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Gutachten des Verfassungsschutzes

Wie MVs AfD-Mitglieder zur rechtsextremen Einstufung beitragen

Anfang Mai stufte der Verfassungsschutz die AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hoch. Die Entscheidung stützt sich auf ein Gutachten, das in der vergangenen Woche öffentlich wurde. Darin enthalten sind unter anderem Aktivitäten und Verlautbarungen von Mitgliedern, Funktionär:innen und Mandatsträger:innen der AfD, die die Behörde in den vergangenen Jahren gesammelt und überprüft hat. Auch 15 Personen aus dem Umfeld der Partei und ihrer Jugendorganisation in MV tauchen dort auf.
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Inhaltsübersicht:

Auf 1.000 Seiten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz das zusammengetragen, was laut der Behörde die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem rechtfertigt. Dabei bezieht sie in ihre Bewertung nur öffentlich zugängliche Informationen – zum Beispiel Reden oder Social-Media-Beiträge – ein.1 Die berücksichtigten und in die Bewertung eingeflossenen Belege stammen zum Teil auch von Vertreter:innen der AfD aus MV beziehungsweise ihrer inzwischen aufgelösten Jugendorganisation Junge Alternative MV.

Namentlich genannt werden die Bundestagsabgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm und Dario Seifert, die Landtagsabgeordneten Nikolaus Kramer, Enrico Schult, Jan-Philip Tadsen, Paul-Joachim Timm, Horst Förster und Thore Stein, die ehemalige Abgeordnete Eva Maria Schneider-Gärtner, die ehemaligen Vorsitzenden der JA MV Alexander Tschich und Wendelin Fessl, der Kommunalpolitiker aus Vorpommern-Rügen Thomas Naulin und die der Identitären Bewegung MV angehörenden Daniel Fiß und Daniel Sebbin.

Der Volksbegriff der AfD

Zentral für die Einstufung der gesamten AfD als extremistisch ist laut Gutachten ihr „Volksverständnis“. Danach werden bestimmte Bevölkerungsgruppen hierarchisch kategorisiert und sollen daran anschließend auch rechtlich ungleich behandelt werden. Das widerspricht dem Grundgesetz.2 In der Partei herrscht die Vorstellung von einem „durch Abstammung konstituierten, ‚wahren‘ deutschen Volk“, das allerdings nicht deckungsgleich mit dem in der Verfassung definierten Kriterium der Staatsbürgerschaft ist. Dem folgend werden Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte „in letzter Konsequenz (…) [in] ‚echte‘ und ‚unechte‘ Deutsche“ unterschieden. Ein „ethnisch möglichst homogenes Staatsvolk“ – sprich: „ethnisch Deutsche“ unter sich – wird dabei als positiv beschrieben. Eine plurale und heterogene Gesellschaft trage hingegen unabwendbare, erschreckende und nicht wünschenswerte Folgen mit sich.3 Dieser „ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff“ sei in der AfD mittlerweile „Grundkonsens“.4
Er ist darüber hinaus Grundlage für die in der AfD ebenfalls verbreitete Verschwörungserzählung eines „Bevölkerungsaustauschs“ oder – was das Gutachten als einen nationalsozialistisch belasteten Begriff beschreibt – einer „Umvolkung“, die gezielt politisch vorangetrieben werde, um „zu Lasten ‚einheimischer‘ Deutscher“ das Volk zu zerstören.5

Belege für dieses nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarende Volksverständnis liefern laut Gutachten auch AfDler aus MV.
So bezog sich der Landtagsabgeordnete Horst Förster im Nachgang einer Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall im Frühjahr 2022 auf die durch das Gericht festgestellte Unvereinbarkeit des Volksbegriffs der AfD mit dem Grundgesetz. Laut Förster handele es sich bei dieser Einordnung um eine bewusste „Fehlinterpretation des Grundgesetzes“, die der Politiker, so heißt es im Gutachten, zur „politischen Kampagne gegen die AfD“ umdeutete. Für den Verfassungsschutz zeigt sich in Försters Post zudem das Ausbleiben einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Volksbegriff der AfD. Die „beharrliche Verteidigung“ der damit einhergehenden Positionen belege überdies die bewusste Verwendung des Begriffs.6

