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Rechtsextremer darf wieder als Polizist arbeiten

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Es ist ein Urteil, das bei vielen Menschen für Entsetzen sorgt. Dan Rachow, ehemaliges AfD-Mitglied und langjähriger Greifswalder Polizist, darf trotz Amtsmissbrauchs wieder in den Polizeidienst zurückkehren. Das Verwaltungsgericht Greifswald stufte die rechtswidrige Datenabfrage politischer Gegner lediglich als „mittelschweres Dienstvergehen“ ein – und nicht als Grund, ihn dauerhaft aus dem Amt zu entfernen.1

Die Betroffenen der illegalen Abfragen wurden damals von Rechtsextremen kontaktiert und eingeschüchtert. Als sie sich an die Polizei wandten, mussten die Beamten ihnen mitteilen, dass ihre Telefonnummern offenbar durch eine Person aus dem Polizeiapparat abgefragt worden waren. KATAPULT MV liegen die Akten der Angelegenheit vor.Das Recherchemedium Endstation Rechts berichtete am 24. Juni, dass weitere Betroffene seit diesem Vorfall den Kontakt zur Polizei vollständig meiden. Das Vertrauen in die Behörden sei nicht mehr vorhanden, sagen mehrere von ihnen. Nun besteht die Sorge, dass politisch motivierter Datenmissbrauch künftig nicht konsequent verfolgt wird.

Quelle: Endstation Rechts

Was geschah 2019?

Dan Rachow war bis Anfang 2019 Polizeihauptmeister in Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig aktives Mitglied der AfD. Über Monate hinweg durchsuchte er ohne dienstliche Notwendigkeit interne Polizeidatenbanken wie eMRA-X, INPOL-MV und FELIS nach persönlichen Daten politischer Gegner – darunter Geburtsdaten, Wohnadressen und Telefonnummern. Betroffen waren mindestens 20 Personen, überwiegend aus dem politisch linken Spektrum.2

In einem besonders schwerwiegenden Fall wurde eine der abgefragten Personen kurz darauf von einem rechtsextremen Busfahrer kontaktiert und eingeschüchtert. Der Verdacht: Rachow könnte die Daten aktiv weitergegeben haben.

Interne Polizeiermittlungen waren mangelhaft

Das Ermittlungsverfahren gegen Rachow offenbart gravierende Versäumnisse. Der Busfahrer verweigerte eine eidesstattliche Aussage und seine Handynummer wurde nicht eindeutig zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren 2020 mit der Begründung ein, es gebe zwar Hinweise auf eine Datenweitergabe, aber keine ausreichenden Beweise. Hinzu kamen juristische Fehler: Drei von vier Betroffenen wurden nie über die Einstellung des Verfahrens informiert – ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Regeln.

Rachow wird degradiert, aber nicht entlassen

Trotz der Schwere der Vorwürfe entschied das Verwaltungsgericht Greifswald nun: Rachow darf im Polizeidienst bleiben. Zwar wird er vom Polizeihauptmeister zum Polizeimeister zurückgestuft und darf drei Jahre lang nicht befördert werden – aber zu einem Berufsverbot kommt es nicht.3 Ein Bußgeld von 800 Euro wurde bereits 2024 verhängt.4

Rachow zeigte laut Medienberichten keine Einsicht und äußerte keinerlei Reue. Dennoch glaubte das Gericht seiner Aussage, er habe sich inzwischen von der AfD distanziert.5 Seine Parteimitgliedschaft hatte er während des Verfahrens aufgegeben.Der Fall Rachow steht exemplarisch für ein größeres strukturelles Problem. Seit Jahren wird über rechtsextreme Netzwerke in Polizei und Bundeswehr diskutiert. Besonders brisant: Die Datenabfragen durch Rachow fanden in der Zeit der Nordkreuz-Ermittlungen statt – ein rechtsextremes Netzwerk, das Daten politischer Gegner sammelte, Waffen hortete und sich auf einen sogenannten „Tag X“ vorbereitete.

  1. @endstation.rechts: Beitrag vom 25.6.2025, auf: instagram.com. ↩︎
  2. Fredrich, Benjamin: AfD-Polizist aus MV spionierte politische Gegner aus, auf: katapult-magazin.de (17.7.2020). ↩︎
  3. Riemer, Karsten: Trotz illegaler Datenabfrage: Greifswalder Polizist darf Beamter bleiben, auf: ostsee-zeitung.de (25.6.2025). ↩︎
  4. Gottschalk, Christopher: Greifswalder Polizist zahlt Bußgeld – ihm drohen mehr Konsequenzen, auf: ostsee-zeitung.de (13.9.2024). ↩︎
  5. @endstation.rechts: Beitrag vom 25.6.2025, auf: instagram.com. ↩︎

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