle GU-Lehrkräfte im Bereich Sehbehinderung sind in Neukloster angestellt, wohnen jedoch in ganz MV verteilt. Jeden Tag fahren sie unzählige Kilometer zu ihren Schützlingen. Im ganzen Bundesland arbeiten derzeit nur fünf GU-Pädagoginnen, wie das Bildungsministerium auf Anfrage des ehemaligen Bürgerbeauftragten Christian Frenzel angibt.5
Laut Ministerium standen diesen fünf im vergangenen Schuljahr 228 Schüler:innen im gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen gegenüber.6 Rein rechnerisch also 46 Kinder und Jugendliche je GU-Kraft. Und das bei einem Einzugsgebiet, das schon mal mehrere Landkreise umfasst.
KATAPULT MV hat beim Bildungsministerium nachgefragt, für wie viele Schüler:innen eine GU-Lehrkraft pro Woche verantwortlich ist. Das Haus von Ministerin Simone Oldenburg (Linke) verweist auf den unterschiedlichen Förderumfang der Kinder. Und weiter: Durchschnittlich hätten die mobilen Lehrkräfte „Kontakt zu 5 bis 15“ Schüler:innen pro Woche – die Zahl hänge auch von den Fahrzeiten ab, „die im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern beachtlich sind“.
Durchschnittlich 1.000 Kilometer pro Woche, konkretisiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft die Distanzen. Gefahren mit privaten Fahrzeugen, für die zwar eine Kilometerpauschale abgerufen werden kann, die aber lediglich die Betriebskosten decke.7
Wenn es unter diesen Voraussetzungen jede GU-Kraft jede Woche schafft, die maximale Zahl von 15 Schüler:innen zu besuchen, braucht sie auf dem Papier drei Wochen für alle. In dieser Rechnung haben jedoch weder kurzfristige Anfragen oder Notfälle noch krankheitsbedingte Ausfälle Platz.
Kampf um Gehör
Für Kathrin Minstedt steht schon lange fest, dass sich die Lage nur durch zusätzliches Personal verändern ließe – für eine bessere Betreuung der Kinder, aber auch, um die Lehrkräfte zu entlasten. Während der Pandemie, als die GU-Lehrkräfte die Kinder nicht besuchen durften, habe sie das Bildungsministerium kontaktiert. Im Zuge dessen, so schildert es die Rügenerin, habe sie auch auf die Unterbesetzung aufmerksam gemacht. Gebracht hat es bisher aus ihrer Sicht nichts. Dabei sprach sie im Juli 2023 sogar mit Ministerin Oldenburg. Da sei die Zusage für „mindestens eine neue Kollegin zum neuen Schuljahr 2023/2024“ gefallen, erinnert sich Minstedt. Doch das sei nicht geschehen. Mit dem Vorwurf konfrontiert, erklärt das Ministerium, dass zwei Lehrkräfte in Neukloster eingestellt worden seien. Diese sind jedoch nicht direkt dem Unterricht an Regelschulen zugutegekommen, wie das Ministerium auf Nachfrage bestätigt. Sie hätten vielmehr Bedarfe am Förderzentrum gedeckt.8
Nach dem Gespräch mit Oldenburg habe sie weitere Kontakte mit dem Ministerium gehabt, auch unter Beteiligung des Schulamtes Schwerin, erzählt Minstedt. Doch die liefen aus Sicht der Mutter bisher ebenfalls ins Leere. „Man arbeite an Lösungen“, habe es geheißen. Und dass die sogenannten Kompetenzschulen stärker eingebunden werden und somit für Abhilfe sorgen könnten.

Solche Schulen gibt es an 29 Standorten in MV. Dort sollen die Lehrkräfte besser für den inklusiven Unterricht qualifiziert sein.9 Laut Bildungsministerium gibt es je Schule eine Lehrkraft mit einer Qualifizierung im Bereich Sehen. Minstedt hält davon wenig. Manche Schulen würden sich damit identifizieren, andere seien auch nach Jahren noch überfordert. Sie könnten das genauso wenig leisten wie jede andere Schule, sagt sie. Außerdem seien die GU-Kräfte dort trotzdem im Einsatz. Im vergangenen Schuljahr besuchten nach Ministeriumsangaben 14 der 228 Schüler:innen eine solche Kompetenzschule.
Vielen Kindern bleibe so nur der Gang nach Neukloster, weil die anderen Schulen es nicht schafften, kritisiert Minstedt. Da die Schüler:innen aus allen Landesteilen kommen, bedeutet das für die Kinder ein Leben im Internat. Sie werden sonntags zuhause abgeholt und Freitagnachmittag wieder heimgebracht. Das tue ihr weh, so Minstedt, denn damit reiße man „Familien auseinander“.