In einem Gespräch mit dem rechtsradikalen Sender Auf1 Ende Januar 2023 stellte der Bundestagsabgeordnete Enrico Komning im Kontext einer Frage nach der Verschärfung bestehender Waffengesetze den von ihm so bezeichneten „Gewaltmigranten“ „die Deutschen, das deutsche Volk, das angestammte Volk hier in Deutschland“ gegenüber. Laut Gutachten kennzeichne er Migrant:innen damit „als nicht zum deutschen Volk zugehörig“ und den „‚angestammten‘ Deutschen“ gegenüberstehend.7

Nikolaus Kramer sprach in einer Rede im Rahmen einer Pegida-Demonstration in Dresden Mitte April 2024 davon, „Teil einer sichtbaren Ahnenkette“ zu sein. Diese Formulierung sieht das Gutachten ebenfalls in der Tradition einer „ethnischen Abstammungsgemeinschaft“, die, so Kramer, Deutschland „kulturell und historisch verbunden“ ist.8 Des Weiteren beteiligte sich der Landtagsabgeordnete unter anderem an zwei Veröffentlichungen der ostdeutschen AfD-Fraktionsvorsitzenden im November 2022 und im Januar 2024. In Ersterer ist von der „planmäßigen Ersetzung der deutschen Bevölkerung durch Migranten“ die Rede. Dies zeugt nicht nur von einer ethnischen Definition von Volk, sondern bedient auch die Verschwörungserzählung des Bevölkerungsaustauschs.9 In der zweiten Veröffentlichung fordern die Vorsitzenden im Hinblick auf den Begriff der „Remigration“, Deutschland solle „wieder deutscher werden“.10

Der Landtagsabgeordnete Paul-Joachim Timm unterscheidet in einem Facebook-Beitrag vom Januar 2023 Menschen nach ethnischen Kriterien. Er schreibt dort von „Passdeutschen mit Migrationshintergrund“, was letztlich eine Einteilung in „echte“ und „unechte“ Deutsche bedeutet.11

Migrationsfeindliche Polemik

Der „ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff“ schlägt sich dem Gutachten zufolge unter anderem in den „fremden- und minderheitenfeindlichen Positionen in der Partei“ nieder. Darüber hinaus ist er Ausgangspunkt und Grundlage „für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen“ – in Form von pauschalen Diffamierungen, Verächtlichmachung und dem Schüren irrationaler Ängste und Ablehnung.12

Ein häufiges Motiv ist die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen Herkunft und Gewaltneigung. Dies beinhaltet die Unterstellung und entindividualisierende Darstellung von Migrant:innen als aggressiv-gewalttätiges Kollektiv. Öffentlichkeitswirksam instrumentalisieren Vertreter:innen der AfD konkrete Gewalttaten, insbesondere Messerangriffe und Sexualdelikte, um den Volksbegriff und die migrationsfeindliche Polemik ihrer Partei zu unterstützen. Die Häufigkeit und strategisch bewusste Wortwahl der im Gutachten aufgeführten Äußerungen deuten darauf hin, dass es sich nicht um einzelne Entgleisungen handelt, sondern um eine charakteristische Grundhaltung der Partei.13

Als aktive Vertreter:innen aus Mecklenburg-Vorpommern zitiert der Verfassungsschutz vor allem Enrico Komning, Nikolaus Kramer und Paul-Joachim Timm, die sich in ihren pauschalisierenden Facebook-Beiträgen besagter Motive und Mittel bedienen.

So bezeichnete Enrico Komning in einem Facebook-Post vom Dezember 2022 eine multikulturelle Gesellschaft als gefährliche „Ideologie“, die „unzählige unschuldige Opfer krimineller Migranten“14 einfordere. Dabei konstruiert er einerseits einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Migration und Gewalt und projiziert andererseits die Straftat eines Einzelnen auf eine mutmaßlich homogene Gruppe von Migrant:innen.
Auf denselben Vorfall bezieht sich auch Nikolaus Kramer, der sich dabei bewusst eines polemischen Vokabulars in Form der abwertenden, vereinheitlichenden Wortschöpfung der „Messermänner“15 bedient, die in ähnlichen Abwandlungen wie „Messermigration“ oder „Messerzuwanderung“ derart systematisch von AfD-Mitgliedern wie vom AfD-Bundesverband verwendet werden,16 dass die Nutzung solcher Begriffe einen gesonderten Punkt im Gutachten einnimmt.

Paul-Joachim Timm geht in seinen Äußerungen noch einen Schritt weiter, indem er wiederholt den verallgemeinernden Begriff der „Zuwanderergewalt“ gezielt auf „kulturfremde“ Menschen aus „islamisch geprägten Ländern“ bezieht.17 Damit unterstreicht er nicht nur den extremistisch geprägten Volksbegriff der Partei,18 sondern zeichnet Menschen einer konkreten Herkunft, Kultur und Religion auf herabwürdigende Weise als pauschal schädlich und inkompatibel, indem er hinzufügt, dass diese „entweder nicht fähig oder nicht willens [sind], sich zu integrieren“.19

Die Häufigkeit und Schärfe dieser fortwährenden Agitation wertet das Bundesamt für Verfassungsschutz als „Ausdruck eines Bestrebens (…), die Geltung der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte für diese Teile der Bevölkerung außer Kraft zu setzen“.20 Konkret geht es dabei um das Ziel der AfD, durch das Schüren irrationaler Ängste und Vorurteile gegenüber ganzen Personengruppen Migrant:innen und Geflüchtete als bedrohliches, zerstörerisches Kollektiv darzustellen und so den Schutz ihrer Menschenwürde zu untergraben.21

Verflochtene Netzwerke

Im Fokus des Gutachtens steht weiterhin die Nähe von AfD-Personal zu den mittlerweile aufgelösten, „erwiesen extremistischen Bestrebungen“ Junge Alternative und Flügel. Hier wird klar auf das „mitprägende und reichweitenstarke Fortwirken“22 von AfD-Mitgliedern aufmerksam gemacht, die in diesem Zusammenhang bereits in früheren Gutachten erwähnt wurden. Das aktuelle Dokument umfasst entsprechend auch die Position von AfD-Politiker:innen gegenüber ihren als rechtsextrem eingestuften Jugend- und Teilorganisationen.

Dass die Auflösung des Flügels keinerlei Auswirkungen auf die „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ diverser ehemaliger Mitglieder hat, werde „auch daran ersichtlich, dass eine Vielzahl der festgestellten verfassungsschutzrelevanten Aussagen von AfD-Mitgliedern im Begutachtungszeitraum auf Personen zurückgeht, die bereits im Flügel-Gutachten zitiert wurden“.23 Zu den namentlich erwähnten Vertretern aus Mecklenburg-Vorpommern gehören Nikolaus Kramer und Enrico Komning.24 Letzterer fand im Gutachten von 2019 bereits Beachtung aufgrund seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen Greifswalder Burschenschaft Rugia und deren Verbindungen zur NPD und zu neonazistischen Aktionen.25

Weiterlesen: Greifswalder Neonazi als seriöser Anwalt? und „Der III. Weg“ zu Gast bei Greifswalder Burschenschaft

Dass weiterhin strukturelle Verschränkungen mit rechtsextremistischen Gruppierungen – und zwar „in erheblichem Maße“ – bestehen, stellt das Gutachten auch mit Blick auf die JA und Kontakte in neurechte, vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppen wie die Identitäre Bewegung fest. Letztere steht zwar auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD, dient aber trotzdem, zu diesem Schluss kommt der Inlandsgeheimdienst, „zunehmend als Sprungbrett für eine Anstellung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bei Abgeordneten der AfD“.26 So beispielsweise zu beobachten beim ehemaligen Bundesvorsitzenden der Identitären, Daniel Fiß, der seit Dezember 2024 für Nikolaus Kramer im Landtag tätig ist.27

Darüber hinaus bescheinigt das Dossier auch strukturelle Verbindungen zwischen JA und Identitären. Diese zeigten sich etwa daran, dass der Merchandise-Shop der Identitären Bewegung, Phalanx Europa, von Kohorte UG betrieben werde. Kohorte wiederum stehe auch hinter dem JA-Versand Patria Laden. Personell ist für beides der Identitäre Daniel Sebbin verantwortlich.28

Weiterlesen: Von Rostock nach Österreich: Die Verbindungen der Identitären Bewegung