Den „Ernst der Lage anerkennen“
Auch aus diesem Grund hat die Rügenerin im Februar 2024 beim Wissenschaftsministerium nachgefragt, ob in MV ein Studiengang der Sonderpädagogik im Bereich Sehen eingerichtet werden könne. So hätten junge Menschen die Möglichkeit, die Ausbildung nicht in Hamburg oder Berlin zu absolvieren, sondern dort, wo sie später arbeiten. Und dringend gebraucht werden. „Die kommen nicht wieder, wenn sie erst mal weg sind“, ist sich Minstedt sicher.
Das Wissenschaftsministerium schreibt, es habe nicht die Absicht, an einer der beiden Universitäten einen solchen Teilstudiengang einzurichten. Das sei „finanziell nicht darstellbar und würde mindestens zwei Jahre dauern“. Da die ersten Absolvent:innen erst 2033 für den Schuldienst zur Verfügung stünden, würde diese Maßnahme „nicht dazu beitragen, den aktuell akuten sonderpädagogischen Lehrkräftebedarf für den Förderschwerpunkt Sehen innerhalb der nächsten neun Jahre zu decken“. Zudem fördere das Land die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Studiengang an der Universität Hamburg.10
Minstedt hat sich mittlerweile an MVs Bürgerbeauftragten gewandt. Mit dem Bildungsministerium sei sie nicht mehr weitergekommen. Durch das Einschalten von Christian Frenzel erhoffte sie sich, „dass das Ministerium den Ernst der Lage anerkennt“ und Verantwortung übernimmt.11
Bürgerbeauftragter soll helfen
Der Bürgerbeauftragte besuchte daraufhin nicht nur das Förderzentrum in Neukloster, sondern wandte sich ebenfalls an das Bildungsministerium. „Konkrete Zusagen für eine Aufstockung der Lehrkräfte habe ich nicht bekommen“, fasste Frenzel den Stand der Dinge Mitte September zusammen. In einem persönlichen Gespräch habe ihm die Bildungsministerin jedoch zugesichert, „das Thema in Beratungen mit den staatlichen Schulämtern einzubringen“. Das sei nun abzuwarten.12 Für Minstedt eine Enttäuschung. Sie habe das Gefühl, dass die Verantwortung auf untere Ebenen – die Schulämter und Schulen – abgeschoben werde. Doch die könnten schließlich auch nichts tun. „Woher sollen die Lehrkräfte denn kommen?“
Als langfristiges Ziel werde aktuell geprüft und beraten, inwiefern die GU-Lehrkräfte durch Sonderpädagog:innen der Kompetenzschulen unterstützt werden können, heißt es dazu in einem Schreiben des Bildungsministeriums von Anfang Dezember. Zuvor hatte sich der neugewählte Bürgerbeauftragte Silvio Witt erneut an Ministerin Simone Oldenburg gewandt. Das Ministerium räumt in diesem Zuge jedoch ein, dass „kaum Lehrkräfte über die erforderliche Qualifikation im Bereich Blinden- und Sehbehindertenpädagogik“ verfügen. Dennoch fänden im Sinne einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen in regelmäßigen Abständen Beratungen der Schulämter statt. Die Ergebnisse dessen sollen in Form einer Handreichung und eines Flyers im zweiten Schuljahr 2025/26 vorliegen. Darüber hinaus sei eine Übersicht der Ansprechpartner:innen aller Einrichtungen und Kompetenzschulen in Arbeit.13
Eine gute Inklusionskraft reicht nicht
Ihr Sohn habe Glück, stellt Minstedt mit Blick auf den gemeinsamen Unterricht fest. Ihm stehe in der Schule eine tolle Inklusionskraft zur Seite – die sei Feuer und Flamme und hänge sich richtig rein. Solche Integrationsbegleiter:innen unterstützen Schüler:innen bei der Teilhabe in der Schule.14 Sie organisieren, wie bei Leif, zum Beispiel den Arbeitsplatz, helfen mit dem Arbeitsmaterial oder begleiten die Kinder und Jugendlichen im Schulalltag. Die Inklusionskraft hat zum Beispiel einen weiteren Laptop dabei, berichtet Minstedt. Auf dem wird im Unterricht das jeweilige Buch vergrößert angezeigt, sodass ihr Sohn parallel mit seinem Gerät arbeiten kann.
Die Inklusionskräfte, die beim Sozialamt beantragt werden, stehen den Kindern regelmäßig zur Seite. „Aber da ist auch keiner vom Fach“, schränkt Minstedt ein. „Sie brauchen eine pädagogische Schulung durch die GU-Lehrer, weil die es ja am besten wissen.“ Idealerweise wird eng zusammengearbeitet und gemeinsam geschaut, wie man es den Kindern leichter machen kann. Ein Beispiel: „Welches Papier ist gut für die Kinder? Hellweißes Papier blendet meinen Sohn. Da kann er nicht gucken.“ Für Probleme wie dieses brauche es die GU-Lehrkräfte, ist Minstedt überzeugt.