Keine Distanzierung von der Jungen Alternative

Was die JA betrifft, so änderte deren Hochstufung „zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ im Frühjahr 2023 innerhalb der AfD nichts – eine Distanzierung habe es nur vereinzelt gegeben. „Vielmehr setzten sich die Beziehungen in gleicher Qualität und Quantität fort.“ Im Gutachten ist dahingehend zum einen von innerparteilichen „Solidaritätsbekundungen“ zu lesen.29 Daran beteiligten sich auch Politiker:innen aus MV. Enrico Schult schrieb auf Facebook, dass er sich „als Landessprecher demonstrativ hinter unsere Junge Alternative“ stelle und „sogleich eine Fördermitgliedschaft abgeschlossen“ habe.30 Ebenso Horst Förster.31 Nikolaus Kramer war zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben bereits seit 2018 Fördermitglied und forderte Parteikolleg:innen, ebenfalls via Facebook, dazu auf, es ihm „gleichzutun“. Er bezeichnete sich überdies im Rahmen seines eigenen Podcasts als „eine Art ‚Verbindungsoffizier‘ zwischen JA und AfD“.32

Zum anderen sind Mitglieder der JA zum Teil Mitglied der AfD beziehungsweise für sie tätig. Eine „Abkehr von der Praxis einer engen (…) Zusammenarbeit durch das Begründen von Beschäftigungsverhältnissen“ konnte der Verfassungsschutz nicht feststellen.33 So war der frühere stellvertretende Landesvorsitzende der JA MV, Wendelin Fessl, bis mindestens Mai 2025 Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion. Genauso der ehemalige JA-Vorsitzende Alexander Tschich,34 der jetzt noch als Liquidator der JA MV auftritt.35 Er betreute auch, gemeinsam mit Daniel Fiß, Mitte Februar 2025 „einen Infostand zur Unterstützung (…) Leif-Erik Holms“.36

Mit Jan-Philip Tadsen sitzt sogar ein Vorstandsmitglied der JA für die AfD im Landtag.37 Auch der Landtagsabgeordnete Paul-Joachim Timm war Vorstandsmitglied der JA in MV. Das Vorkommen aktueller oder ehemaliger JA-Mitglieder zeige, dass es ihnen gelungen sei, Mandate zu erlangen und „in einflussreiche Parteiämter gewählt zu werden“, heißt es dazu im Gutachten. Den JA-Mitgliedern wird in Zukunft weiter ein Stellenwert für die Parteientwicklung beigemessen. So rekrutiert die AfD zukünftige Funktionäre und Mandatsträger „aus den Reihen der Jungen Alternative“.38 Dass diese selbst auch nach ihrer offiziellen Auflösung Ende März 2025 von ihrer Bedeutung überzeugt ist, zeigte etwa der Landesverband MV in einem Post bei Instagram, in dem die Auflösung nicht als Ende, sondern als „Neuanfang“ bezeichnet wurde.39

Sind das alle? Nein

Das Gutachten, das mehrere Jahre beleuchtet und Belege von Politiker:innen aus allen Parteiebenen berücksichtigt, umfasst „nur“ 1.000 Seiten. Anhand der vom Verfassungsschutz gelieferten Belege für Bestrebungen der AfD, ihrer Mitglieder und Teilorganisationen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung lässt sich die Frage eröffnen, ob nicht weitere Politiker:innen der Partei aus MV mit ihren Positionen oder Mitgliedschaften Argumente für die Einstufung als gesichert rechtsextrem liefern.

Verbindungen zu Gruppierungen, Organisationen oder Einzelpersonen aus dem rechtsextremistischen Spektrum ergeben laut Gutachten zusätzliche „Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“.40 Solche Kontakte – beispielsweise zur Identitären Bewegung oder zum rechtsextremen Preppernetzwerk Nordkreuz – haben weitere Politiker:innen aus MV.
Mitglied bei Nordkreuz waren etwa mutmaßlich der Schweriner AfD-Stadtvertreter Maik Flemming und der AfD-Kreistagsabgeordnete aus Nordwestmecklenburg Haik Jaeger,41 der mittlerweile neben Paul-Joachim Timm auch im zugehörigen Kreisvorstand sitzt.42

Weiterlesen: Nordkreuz – Wiederbewaffnung rechter Prepper

Mit der Identitären Bewegung verbunden ist darüber hinaus Florian Funke, ehemaliger AfD-Stadtvertreter in Ribnitz-Damgarten.43 Er sitzt nicht nur bei einem rechtsextremen Tarnverein – Neustart Kranichland – im Vorstand. Sein Bruder Daniel Funke, der ebenfalls im Vorstand aktiv ist, gilt als Aktivist der Identitären.

Weiterlesen: Rechtextreme Verflechtungen in Ribnitz-Damgarten

Verbindungen zur Identitären Bewegung hatte über seine ehemalige Partnerin auch der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Reuken.44 Der AfD-Kreistagsabgeordnete in der Mecklenburgischen Seenplatte, Thomas Podszuk, soll ebenfalls Unterstützer der Identitären sein. Er „verehre die IB“ und werde sie „in MV auch finanziell unterstützen“.45

Allein diese Beispiele zeigen, dass sich ein intensiverer Blick auf die Akteure der AfD in MV, abseits der im Gutachten genannten, durchaus lohnt. Im Zuge der Kommunalwahl 2024 hat KATAPULT MV zum Beispiel zusammengetragen, welche Lokalpolitiker:innen in MV als rechtsextrem oder antidemokratisch zu betrachten sind. Darunter finden sich auch viele Vertreter:innen der AfD.

  1. Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD, S. 23 (2025). ↩︎
  2. Ebd., S. 1020. ↩︎
  3. Ebd., S. 1024. ↩︎
  4. Ebd., S. 1028. ↩︎
  5. Ebd., S. 1025. ↩︎
  6. Ebd., S. 128-129. ↩︎
  7. Ebd., S. 310. ↩︎
  8. Ebd., S. 121. ↩︎
  9. Ebd., S. 212-213. ↩︎
  10. Ebd., S. 428. ↩︎
  11. Ebd., S. 144. ↩︎
  12. Ebd., S. 1020. ↩︎
  13. Ebd., S. 20. ↩︎
  14. Ebd., S. 352. ↩︎
  15. Ebd., S. 300-301. ↩︎
  16. Ebd., S. 280. ↩︎
  17. Ebd., S. 144, 269, 333. ↩︎
  18. Ebd., S. 1020. ↩︎
  19. Ebd., S. 144, 269, 333. ↩︎
  20. Ebd., S. 256. ↩︎
  21. Ebd., S. 17. ↩︎
  22. Ebd., S. 1023. ↩︎
  23. Ebd. ↩︎
  24. Ebd., S. 1023. ↩︎
  25. Meister, Andre: Wir veröffentlichen das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD, auf: netzpolitik.org (28.1.2019). ↩︎
  26. AfD-Gutachten, S. 1040. ↩︎
  27. KATAPULT MV (Hg.): AfD bekennt sich zu ihrem extrem rechten Vorfeld, auf: katapult-mv.de (11.12.2024). ↩︎
  28. AfD-Gutachten, S. 786-787. ↩︎
  29. Ebd., S. 1048. ↩︎
  30. Ebd., S. 838. ↩︎
  31. Ebd., S. 839. ↩︎
  32. Ebd., S. 830-831, 838. ↩︎
  33. Ebd., S. 1048-1049. ↩︎
  34. Ebd., S. 844 / Pubantz, Frank: MV: Arbeiten Rechtsextremisten für die AfD im Schweriner Landtag?, auf: ostsee-zeitung.de (22.5.2025). ↩︎
  35. jungealternative-mv.de. ↩︎
  36. AfD-Gutachten, S. 842. ↩︎
  37. Ebd., S. 824. ↩︎
  38. Ebd., S. 825. ↩︎
  39. Ebd., S. 873. ↩︎
  40. Ebd., S. 698. ↩︎
  41. KATAPULT MV (Hg.): Rechtsextreme und antidemokratische Lokalpolitiker:innen, auf: katapult-mv.de (28.6.2024). ↩︎
  42. Blöß, Louise: Mutmaßlich Nordkreuz-Beteiligter wird Mitglied im AfD-Kreisvorstand, auf: katapult-mv.de (5.3.2025) / @afd.mv: Beitrag vom 1.3.2025, auf: instagram.com. ↩︎
  43. Funke war bis Ende Februar 2025 Stadtvertreter für die AfD-Fraktion. ↩︎
  44. Fredrich, Benjamin: 76 Prozent rechtsextrem, auf: katapult-mv.de (24.6.2021). ↩︎
  45. KATAPULT MV (Hg.): Rechtsextreme und antidemokratische Lokalpolitiker:innen, auf: katapult-mv.de (28.6.2024). ↩︎

Autor:innen

  • Redakteurin und Betriebsrätin in Greifswald

    Geboren in Berlin, aufgewachsen in Berlin und Brandenburg. Tauschte zum Studieren freiwillig Metropole gegen Metropölchen.

  • Redakteur in Rostock

    An der Küste MVs aufgewachsen und wieder angekommen; feiert Wind- und Wetterfeste, wie sie fallen. Dazwischen Anthropologe und Kulturaktivist.

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