Problem Privatschule
Auch private Schulen können förderbedürftige Schüler:innen aufnehmen beziehungsweise sie trotz einer neu diagnostizierten Behinderung weiterhin beschulen. So war es bei Kerstin Ihlaus15 Tochter. Sie besucht derzeit die vierte Klasse. Dass sie eine Netzhauterkrankung hat, stellten Ärzt:innen vor etwas mehr als einem Jahr fest. Ob die Krankheit zu einer Blindheit führen wird, ist unklar. Fest steht allerdings, dass es in der Schule schon jetzt nicht mehr ohne Hilfe funktioniert. Doch was bedeutet das? Was braucht man jetzt? Wohin wendet man sich? „Das muss man alles selbst herausfinden“, sagt Ihlau, „in Eigenregie. Ich wünschte, es gäbe eine Checkliste.“
Viel wertvolle Hilfe hat die Mutter im Netzwerk Pro Retina gefunden. Die Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegenerationen berät, Eltern können sich hier aber auch untereinander austauschen. Denn häufig wissen sie wenig über Fördermöglichkeiten, und auch die Schulen könnten oft mangels Erfahrungen nicht helfen.16 Dazu kann an Privatschulen keine Unterstützung von GU-Lehrkräften kommen, die dort nicht tätig sein dürfen. Die Schulen müssen selbst Sonderpädagog:innen einstellen, wenn Kinder mit Förderbedarf zu ihnen kommen. Dafür erhalten sie vom Land eine Förderung, die der finanziellen Unterstützung für öffentliche Schulen entspricht. Um das Personal müssten sich die Träger dann aber selbst kümmern.
Schwierig, wenn es schon im staatlichen Dienst nicht genug gibt – „wo sollen die herkommen?“, fragt Minstedt. „Die Kinder bleiben also unbetreut, weil es keine Sehbehindertenpädagogen gibt, die die Schulen anstellen könnten.“ Es gäbe laut Minstedt zwar die Möglichkeit, auf Honorarbasis zu arbeiten. „Doch wann?“, fragt sie mit Blick auf die Überlastung der GU-Lehrkräfte.
An der Schule ihrer Tochter arbeiten bisher keine Sonderpädagog:innen, sagt Ihlau. Danach zu fragen, habe sie sich bisher nicht getraut – „für nur ein Kind“. Ansonsten seien sie aber mit der Schule zufrieden, auch wenn es mit einzelnen Lehrkräften schon manchmal Probleme gegeben habe. So war die Sitzordnung im Unterricht Thema, berichtet die Mutter. Vorne in der Klasse hat ihre Tochter eine gute Chance, ordentlich zu sehen und mit dem notwendigen Bildschirmlesegerät zu arbeiten. Dass sie von manchen Lehrkräften trotzdem nach hinten gesetzt wird, unter anderem mit Verweis auf ein mögliches Abgucken der anderen Kinder, versteht Ihlau nicht. Sie wolle „einfach nur, dass sie eine reelle Chance hat“. Von der Schule wünsche sie sich mehr Engagement.
Und „mehr Offenheit in der Gesellschaft“, die sich hoffentlich auch auf die Kinder auswirke, sagt sie. Dann wäre womöglich die Sensibilität für die Situation ihrer Tochter größer – auch in der Klasse. Schon öfter sei zum Beispiel das Bildschirmlesegerät kaputt gewesen, weil Mitschüler:innen daran herumgespielt hatten.
Die Hoffnung auf mehr gesellschaftliches Verständnis teilt Ihlau vermutlich mit anderen Eltern sehbehinderter Kinder. Während sie Jahr für Jahr schauen möchte, wie es weitergeht, will Kathrin Minstedt weiter für bessere Bedingungen kämpfen.
Der Artikel wurde am 22. Dezember aktualisiert und ergänzt.
- Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (Hg.): Die UN-Behindertenrechtskonvention, S. 21, auf: institut-fuer-menschenrechte.de (November 2018) / § 1 II Schulgesetz für das Land MV. ↩︎
- E-Mail von Kathrin Minstedt vom 21.5.2025. ↩︎
- § 34 IV Schulgesetz für das Land MV. ↩︎
- E-Mail von Kathrin Minstedt vom 21.5.2025. ↩︎
- Die Mail liegt der Redaktion vor. ↩︎
- E-Mail des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung MV vom 18.9.2025. ↩︎
- Telefonat mit Paul Fietz am 7.7.2025. ↩︎
- E-Mail des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung MV vom 23.9.2025. ↩︎
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV (Hg.): Schulen mit spezifischer Kompetenz, auf: bildung-mv.de. ↩︎
- Die E-Mail liegt der Redaktion vor. ↩︎
- Telefonat mit Kathrin Minstedt am 10.9.2025. ↩︎
- E-Mail des Büros des Bürgerbeauftragten MV vom 18.9.2025. ↩︎
- Das Schreiben des Ministeriums liegt der Redaktion vor. ↩︎
- Caritas im Norden (Hg.): Eingliederungshilfe, auf: caritas-im-norden.de. ↩︎
- Name von der Redaktion geändert. ↩︎
- E-Mail von Pro-retina vom 16.9.2025. ↩︎


